Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA324
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA324 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Umwelt und Verbraucherschutz |
Zusammenfassung des Antrags | Die Bekanntmachung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht führt eher zur Reaktion des Betroffenen, als eine reine Strafe. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKonsequente Offenlegung von Verstößen gegen Verbraucherschutz- und Lebensmittelrecht AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle im Bereich Verbraucherschutz einzufügen: Gammelfleisch, Antibiotikamissbrauch, Fehlende oder falsche Deklarationen, dioxin-verschmutzte Futtermittel ... die Liste der Verstöße der Lebensmittelindustrie gegen den Verbraucherschutz ist lang. Es ist aber davon auszugehen, dass bei der derzeitigen Rechtslage Konsumenten und Konsumentinnen nur von einem Bruchteil der tatsächlichen Verstöße Kenntnis erlangen. Die werden nämlich durch Datenschutzbestimmungen wirksam davor geschützt, öffentlich für ihre Verstöße gerade stehen zu müssen. Da Verstöße gegen Lebensmittelrecht in erster Linie als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet sind, werden die Schutzrechte der betreffenden Hersteller regelmäßig höher eingestuft als das Recht des Bürgers auf entsprechende Information. Die Piratenpartei setzt sich für die konsequente herstellerbezogene Veröffentlichung von Verstößen gegen Lebensmittelrecht ein, infolge derer die Konsumenten potentiell Gefahren für die Gesundheit ausgesetzt sind oder waren (einschließlich der Kontamination mit Allergenen), oder die geeignet sind oder waren, den Verbraucher über wertbestimmende Inhaltsstoffe oder Herstellungsprozesse zu täuschen. Informationen über die Vertrauenswürdigkeit von Herstellern sind grundlegend für eine informierte Kauf- und Konsumentscheidung - werden derartige Informationen den Verbrauchern und Verbraucherinnen vorenthalten, so beschränkt man sie in ihrem Grundrecht auf eine informierte Entscheidung. Die Piratenpartei ist überzeugt, dass durch entsprechende öffentliche Information die Wahrscheinlichkeit von Verstößen gegen Verbraucherschutzrecht durch Lebensmittelhersteller deutlich sinken wird. AntragsbegründungDie Begründung ergibt sich aus dem Antragstext. Dieser wurde so für das Wahlprogramm Niedersachsen angenommen. Diskussion
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