Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA308

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA308
Einreichungsdatum
Antragsteller

Xander Dorn und die Projektgruppe Bundeswahlgesetz

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wahlrecht„Wahlrecht“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Forderungen für ein neues Bundeswahlrecht. Modular: Offene Listen, Kumulieren&Panaschieren, kein Negatives Stimmgewicht, keine Überhangmandate, Wahlrecht ab Geburt, Sperrklausel auf 2.5% halbieren, mehr mobile Wahlvorstände statt Briefwahl, ...
Schlagworte Demokratie, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlrecht, Wahlrechtsreform, Wahlrecht ab Geburt, Kumulieren, Panaschieren, Offene Listen
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ein neues Bundeswahlrecht

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Kapitel "Demokratie" des Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2013 das nachstehend aufgeführte neue Unterkapitel hinzuzufügen. Besteht das Kapitel "Demokratie" noch nicht im Wahlprogramm, so soll dieses mit Annahme dieses Antrags neu erstellt werden. Jeder Absatz stellt ein eigenes Modul dar und soll einzeln abgestimmt werden, sofern keine Abstimmung über den gesamten Antrag von der Versammlung gewünscht ist.

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Ein neues Bundeswahlrecht

Das Wahlrecht ist das zentrale Element einer jeden repräsentativen Demokratie. Es ist daher erklärtes Ziel der Piratenpartei ein neues Gesetz zu verabschieden, das den Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands eine größere Mitbestimmung auf die personelle Zusammensetzung und somit auf die Entscheidungen des Bundestages ermöglicht. Das zukünftige Wahlsystem soll auf Offenen Listen basieren, in denen die Wählerinnen und Wähler einzelnen Kandidierenden bis zu fünf Stimmen zuweisen können (Kumulieren) bei zehn Stimmen insgesamt. Auch die Wahl von Kandidaten und Kandidatinnen verschiedener Wahlvorschlagsträger soll erlaubt werden (Panaschieren).

Eine gebietliche Einteilung der Bundesrepublik einzig zum Zweck der Durchführung von Wahlen kann leicht dazu führen, dass diese Wahlgebiete so geschnitten werden wie es einer einzelnen Partei zum Erreichen einer überproportionalen Anzahl an Direktmandaten dienlich ist. Auf Wahlkreise wird somit zukünftig verzichtet. Durch Offene Listen wird zudem bereits eine stärkere Personalisierung für die Wahlberechtigten erreichbar als es mit dem Zwei-Stimmen-System je möglich war. Außerdem kann es dadurch zu keiner Verzerrung des Wählerwillens durch Überhangmandate kommen und auch das Paradoxon des Negativen Stimmgewichts kann nicht mehr auftreten.

Gesetze betreffen auch die Möglichkeit zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und eines selbstbestimmten Lebens von Kindern und Jugendlichen. Dennoch besteht das Wahlrecht zum Bundestag erst ab 18 Jahren. Altersgrenzen täuschen vor, dass mit der Überschreitung eines Datums ein Bürger mündig werde und erst ab diesem Zeitpunkt an der politischen Mitbestimmung teilnehmen darf. Jede Altersgrenze unterliegt dabei jedoch einer willkürlichen Festlegung und schließt somit kategorisch eine Bevölkerungsgruppe aus, über und für welche jedoch wichtige politische Entscheidungen gefällt werden. Es darf einzig in der freien Entscheidung jedes und jeder Einzelnen liegen, ob von der Möglichkeit der Stimmabgabe Gebrauch gemacht wird. Die Piratenpartei setzt sich daher für die Abschaffung einer Altersgrenze zur Wahlberechtigung ein und fordert das Wahlrecht ab Geburt.

Um eine größtmögliche Auswahl für die Stimmberechtigten zu fördern, wird die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel durch die Anzahl der in den jeweiligen Listen aufgeführten Wahlbewerber bestimmt. Es sind Kreis-, Landes- und Bundeslisten erlaubt, auf denen bis zu 80 Personen benannt werden dürfen. Mehrere Wahlvorschlagsträger dürfen dabei auch als Listenverbund antreten, wodurch die gegenüber der bislang bestehenden Fünf-Prozent-Hürde halbierten Sperrklausel zum Einzug in den Bundestag für deren gemeinsames Ergebnis zählt.

Mobile Wahlvorstände, die bereits eingesetzt werden um in kleineren Pflegeeinrichtungen, die über keine eigene Wahlurne verfügen, die Wahlteilnahme zu ermöglichen, sollen zukünftig auch einzeln im eigenen Zuhause gepflegte Personen mit einbeziehen. Für Personen, die sich nachweislich am Wahltag nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten soll ermöglicht werden, unter kontrollierten Bedingungen vor dem eigentlichen Wahltermin an ausgewiesenen Orten zu wählen. Die manipulationsanfällige Briefwahl soll abgeschafft und durch die genannten Maßnahmen ersetzt werden.

Teilnahmehürden werden gesenkt. Jeder Wahlvorschlagsträger, der bei der vorangegangenen Bundestagswahl ein Ergebnis von mindestens 0.5% der Stimmen erhalten hat, ist von der Sammlung von Unterstützerunterschriften befreit. Ein Ergebnis von wenigstens 1% der Stimmen bei einer Landtagswahl befreit von der Verpflichtung zum Unterschriftensammeln für Landes- und Kreislisten im entsprechenden Bundesland. Wahlberechtigte dürfen zukünftig für mehrere Wahlvorschläge Unterstützung leisten und die Anzahl vorzuweisender Unterschriften wird gegenüber der gegenwärtigen Regelung halbiert. Auf den Unterstützerformularen dürfen Straße und Hausnummer nicht mehr erfasst werden, eine meldebehördliche Identifizierung ist auch mit Namen und Geburtsdatum möglich. Dies folgt dem Prinzip der Datensparsamkeit.

Die Regelung zum Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche wird ebenfalls reformiert. Die bisherige Regelung sieht vor, dass das Wahlrecht nur besitzt, wer wenigstens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt hat. Dies führt zu einer nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren Ungleichheit. Es ist daher vorgesehen, das Wahlrecht nur denjenigen Personen deutscher Staatsangehörigkeit zu entziehen, die seit mehr als vier Jahren keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik besitzen. Sie erhalten das Wahlrecht bei Rückzug sofort wieder.

Antragsbegründung

Bereits am 03. Juli 2008 wurde das Negative Stimmgewicht vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erkannt. Auch die mit der Koalitionsmehrheit der Unionsparteien und der FDP beschlossene geänderte Fassung des Bundeswahlgesetzes löste dieses Paradoxon des deutschen Bundeswahlrechts nicht. Das entsprechende Urteil folgte am 25. Juli 2012. Der hier vorgebrachte Antrag mit einem Wahlsystem ohne Direktmandate und mit Offenen Listen auf denen die Wahlberechtigten einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen mehrere Stimmen zuweisen können (Kumulieren) und Stimmen auf mehreren Listen verteilen können (Panaschieren) löst nachhaltig sowohl das Problem des Negativen Stimmgewichts als auch der ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Verzerrung der Gleichheit der Wahl durch Überhangmandate.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20080703_2bvc000107.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html

Durch Offene Listen ist zudem eine größere Auswahl für die Wahlberechtigten und durch Kumulieren und Panaschieren zugleich ein größeres Maß der Einflussnahme auf die personelle Zusammensetzung des Bundestages gegeben. Ohne die Erststimme entfällt auch die Problematik des Gerrymanderings.

Altersgrenzen für das Wahlalter sind stets eine willkürliche Festlegung. Es wird von oben herab bestimmt, ab welchem Alter ein Mensch als gebildet und psychisch weit genug entwickelt betrachtet zu werden hat. Seit vor 140 Jahren jeder männliche, mindestens 25 Jahre alte, unbescholtene und ehelich geborene Bürger des damals noch jungen deutschen Kaiserreichs wählen durfte gab es stets nur eine Richtung bei der Veränderung der Beschränkungen zum Wahlrecht: Eine Ausweitung. All diesen Veränderungen bis hin zur gegenwärtig gültigen Absenkung auf das Wahlrecht ab 18 Jahren ist ebenfalls gemein, dass jeweils eine niedrigere, aber wiederum willkürlich gewählte Altersgrenze festgelegt wurde.

Wahlen sind dabei jedoch der zentrale Stützpfeiler jeder repräsentativen Demokratie. Das Wahlrecht darf kein mit der Gnade der Obrigkeit erteiltes Privileg einer ausgewählten Gruppe sein. Jedem Menschen soll selbst zugestanden werden, ab welchem Alter sie oder er an einer Wahl teilnehmen möchte. Daher wird hier das konsequente Ziel einer Abschaffung des Wahlalters gefordert.

Auch dazu: https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Bundesmitgliederversammlung_2012.Q1/Antr%C3%A4ge#Antrag:_Positionspapier:_Abschaffung_des_aktiven_Wahlalters.2C_Wahlrecht_ab_Geburt

Wahlbriefe sind leicht manipulierbar. Dieses Risiko wäre vielleicht vernachlässigbar, wenn nur ein geringer Anteil der Wahlberechtigten ihre Stimme auf diesem Wege abgeben. Das Verhalten hat sich jedoch geändert. Bei der Bundestagswahl 2009 stammten bereits 21.4% der Stimmen aus der Briefwahl. Daher wird in diesem Antrag der Ausbau der bereits vorhandenen mobilen Wahlvorstände als Alternative gefordert und die Briefwahl abgeschafft.

http://rupp.de/briefwahl_einspruch/ http://www.wahlrecht.de/lexikon/briefwahl.html

Mit Unterschriftensammlungen werden große Mengen personenbezogener Daten erhoben. Die Piratenpartei hat sich jedoch dem Datenschutz verpflichtet und so fordert dieser Antrag auch eine Absenkung der Unterschriftenhürden die zur Teilnahme an Bundestagswahlen für noch nicht in Parlamenten vertretene Parteien vorzuweisen sind. Die Zahl der Unterschriften wird halbiert und es genügt zukünftig ein Ergebnis von 0.5% bei einer Bundestagswahl um für die darauffolgende Wahl keine Unterschriften sammeln zu müssen oder 1% bei einer Landtagswahl um von den Unterschriften für die entsprechende Landesliste befreit zu sein. Zur Datensparsamkeit sollen auch die Adressen der Unterstützer nicht mehr erfasst werden dürfen.

Auch die bisherige Regelung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Eine Neuregelung ist daher notwendig. Dieser Antrag sieht vor, dass das Wahlrecht noch vier Jahre nach Verlassen der BRD besteht. Somit sind nur Personen betroffen, die dauerhaft, d.h. in der Regel für mehr als eine Legislaturperiode des Bundestages, auswandern, nicht jedoch etwa Studierende, die eine Auslandssemester ablegen oder andere nur zeitweise im Ausland lebende Personen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge