Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA305

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA305
Einreichungsdatum
Antragsteller

Frank & Frei

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Familie und Gesellschaft
Zusammenfassung des Antrags Gegen die Einführung des Betreuungsgeldes (Herdprämie)
Schlagworte Herdprämie, Betreuungsgeld
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Keine Herdprämie

Antragstext

Der BPT möge beschließen, in das Wahlprogramm an geeigneter Stelle, hilfsweise als Positionspapier folgenden Text aufzunehmen:

Wir Piraten sind gegen das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine Kindertageseinrichtung bringen.

Wir Piraten respektieren und schätzen die Leistung von Eltern, die diese Betreuungsleistung selbst übernehmen möchten. Sie ist wichtig für die Kinder, Eltern und die Gesellschaft. Jedoch soll es hierfür keine Bezahlung geben.

Ausnahme: Eltern, die trotz Bedarfsanmeldung keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung bekommen, sollen das Betreuungsgeld erhalten.

Antragsbegründung

Beim letzten BPT hat ein Meinungsbild zu dieser Frage eine überwältigende Zustimmung ergeben.

Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in die Krippe bringen wollen, erhalten nach aktueller Planung der schwarz-gelben Bundesregierung ab Mitte 2013 zunächst 100 Euro, ab 2014 sogar 150 Euro pro Kind und Monat. (gemäß §16 (5) SGB VIII)

Die Befürworter begründen dies damit, dass die von den Familien geleistete Arbeit zur Versorgung und Erziehung der Kinder anerkannt und bezahlt werden soll.

Außerdem spare der Fiskus viel Geld wenn die Kindertageseinrichtung nicht in Anspruch genommen wird.

Gerade letzteres ist absurd: Wer nicht in die Oper oder ins Schwimmbad geht, bekommt schließlich auch keinen Ausgleich dafür. Grundsätzlich gilt: Wer öffentliche Angebote nicht in Anspruch nimmt, bekommt dafür kein Geld. Warum also bei den Kindertageseinrichtungen?

Das entscheidende Gegenargument ist aber folgendes: Gerade bildungsferne Schichten, für die 150 Euro oft besonders viel Geld sind, werden ermutigt ihre Kinder zu Hause zu lassen. Deren Kinder haben jedoch einen besonderen Bedarf an einer Kindertageseinrichtung, da sie zu Hause oft nicht adäquat gefördert werden. So kann Bildungsarmut vererbt werden, zumal gerade in der Frühphase eine geistige Stimulation besonders wichtig ist.

Außerdem: Diese Maßnahme kostet nach Angaben der Regierung rund 1 bis 2 Mrd. Euro jährlich. Üblicherweise werden solche Kosten im Vorfeld schöngerechnet, so dass von höheren Kosten auszugehen ist. Es gibt viele Alternativen, wie dieses Geld zu verwenden ist – und sei z.B. für mehr und bessere Kinderkrippen bzw. Bildung.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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