Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA242
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA242 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gleichberechtigung und Chancengleichheit„Gleichberechtigung und Chancengleichheit“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Erweiterung Artikel 3 GG um "sexuelle und geschlechtliche Identität" |
Schlagworte | Queeraten, sexuelle Identität, geschlechtliche Identität, Gleichstellung, Bürgerrechte, Gleichberechtigung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung Artikel 3 GG AntragstextEs wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: "Die Grundrechte von queeren Menschen werden in Deutschland bislang hauptsächlich aus dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Abs. 1 GG) abgeleitet. Dieses wird allerdings durch die verfassungsmäßige Ordnung einerseits und das "Sittengesetz" andererseits beschränkt.
Eine Grundgesetzerweiterung wäre ein wirksamer Sperrriegel gegen "ein Comeback des Sittengesetzes als Grundrechtsschranke"
Deswegen setzt sich die Piratenpartei Deutschland für die Erweiterung des Artikels 3 des Grundgesetzes um den Zusatz "sexuelle und geschlechtliche Identität" ein.
Der erweiterte Art. 3 GG soll künftig heißen: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. AntragsbegründungDer bisherige Text des Artikel 3 lautet: Unsere Verfassung muss endlich auch queeren Menschen, also jenen, die nicht "hetero" sind, gleiche Rechte garantieren. Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle und geschlechtliche Identität“. Ist Stand: Warum ist der Begriff der "sexuellen und geschlechtliche Identität" gewählt worden? Die vorgeschlagene Grundgesetzergänzung wählt auch den Rechtsbegriff der sexuellen Identität. Diesen Begriff hat der Bundesgesetzgeber bereits 2001 im Betriebsverfassungsgesetz und 2006 im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt, um damit der Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen ebenso wie der Diskriminierung bisexueller, transsexueller oder zwischengeschlechtlicher Menschen entgegenzutreten (Begründung zum AGG, siehe BT-Drs 16/1780 S. 31). Diese Linie wollen wir fortsetzen und den gleichen Diskriminierungsschutz auch im Grundgesetz verankern. Im Verfassungsrecht und im einfachen Recht der Bundesländer, die spezielle Bestimmungen gegen diese Formen der Diskriminierung beschlossen haben, wird ebenfalls überwiegend der Begriff der sexuellen Identität verwendet, in einigen Fällen aber auch der Begriff der sexuellen Orientierung. Der im Europäischen Recht in den deutschen Ausfertigungen verwendete Begriff der „sexuellen Ausrichtung“, etwa in Art. 13 EGV oder in Artikel 21 Abs. 1 EU-Charta ist eine Eindeutschung des in ausländischen Rechtsordnungen geläufigen Begriffs „sexual orientation“. Alle drei Begriffe – sexuelle Identität, sexuelle Orientierung und sexuelle Ausrichtung – sind nach überwiegender Auffassung von ihrem rechtlichen Gehalt beim Diskriminierungsschutz deckungsgleich. Orientierung ist von der Begrifflichkeit her aber stärker auf eine andere Person gerichtet, während Identität auf das Individuum bezogen ist. Deswegen wurde der Ausdruck "sexuelle und geschlechtliche Identität" gewählt. Dies verdeutlicht daher besser als der Begriff der sexuellen Orientierung/ Identität, dass auch transsexuelle und intersexuelle Menschen vom Diskriminierungsverbot umfasst sind. Der Bezug auf das Individuum, der in der Begrifflichkeit Identität zum Ausdruck kommt, entspricht auch der deutschen Grundrechtstradition. "[2] ( Es existiert bereits ein Beschluss des BuVos, der Initiative "Artikel Drei" beizutreten. Beschlusstitel: ANTRAG: Unterstützung der Kampagne 3+ 2012-04-19 http://vorstand.piratenpartei.de/beschlusse)
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