Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA242
Einbeziehung der intersexuellen Menschen in Abs. 2
Ich wäre zusätzlich noch für eine Ergänzung, um intersexuelle Menschen nicht auszuschließen. Demnach:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Alle Geschlechter sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von intersexuellen Menschen, Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Meiko Diszeratis 19:32, 6. Nov. 2012 (CET)