Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA079

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA079
Einreichungsdatum
Antragsteller

Knattertom

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Antrag auf Streichung des eingehenden Satzes und Ergänzung des zweiten um die im ersten Satz enthaltenen relevanten Inhalte.
Schlagworte Änderungsantrag Urheberrecht Freies Kopieren und freie Nutzung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung Grundsatzprogramm: Urheberrecht Punkt 3.2 "Freies Kopieren und freie Nutzung"

Antragstext

Der Bundesparteitag 2012 der Piratenpartei möge beschließen, den ersten Satz in Abschnitt 3.2 zum Urheberrecht zu streichen und im zweiten Satz ergänzend folgende Formulierung einzufügen:

bisherige Formulierung: Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

Vorschlag für die Zukunft: Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet und die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken endlich erkannt und genutzt werden sollten, da sie die Interessen der meisten Urheber, entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen, nicht negativ tangiert.

Antragsbegründung

Die bisherige Formulierung klingt sehr, als begründetet sich unser Standpunkt mit der Nichtdurchführbarkeit der bisherigen Politik. Sicher kann man die Nichtdurchführbarkeit in einer Diskussion zum Thema als letztes Argument ins Feld führen, aber m. E. ist dieses Argument im Grundsatzprogramm fehl am Platz.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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