Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA016

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA016
Einreichungsdatum
Antragsteller

Johannes Israel

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Antrag: Der Bundesparteitag möge diskutieren und beschließen in das Wahlprogramm zur Wahl des Bundestages 2013 das hier konkret vorgestellte Positionspapier Solidarisches Grundeinkommen an geeigneter Stelle aufzunehmen.
Schlagworte Bedingungsloses Grundeinkommen
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Das Solidarische Grundeinkommen (SGE), plus Wohnkostenpauschale (WKP) und Bürgerversicherung (BV)

Antragstext

Dieses Modell ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein Vorschlag zur Diskussion der Autoren: Frank Mai-Pirat BE, Johannes Israel-Pirat BE, Kaspar Heinrich P., Karl-Heinz Müller Prämissen/Begründung

Das Leben, die Gesundheit und die Würde jedes Menschen steht an erster Stelle!

Spätestens seit dem Offenbacher Bundesparteitag 2011/2 ist das „Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)“ Programm der Piratenpartei Deutschland. Mit dem vorliegenden Modellentwurf wollen wir einen gangbaren Weg aufzeigen, der folgende Ziele erfüllt:

Ein existenzsicherndes Grundeinkommen mit individuellem Rechtsanspruch, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Gegenleistung oder Arbeitspflicht und ohne Anrechnung von eigenem Einkommen

   Beseitigung der Mängel in den jetzigen Steuer- und Sozialsystemen
   Finden einer gesunde Balance zwischen Arbeitsanreize erhalten und dennoch keinen faktischen Arbeitszwang einführen
   Einfaches und gerechtes Steuersystem, welches keinerlei Einkommensart bevorzugt
   Ausschluss von Armut, speziell Kinderarmut und im Alter
   Leistungsfähiges Gesundheitswesen
   Ermöglichung flexiblerer Arbeitszeitmodelle und mehr Teilzeitarbeit 

Direkt einführbares System ohne Umstürze unter Berücksichtigung bisher erworbener Ansprüche, bspw. aus RV und ALV Wir sehen die Piratenpartei als eine sozialliberale Bürgerrechtspartei, deren Ziel es sein muss, jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen. Ein Grundeinkommen vereinfacht gesellschaftliches Engagement, Berufswahl gemäß Neigung und fördert Kultur, Gleichberechtigung und gerechtere Verteilung der Arbeit durch zu erwartende höhere Nutzung von Teilzeitbeschäftigung. Zudem festigt ein für alle Bürger garantiertes Grundeinkommen die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte:

   Die Würde des Menschen (Artikel 1.1)
   Die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2.1)
   Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2.1)
   Die Chancengleichheit für Kinder (Artikel 6.5)
   Das Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12.1) und
   Schutz vor Arbeitszwang (Artikel 12.2 und 12.3). 

Für die Piraten sind die Grundrechte (Artikel 1-19) unantastbar. Ein Staat der seine soziale Pflicht (Artikel 20.1) ernst nimmt, muss die Wahrung dieser Grundrechte gewährleisten. Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-ZIEL)

Soli. Grundeinkommen: 68,25 Mio. Personen 520 € Personen/Monat 425,9 Mrd.€/ Jahr

SGE für Personen bis 17 Jahre: 13,97 Mio. Personen 520 € PersonenMonat 87,2 Mrd.€/ Jahr

Wohnkostenpauschale: 40,18 Mio. Wohnungen 360 € Wohnung/Monat 173,6 Mrd.€/ Jahr

Bürgerversicherung: Steuerfinanzierter Anteil 100% 217,1 Mrd.€/ Jahr

Bruttogesamtkosten bei SGE – Ziel 903,6 Mrd.€/ Jahr Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-Start)

Soli. Grundeinkommen:

68,25 Mio. Personen 500 € Personen/Monat 409,5 Mrd. €/ Jahr

SGE für Personen bis 17 Jahre: 13,97 Mio. Personen 500 € Personen/Monat 83,8 Mrd. €/Jahr

Wohnkostenpauschale: 40,18 Mio. Wohnungen 300 € Wohnung/Monat 144,6 Mrd.€/Jahr

Bürgerversicherung (1: Steuerfinanzierter Anteil 50% 108,5 Mrd. €/Jahr

Bruttogesamtkosten bei SGE – Start (2 746,5 Mrd. €/Jahr Daten 2008

(1 Die Bürgerversicherung wird in einem Übergangszeitraum, teilweise noch mit Beiträgen der Versicherten finanziert (rund 108,5 Mrd.€). (2 Da nicht alle Reformen sofort umgesetzt werden können, wird zunächst von einem SGE in Höhe von mindestens 500 € und einer WKP in Höhe 300 € ausgegangen. Finanzierung des solidarischen Grundeinkommen, der Wohnkostenpauschale und der Bürgerversicherung

Im reformierten Steuersystem beträgt der Steuersatz auf alle privaten Einkommen 50%.

In den Berechnungen wird zunächst ein Steuersatz von 48% angenommen, da nicht alle steuerlichen Freibeträge bzw. Abschreibungsmöglichkeiten sofort abgeschafft werden können.

Der Steuersatz auf die Gewinne der Unternehmen beträgt 35%, sofern diese im Unternehmen in Deutschland reinvestiert werden. Wird der Gewinn für private Zwecke entnommen oder ins Ausland verlagert, beträgt der Steuersatz ebenfalls 50%.

Der geringere Steuersatz auf Unternehmensgewinne hat mehrere Gründe:

   der Internationale Steuerwettbewerb. Es ist einfach unrealistisch in Deutschland als einziges Land in Europa einen Steuersatz von 50% auf Unternehmensgewinne zu erheben. Der Steuersatz beträgt in Deutschland zurzeit unter 30%. Der veranschlagte Steuersatz von 35% liegt im Bereich des Jahres 2007. Ein wesentlich höherer Steuersatz lässt sich wohl nur EU- weit umsetzen.
   werden nur die Gewinne, die im Unternehmen verbleiben bzw. wieder reinvestiert werden, mit 35% besteuert. Für entnommene Gewinne, die ja dann zu privaten Einkommen werden, sind ebenfalls 50% Steuern zu zahlen.
   verbleibt mehr Geld in den Unternehmen, sind diese eher in der Lage ihre Fremdkapitalquote zu senken (Schulden abzubauen) und so unabhängiger von den Banken zu werden.
   werden die Arbeitgeberbeiträge dem Arbeitnehmerbruttoeinkommen zugerechnet und so dem Zugriff der Unternehmen entzogen (über 200 Mrd. €).
   sollen alle Subventionen, von denen hauptsächlich die Unternehmen profitieren, abgeschafft werden, dadurch reduzieren sich ohnehin die Gewinne der Unternehmen. 

Finanzbedarf für SGE, WKP und Bürgerversicherung (50%) 746,3 Mrd.€

Finanzbedarf für weitere öffentliche Ausgaben (Steuereinnahmen in Höhe von 561,2 Mrd. €, minus Kürzungen in Höhe von 197 Mrd.€) 364,2 Mrd. €


Finanzbedarf zur Vermeidung von Neuverschuldung 26 Mrd. €

Finanzbedarf GESAMT 1.136,5 Mrd. €

Einkommenssteuereinnahmen 845,4 Mrd. €

Indirekte Steuern * 286,5 Mrd. € Steuereinnahmen GESAMT 1.131,9 Mrd. € Differenz Steuereinnahmen – Finanzbedarf -4,6 Mrd. € Zusätzliche Steuereinnahmen 20,0 Mrd.€

GESAMT(Restbetrag) 15,4 Mrd. €

Das Volkseinkommen betrug im Jahr 2008 rund 1.842 Mrd. €, davon: Unternehmensgewinne 172,3 Mrd. € Steuersatz 35% 60,3 Mrd. €

Vermögenseinkommen 446,6 Mrd. € Steuersatz 48% 214,3 Mrd. €

Arbeitnehmerentgelte 1.223,4 Mrd. € davon: Bruttolöhne und -gehälter 994,5 Mrd. € Steuersatz 48% 477,4 Mrd. €

Sozialbeiträge der Arbeitgeber 228,8 Mrd. €

Gesamt: 752,0 Mrd. € Quelle: STATISTISCHES JAHRBUCH 2011 für die Bundesrepublik Deutschland 24.17 Verfügbares Einkommen und Sparen der privaten Haushalte - Seite 648

„Die sogenannten "Arbeitgeber-Beiträge" zur Sozialversicherung, die in Wahrheit nichts anderes sind als sozialkostenverschleiernde Lohnbestandteile bzw. vorenthaltener Lohn und daher auch wie Lohn behandelt, d.h. ausbezahlt werden sollten werden abgeschafft (und zwar steuerfrei, damit der Lohn- oder Gehaltsempfänger damit seine Versicherungsbeiträge ohne Einbuße bezahlen kann).“ Quelle: Friedrich Naumann Stiftung http://www.la.fnst-freiheit.org/uploads/896/0409__Grundsaetze_Raichle_Inhalt.pdf Seite 38

Die Arbeitgeber-Beiträge, die an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden, sind als ein Bestandteil des Arbeitnehmerentgelts anzusehen.

Es ist daher ehrlicher und transparenter diese Sozialversicherungsbeiträge in das Bruttoeinkommen der Lohn- oder Gehaltsempfänger zu überführen, indem das Bruttoeinkommen um den sogenannten Arbeitgeberanteil erhöht wird. Negative Einkommensteuer mit 50% Flattax auf alle Einkommen Zur Finanzierung und mit den Effekten der Steuergerechtigkeit und –Einfachheit wollen wir einen einheitlichen und höheren Einkommensteuersatz in Höhe von 50% auf alle Arbeits-, Kapital-, Renten- und Subventionseinkommen einführen bei Wegfall möglichst vieler Steuervergünstigungen. Die Zukunft der Sozialversicherungen Die Rentenversicherung

Nach der Einführung des SGE werden die gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, usw. in eine Zusatz-Rentenversorgung (ZRV) für alle Bürgerinnen und Bürger nach dem Schweizer AHV-Modell überführt. Die ZRV ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragshöhe beträgt 3-6% des Bruttogesamteinkommens. Die ZRV wird ab dem 65. Lebensjahr steuerfrei ausgezahlt. Bei mindestens 40 Beitragsjahren beträgt der volle ZRV-Anspruch mindestens 300 € (Mindestrente) und höchstens 600 EUR (Höchstrente). Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. Die Bürgerversicherung

Das Gesundheitswesen ist genauso wie das Bildungssystem, die Innere Sicherheit usw. der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und muss auch so wie die anderen Bereiche über das Steuersystem finanziert werden. Ziele einer steuerfinanzierten Bürgerversicherung:

   Jeder Bürger erhält im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen die notwendige Gesundheitsversorgung
   Diese Versorgung erfolgt unter Achtung der menschlichen Würde und des Selbstbestimmungsrechts des Kranken in bestmöglicher Qualität
   das Gesundheitssystem arbeitet so effizient und kostengünstig wie möglich
   die Bevölkerung ist mit der Gesundheitsversorgung zufrieden
   das Personal im Gesundheitssektor hat gute Arbeitsbedingungen. 

Mehr zu unseren Plänen bei der Bürgerversicherung gibt es auf unserer Homepage zu lesen. Die Arbeitslosenversicherung

Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung wollen wir abschaffen. Im Übergangszeitraum von bis zu 4 Jahren werden nur noch die Arbeitslosengeldansprüche aus der gesetzlichen ALV ausgezahlt, die über dem SGE liegen. Daher können in diesem Bereich rund 24 Mrd. € eingespart werden. Diese Einsparungen können allerdings nicht zur Finanzierung des SGE verwendet werden, da sie bereits an anderer Stelle (SV-Beiträge AN) verrechnet wurden. Die Kosten der Arbeitslosenversicherung in Höhe von ca. 10 Mrd. € müssen für die ersten vier Jahre noch über das Steuersystem finanziert werden. Sonderbedarfe

Für Bedarfe, die über die Existenzsicherung hinausgehen, bzw. vom SGE nicht abgedeckt sind, sind die Kommunalen Sozialeinrichtungen zuständig. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/1.html Wohngeld

Für Gegenden, in denen die WKP plus Wohnkostenanteil für die ortsübliche Miete einer Region nicht ausreicht, wird es weiterhin die Möglichkeit geben, Wohngeld zu beantragen. Hierbei ist die Bedürftigkeit wie bisher nachzuweisen. Hierfür sind bis zu 1 Mrd. Euro eingeplant. Nicht jeder kommt mit dem SGE plus WKP aus – bei besonderer Bedürftigkeit, etwa Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können hier gemäß SGB IV Sonderbedarfe beantragt werden. Gesetzlicher Mindestlohn

Derzeit haben Arbeitgeber, die nur Dumpinglöhne zahlen, einen Wettbewerbsvorteil, die Arbeitnehmer dennoch das Nachsehen. Damit das SGE nicht als Mittel für prekäre Lohnzahlungen und Arbeitsbedingungen missbraucht werden kann, wird ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Alle bestehenden Rahmentarifverträge sind dort mit einzubeziehen. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Befristete Arbeitsverträge. Sonstige Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe Die Piratenpartei fordert in zahlreichen Landes- und Bundesprogrammen und Positionspapieren überdies folgende sonstigen Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe:

   Kostenfreier, fahrscheinloser ÖPNV
   Freie, kostenlose Bildung und Studium
   Ausbau der Freifunknetze und öffentliches WLAN flächendeckend 

Verbunden mit unserem SGE ermöglicht das Zusammenspiel dieser Maßnahmen eine sichere Existenz, freie Mobilität, Zugang zu Bildung und Wissen sowie gesellschaftlicher Teilhabe.” Lebenshaltungskostenindex

Der Lebenshaltungskostenindex oder Verbraucherpreisindex misst die Veränderung des Geldwertes anhand der Preise der für die Lebenshaltung wichtigen Güter und Dienstleistungen (Lebenshaltungskosten). Ausgangspunkt ist der so genannte Warenkorb, der eine große Anzahl (z.Zt. 780) von Gütern und Dienstleistungen des typischen Verbrauchs enthält. Die Höhe eines Sozialen Grundeinkommen ( SGW ) ist Jährlich anzupassen. Umsetzung des Konzeptes

Das Konzept bringt für die allermeisten Menschen erhebliche Verbesserungen und kann relativ kurzfristig umgesetzt werden, weil es zunächst auf den bestehenden Systemen aufbaut. Außerdem kann das Konzept immer weiterentwickelt werden, wenn sich herausstellt, dass das eine oder andere falsch oder noch nicht umsetzbar ist, kann das Konzept korrigiert, verändert und flexibel auf die Gegebenheiten angepasst werden. Viele Bestandteile des Konzeptes sind bereits Gegenstand politscher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Forderungen, wie z. B.: Einfache und gerechte Steuersysteme; Mehrwertsteuerreform; Reform der Sozialversicherungssysteme; Einführung einer Bürgerversicherung; Umstellung des Rentenversicherungssystems nach dem Schweizer AHV-Modell; Grundsicherung im Alter; Grundsicherung für Kinder; Schaffung eines echten Familienlastenausgleichs; Flexiblere Arbeitszeitmodelle, mehr Zeit für Kinder oder Pflegebedürftige, Mehr Netto vom Brutto; Subventionsabbau; Weniger Bürokratie; Abschaffung von Hartz IV; usw. Teilweise gibt es bereits ausgearbeitete Gesetzestexte die, mit Änderungen (1) und Ergänzungen, für das Konzept verwendet werden können, wie z. B. der Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts von Prof. Paul Kirchhof. Der Vorschlag von Kirchhof sieht und anderem vor, die über 30.000 Steuerparagraphen auf nur noch 146 zu reduzieren und alle 534 Abschreibungsmöglichkeiten wegfallen zu lassen, wodurch das Steuerrecht wesentlich einfacher und unbürokratischer werden dürfte. Quelle: http://docs.dpaq.de/16-kirchhof_bstgb_sonderdruck.pdf



Datum der letzten Änderung

22.9.2012


Dieser Antrag ist wegen seiner Komplexität hier nur als eine Kurzversion erstellt. Weitere Angaben unter: http://www.sge.iivs.de

Bisherige Diskussionen im Forum der Sozialpiraten: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/05/15/solidarisches-grundeinkommen-sge/

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/2594.html Kategorien: Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrikat

Antragsbegründung

Ein existenzsicherndes Grundeinkommen mit individuellem Rechtsanspruch, ohne Bedürftigkeitsprüfung, ohne Gegenleistung oder Arbeitspflicht und ohne Anrechnung von eigenem Einkommen

   Beseitigung der Mängel in den jetzigen Steuer- und Sozialsystemen
   Finden einer gesunde Balance zwischen Arbeitsanreize erhalten und dennoch keinen faktischen Arbeitszwang einführen
   Einfaches und gerechtes Steuersystem, welches keinerlei Einkommensart bevorzugt
   Ausschluss von Armut, speziell Kinderarmut und im Alter
   Leistungsfähiges Gesundheitswesen
   Ermöglichung flexiblerer Arbeitszeitmodelle und mehr Teilzeitarbeit 

Direkt einführbares System ohne Umstürze unter Berücksichtigung bisher erworbener Ansprüche, bspw. aus RV und ALV Wir sehen die Piratenpartei als eine sozialliberale Bürgerrechtspartei, deren Ziel es sein muss, jedem die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen. Ein Grundeinkommen vereinfacht gesellschaftliches Engagement, Berufswahl gemäß Neigung und fördert Kultur, Gleichberechtigung und gerechtere Verteilung der Arbeit durch zu erwartende höhere Nutzung von Teilzeitbeschäftigung. Zudem festigt ein für alle Bürger garantiertes Grundeinkommen die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte:

   Die Würde des Menschen (Artikel 1.1)
   Die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2.1)
   Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2.1)
   Die Chancengleichheit für Kinder (Artikel 6.5)
   Das Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12.1) und
   Schutz vor Arbeitszwang (Artikel 12.2 und 12.3). 

Für die Piraten sind die Grundrechte (Artikel 1-19) unantastbar. Ein Staat der seine soziale Pflicht (Artikel 20.1) ernst nimmt, muss die Wahrung dieser Grundrechte gewährleisten. Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-ZIEL)

Soli. Grundeinkommen: 68,25 Mio. Personen 520 € Personen/Monat 425,9 Mrd.€/ Jahr

SGE für Personen bis 17 Jahre: 13,97 Mio. Personen 520 € PersonenMonat 87,2 Mrd.€/ Jahr

Wohnkostenpauschale: 40,18 Mio. Wohnungen 360 € Wohnung/Monat 173,6 Mrd.€/ Jahr

Bürgerversicherung: Steuerfinanzierter Anteil 100% 217,1 Mrd.€/ Jahr

Bruttogesamtkosten bei SGE – Ziel 903,6 Mrd.€/ Jahr Bruttokosten für das solidarische Grundeinkommen, die Wohnkostenpauschale und die Bürgerversicherung (SGE-Start)

Soli. Grundeinkommen:

68,25 Mio. Personen 500 € Personen/Monat 409,5 Mrd. €/ Jahr

SGE für Personen bis 17 Jahre: 13,97 Mio. Personen 500 € Personen/Monat 83,8 Mrd. €/Jahr

Wohnkostenpauschale: 40,18 Mio. Wohnungen 300 € Wohnung/Monat 144,6 Mrd.€/Jahr

Bürgerversicherung (1: Steuerfinanzierter Anteil 50% 108,5 Mrd. €/Jahr

Bruttogesamtkosten bei SGE – Start (2 746,5 Mrd. €/Jahr Daten 2008

(1 Die Bürgerversicherung wird in einem Übergangszeitraum, teilweise noch mit Beiträgen der Versicherten finanziert (rund 108,5 Mrd.€). (2 Da nicht alle Reformen sofort umgesetzt werden können, wird zunächst von einem SGE in Höhe von mindestens 500 € und einer WKP in Höhe 300 € ausgegangen. Finanzierung des solidarischen Grundeinkommen, der Wohnkostenpauschale und der Bürgerversicherung

Im reformierten Steuersystem beträgt der Steuersatz auf alle privaten Einkommen 50%.

In den Berechnungen wird zunächst ein Steuersatz von 48% angenommen, da nicht alle steuerlichen Freibeträge bzw. Abschreibungsmöglichkeiten sofort abgeschafft werden können.

Der Steuersatz auf die Gewinne der Unternehmen beträgt 35%, sofern diese im Unternehmen in Deutschland reinvestiert werden. Wird der Gewinn für private Zwecke entnommen oder ins Ausland verlagert, beträgt der Steuersatz ebenfalls 50%.

Der geringere Steuersatz auf Unternehmensgewinne hat mehrere Gründe:

   der Internationale Steuerwettbewerb. Es ist einfach unrealistisch in Deutschland als einziges Land in Europa einen Steuersatz von 50% auf Unternehmensgewinne zu erheben. Der Steuersatz beträgt in Deutschland zurzeit unter 30%. Der veranschlagte Steuersatz von 35% liegt im Bereich des Jahres 2007. Ein wesentlich höherer Steuersatz lässt sich wohl nur EU- weit umsetzen.
   werden nur die Gewinne, die im Unternehmen verbleiben bzw. wieder reinvestiert werden, mit 35% besteuert. Für entnommene Gewinne, die ja dann zu privaten Einkommen werden, sind ebenfalls 50% Steuern zu zahlen.
   verbleibt mehr Geld in den Unternehmen, sind diese eher in der Lage ihre Fremdkapitalquote zu senken (Schulden abzubauen) und so unabhängiger von den Banken zu werden.
   werden die Arbeitgeberbeiträge dem Arbeitnehmerbruttoeinkommen zugerechnet und so dem Zugriff der Unternehmen entzogen (über 200 Mrd. €).
   sollen alle Subventionen, von denen hauptsächlich die Unternehmen profitieren, abgeschafft werden, dadurch reduzieren sich ohnehin die Gewinne der Unternehmen. 

Finanzbedarf für SGE, WKP und Bürgerversicherung (50%) 746,3 Mrd.€

Finanzbedarf für weitere öffentliche Ausgaben (Steuereinnahmen in Höhe von 561,2 Mrd. €, minus Kürzungen in Höhe von 197 Mrd.€) 364,2 Mrd. €


Finanzbedarf zur Vermeidung von Neuverschuldung 26 Mrd. €

Finanzbedarf GESAMT 1.136,5 Mrd. €

Einkommenssteuereinnahmen 845,4 Mrd. €

Indirekte Steuern * 286,5 Mrd. € Steuereinnahmen GESAMT 1.131,9 Mrd. € Differenz Steuereinnahmen – Finanzbedarf -4,6 Mrd. € Zusätzliche Steuereinnahmen 20,0 Mrd.€

GESAMT(Restbetrag) 15,4 Mrd. €

Das Volkseinkommen betrug im Jahr 2008 rund 1.842 Mrd. €, davon: Unternehmensgewinne 172,3 Mrd. € Steuersatz 35% 60,3 Mrd. €

Vermögenseinkommen 446,6 Mrd. € Steuersatz 48% 214,3 Mrd. €

Arbeitnehmerentgelte 1.223,4 Mrd. € davon: Bruttolöhne und -gehälter 994,5 Mrd. € Steuersatz 48% 477,4 Mrd. €

Sozialbeiträge der Arbeitgeber 228,8 Mrd. €

Gesamt: 752,0 Mrd. € Quelle: STATISTISCHES JAHRBUCH 2011 für die Bundesrepublik Deutschland 24.17 Verfügbares Einkommen und Sparen der privaten Haushalte - Seite 648

„Die sogenannten "Arbeitgeber-Beiträge" zur Sozialversicherung, die in Wahrheit nichts anderes sind als sozialkostenverschleiernde Lohnbestandteile bzw. vorenthaltener Lohn und daher auch wie Lohn behandelt, d.h. ausbezahlt werden sollten werden abgeschafft (und zwar steuerfrei, damit der Lohn- oder Gehaltsempfänger damit seine Versicherungsbeiträge ohne Einbuße bezahlen kann).“ Quelle: Friedrich Naumann Stiftung http://www.la.fnst-freiheit.org/uploads/896/0409__Grundsaetze_Raichle_Inhalt.pdf Seite 38

Die Arbeitgeber-Beiträge, die an die Sozialversicherungsträger abgeführt werden, sind als ein Bestandteil des Arbeitnehmerentgelts anzusehen.

Es ist daher ehrlicher und transparenter diese Sozialversicherungsbeiträge in das Bruttoeinkommen der Lohn- oder Gehaltsempfänger zu überführen, indem das Bruttoeinkommen um den sogenannten Arbeitgeberanteil erhöht wird. Negative Einkommensteuer mit 50% Flattax auf alle Einkommen Zur Finanzierung und mit den Effekten der Steuergerechtigkeit und –Einfachheit wollen wir einen einheitlichen und höheren Einkommensteuersatz in Höhe von 50% auf alle Arbeits-, Kapital-, Renten- und Subventionseinkommen einführen bei Wegfall möglichst vieler Steuervergünstigungen. Die Zukunft der Sozialversicherungen Die Rentenversicherung

Nach der Einführung des SGE werden die gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, usw. in eine Zusatz-Rentenversorgung (ZRV) für alle Bürgerinnen und Bürger nach dem Schweizer AHV-Modell überführt. Die ZRV ist eine Pflichtversicherung. Die Beitragshöhe beträgt 3-6% des Bruttogesamteinkommens. Die ZRV wird ab dem 65. Lebensjahr steuerfrei ausgezahlt. Bei mindestens 40 Beitragsjahren beträgt der volle ZRV-Anspruch mindestens 300 € (Mindestrente) und höchstens 600 EUR (Höchstrente). Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. Die Bürgerversicherung

Das Gesundheitswesen ist genauso wie das Bildungssystem, die Innere Sicherheit usw. der öffentlichen Daseinsvorsorge zuzuordnen und muss auch so wie die anderen Bereiche über das Steuersystem finanziert werden. Ziele einer steuerfinanzierten Bürgerversicherung:

   Jeder Bürger erhält im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen die notwendige Gesundheitsversorgung
   Diese Versorgung erfolgt unter Achtung der menschlichen Würde und des Selbstbestimmungsrechts des Kranken in bestmöglicher Qualität
   das Gesundheitssystem arbeitet so effizient und kostengünstig wie möglich
   die Bevölkerung ist mit der Gesundheitsversorgung zufrieden
   das Personal im Gesundheitssektor hat gute Arbeitsbedingungen. 

Mehr zu unseren Plänen bei der Bürgerversicherung gibt es auf unserer Homepage zu lesen. Die Arbeitslosenversicherung

Die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung wollen wir abschaffen. Im Übergangszeitraum von bis zu 4 Jahren werden nur noch die Arbeitslosengeldansprüche aus der gesetzlichen ALV ausgezahlt, die über dem SGE liegen. Daher können in diesem Bereich rund 24 Mrd. € eingespart werden. Diese Einsparungen können allerdings nicht zur Finanzierung des SGE verwendet werden, da sie bereits an anderer Stelle (SV-Beiträge AN) verrechnet wurden. Die Kosten der Arbeitslosenversicherung in Höhe von ca. 10 Mrd. € müssen für die ersten vier Jahre noch über das Steuersystem finanziert werden. Sonderbedarfe

Für Bedarfe, die über die Existenzsicherung hinausgehen, bzw. vom SGE nicht abgedeckt sind, sind die Kommunalen Sozialeinrichtungen zuständig. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/1.html Wohngeld

Für Gegenden, in denen die WKP plus Wohnkostenanteil für die ortsübliche Miete einer Region nicht ausreicht, wird es weiterhin die Möglichkeit geben, Wohngeld zu beantragen. Hierbei ist die Bedürftigkeit wie bisher nachzuweisen. Hierfür sind bis zu 1 Mrd. Euro eingeplant. Nicht jeder kommt mit dem SGE plus WKP aus – bei besonderer Bedürftigkeit, etwa Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können hier gemäß SGB IV Sonderbedarfe beantragt werden. Gesetzlicher Mindestlohn

Derzeit haben Arbeitgeber, die nur Dumpinglöhne zahlen, einen Wettbewerbsvorteil, die Arbeitnehmer dennoch das Nachsehen. Damit das SGE nicht als Mittel für prekäre Lohnzahlungen und Arbeitsbedingungen missbraucht werden kann, wird ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Alle bestehenden Rahmentarifverträge sind dort mit einzubeziehen. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Befristete Arbeitsverträge. Sonstige Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe Die Piratenpartei fordert in zahlreichen Landes- und Bundesprogrammen und Positionspapieren überdies folgende sonstigen Förderungen der gesellschaftlichen Teilhabe:

   Kostenfreier, fahrscheinloser ÖPNV
   Freie, kostenlose Bildung und Studium
   Ausbau der Freifunknetze und öffentliches WLAN flächendeckend 

Verbunden mit unserem SGE ermöglicht das Zusammenspiel dieser Maßnahmen eine sichere Existenz, freie Mobilität, Zugang zu Bildung und Wissen sowie gesellschaftlicher Teilhabe.” Lebenshaltungskostenindex

Der Lebenshaltungskostenindex oder Verbraucherpreisindex misst die Veränderung des Geldwertes anhand der Preise der für die Lebenshaltung wichtigen Güter und Dienstleistungen (Lebenshaltungskosten). Ausgangspunkt ist der so genannte Warenkorb, der eine große Anzahl (z.Zt. 780) von Gütern und Dienstleistungen des typischen Verbrauchs enthält. Die Höhe eines Sozialen Grundeinkommen ( SGW ) ist Jährlich anzupassen. Umsetzung des Konzeptes

Das Konzept bringt für die allermeisten Menschen erhebliche Verbesserungen und kann relativ kurzfristig umgesetzt werden, weil es zunächst auf den bestehenden Systemen aufbaut. Außerdem kann das Konzept immer weiterentwickelt werden, wenn sich herausstellt, dass das eine oder andere falsch oder noch nicht umsetzbar ist, kann das Konzept korrigiert, verändert und flexibel auf die Gegebenheiten angepasst werden. Viele Bestandteile des Konzeptes sind bereits Gegenstand politscher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Forderungen, wie z. B.: Einfache und gerechte Steuersysteme; Mehrwertsteuerreform; Reform der Sozialversicherungssysteme; Einführung einer Bürgerversicherung; Umstellung des Rentenversicherungssystems nach dem Schweizer AHV-Modell; Grundsicherung im Alter; Grundsicherung für Kinder; Schaffung eines echten Familienlastenausgleichs; Flexiblere Arbeitszeitmodelle, mehr Zeit für Kinder oder Pflegebedürftige, Mehr Netto vom Brutto; Subventionsabbau; Weniger Bürokratie; Abschaffung von Hartz IV; usw. Teilweise gibt es bereits ausgearbeitete Gesetzestexte die, mit Änderungen (1) und Ergänzungen, für das Konzept verwendet werden können, wie z. B. der Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts von Prof. Paul Kirchhof. Der Vorschlag von Kirchhof sieht und anderem vor, die über 30.000 Steuerparagraphen auf nur noch 146 zu reduzieren und alle 534 Abschreibungsmöglichkeiten wegfallen zu lassen, wodurch das Steuerrecht wesentlich einfacher und unbürokratischer werden dürfte. Quelle: http://docs.dpaq.de/16-kirchhof_bstgb_sonderdruck.pdf

Datum der letzten Änderung

22.9.2012


Dieser Antrag ist wegen seiner Komplexität hier nur als eine Kurzversion erstellt. Weitere Angaben unter: http://www.sge.iivs.de

Bisherige Diskussionen im Forum der Sozialpiraten: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/05/15/solidarisches-grundeinkommen-sge/

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/issue/show/2594.html Kategorien: Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrikat

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge