AG Urheberrecht/Thesen Höffner
T1: Urheber sind nicht alle Multitalente die nebenbei noch Marketing, Vertrieb etc. perfekt beherrschen.
- T1a: Viele Urheber gehen daher den Weg der Arbeitsteilung über einen Verwerter.
- T1b: Wenn Urheber ihre Verwertungsrechte exklusiv an Verwerter abtreten können, dann wird das in Verhandlungen in der Regel auch geschehen (Autorendilemma).
T2: Das Budget der Kunden ist beschränkt.
- T2a: Eine Entscheidung ein Werk zu kaufen ist damit auch eine Entscheidung gegen ein anderes.
T3: Die Verwerter beherrschen die Kunst der Marktbeobachtung und sind in der Lage, Angebotslücken aufzudecken.
- T3a: Die Verwerter beobachten sich auch gegenseitig und erkennen, wo Geld zu machen ist.
- T3b: Es gibt nicht nur einen gerissenen Verwerter sondern zahlreiche, die untereinander in eine Konkurrenzsituation stehen.
- T3c: Bei gemeinfreien Werken ist der Konkurrenzdruck so groß, dass die Verwerter an den Grenzkosten arbeiten.
T4: Ein einzelner Verwerter ist nicht daran interessiert, sich selbst innerhalb seines eigenen Angebots Konkurrenz zu machen.
T5: Geht es den Verwertern gut, heißt das noch lange nicht dass es auch den Urhebern gut geht (kann man auch auf andere Bereiche übertragen. Nur weil McDonalds große Gewinne einfährt heißt das noch lange nicht, dass auch die Mitarbeiter an Kasse und Küche gut bezahlt werden. Anderes Beispiel: Apples Gewinne vs. die Arbeitsbedingungen beim Zulieferer Foxconn).
T6: Das Urheberrecht ist ein Monopolrecht.
- T6a: Damit erlaubt es auch Monopolpreise, die über den Grenzkosten liegen.
- T6b: Ein Urheberrecht verhindert keine niedrigen Preise, *kann* aber hohe Preise über den Grenzkosten ermöglichen.
- T6c: Die hohen Preise können nur so lange gehalten werden, wie das Monopol hält (sprich die Werke noch nicht gemeinfrei sind).
T7: Fällt ein Werk aus dem Monopol-Repertoir des Verwerters, so ist es Wahrscheinlich, dass er neue Werke sucht mit denen er wieder Monopolgewinne einfahren kann.
- T7a: Dies stärkt die Verhandlungsposition des Urhebers.
T8: Das Interesse der Kunden an Werken fällt im Schnitt schnell ab, wenn diese älter werden.
- T8a: Konkurrenz muss erlaubt werden, solange die Werke noch ausreichend aktuell sind um die oben genannten Effekte zu ermöglichen.