AG Geldordnung und Finanzpolitik/Grillfeste/Kontra-Kontrapapier Geldschöpfung
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Vorbemerkung: Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Arne Pfeilsticker vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel. |
Inhaltsverzeichnis
Kontra zum Kontrapapier zum Thema Geldschöpfung und Geldschöpfungsgewinn
Leider hat das Kontra-Team sich nicht an die Spielregeln gehalten und anstatt auf die Argumente einzugehen, wurde eine eigenes Thesenpapier erstellt.
Wenn wir in unseren eigenen Theoriegebäuden bleiben, reden wir aneinander vorbei. Wir haben kaum die Chance der Wahrheit ein Stück näher zu kommen. Deshalb ist es die Aufgabe des Positionspapiers Thesen aufzustellen und detailliert zu begründen. Das Kontrapapier hat die Aufgabe die Thesen zu zerpflücken indem sie prüfen, ob die Grundannahmen Tatsachen sind und die Thesen sich logisch aus diesen Grundannahmen ableiten lassen. Gegebenenfalls können sie die Thesen dadurch wiederlegen, dass gezeigt wird, dass relevante Tatsachen nicht beachtet wurden.
Erst wenn diese Arbeit geleistet ist, kann zur Abrundung das Kontrateam eigene Thesen aufstellen.
Das Kontrapapier geht mit keinem einzigen Satz auf die Argumente des Thesenpapiers ein. Es wird an keiner Stelle aufgezeigt, welcher Geschäftsvorfall bzw. Buchungssatz in der Argumentation falsch ist. Stattdessen wird versucht die Thesen durch Gegenbehauptungen zu widerlegen.
In diesem Kontra-Kontrapapier wurde das Kontrapapier so übernommen wie es ist; der Text ist schwarz. Bei Bedarf wurden Absätze in die einzelne Sätze zerlegt. Der blaue Text stellt die Argumente und Anmerkungen des Kontra-Kontrapapieres dar. Um die Diskussion zu erleichtern, wurden die wichtigsten Behauptungen und Argumente des Kontrapapieres durchnummeriert.
Bei der Analyse des Kontrapapieres wurde so vorgegangen, dass zunächst jeder Satz analysiert wurde. Im nächsten Schritt sollten die festgestellten Fehler mit dem Kontrateam besprochen werden. Und erst wenn alle Fehler in einer Beweiskette ausgeräumt sind, kann man behaupten, dass die Schlussfolgerungen eine logische Konsequenz der Grundannahmen sind.
Alle Referenzen hinsichtlich der Bilanz der Bundesbank beziehen sich auf den Geschäftsbericht 2011. [1]
Thema Geldschöpfung und Geldschöpfungsgewinn
Einleitung
Bevor auf die Thesen der Pro-Position eingegangen wird, wird untersucht, ob bei einer Geldschöpfung ein Gewinn anfällt und falls ja, wer den Gewinn erhält.
Zu Beginn erfolgt eine Beschreibung der Darstellungstechnik, eine kurze Beschreibung von Bilanzen und Eigenkapital bilden das Handwerkszeug und werden kurz und knapp erläutert.
Der Begriff Geldschöpfungsgewinn selbst bedarf einer Definition, mit der ein Gewinn ermittelt und berechnet werden kann. Es wird aufgezeigt, dass hier die unterschiedlichen Wahrnehmungen und Auffassungen sich kristallisieren.
- Es werden die Geldschöpfungsvorgänge A bis E und das Bank- oder Kreditgeschäft selbst betrachtet.
- A. Giralgeldschöpfung bei einer Geschäftsbank
- B. Schöpfung von Barreserve bei der Zentralbank
- C. Bargeld (Banknoten)
- D. Münzgeld
- E. Falschgeld (Banknoten/Münzen)
- F. Die Zinsen oder ein Gewinn aus Bankentätigkeit bzw. Kreditvergaben
Exkurs Gewinn und die Visualisierung in einer geeigneten Darstellung
Behauptung 1: Wenn bei einem Vorgang ein Gewinn (oder Verlust) anfällt, dann liegt eine Veränderung im Eigenkapital vor.
Diese Behauptung ist von zentraler Bedeutung für das gesamte Kontrapapier.
1. Einwand: Diese Behauptung ist eine Pseudo-Implikation, die einen definitorischen Zusammenhang zwischen Gewinn bzw. Verlust und Eigenkapital zum Ausdruck bringt, aber nichts über den zu diskutierenden Sachverhalt aussagen kann.
Bei Auflösung des definitorischen Zusammenhangs wird behauptet:
Wenn bei einem Vorgang ein Gewinn (oder Verlust) anfällt, dann fällt ein Gewinn (oder Verlust) an.
In dieser Formulierung wird sichtbar, dass mit der Behauptung 1 weder etwas über den Gewinn noch Verlust aussagt werden kann, weil die Schlussfolgerung (dann fällt ein Gewinn oder Verlust an) in der Prämisse (Wenn … ein Gewinn oder Verlust anfällt) vorkommt und schon als wahr vorausgesetzt wird.
Der Fachbegriff für diese Art von Argumenten heißt Zirkelschluss (Petitio principii) und gehört zur Gruppe der Scheinbeweise.
Hier ein anschauliches Beispiel:
Das wäre so, wie wenn man aus der Aussage: „Wenn es regnet, dann regnet es.“ schließen wollte, ob oder ob nicht es jetzt regnet.
Durch eine logische Umformung wird aus der Implikation: „Wenn es regnet, dann regnet es.“ die Disjunktion „Es regnet nicht oder es regnet.“
Spätestens jetzt wird klar, dass mir solche Aussagen nicht bei der konkreten Durchführung meines Grillfestes helfen können. Solche Aussagen kann man ersatzlos streichen.
2. Einwand: Die Bank ist nicht der Endpunkt des Geldschöpfungsgewinns
Die Bank ist Mittler von Geld, nicht ein endgültiges Geldlager. Gewinne, die die Bank erzielt, werden an die Gesellschafter der Bank und die Anleger bei der Bank ausgeschüttet. Deshalb kann die Betrachtung des Eigenkapitals oder Gewinnes der Bank selbst nicht als Beweis gegen einen Geldschöpfungsgewinn als solches angeführt werden.
Behauptung 2: Dazu hilft eine Bilanzdarstellung.
Anmerkung:
Im Prinzip ja, aber:
Eine Bilanz ist ein Teil eines Rechnungslegungssystems. (z.B. Konzerneigene Vorschriften, Performancerechnung, HGB, Abschluss nach nationalem Steuerrecht, ISA, US-GAAP, French-GAAP, Kosten- und Erlös/Leistungsrechnung, etc.).
Jedes Rechnungslegungssystem ist nur ein bestimmter „Tunnel“-Blick auf die Realität. Was dann bei den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften als Ergebnis oder Gewinn ausgewiesen wird, kann – muss aber nicht ein Ergebnis nach bestem Wissen sein. Manchmal besteht auch das Ziel in der „Optimierung“ der Steuerschuld und in diesen Fällen bleibt teilweise die Wahrheit auf der Strecke.
Aus eigener beruflicher Erfahrung weiß ich, dass bei großen Versicherungen, die parallel nach mehreren Rechnungslegungssystemen ihren Abschluss vorlegen müssen, selbst in einzelnen Bilanzpositionen Unterschiede in dreistelliger Millionenhöhe auftauchen können.
Um die Realität einzufangen muss man sie aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Darüber hinaus müssen Techniken aus anderen Bereichen der Betriebswirtschaftslehre, wie z.B. die Investitionsrechnung und auch der gesamte Lebenszyklus eines Produktes beachtet werden.
Der Lebenszyklus spielt manchmal eine besondere Rolle. Drucker, etc. sind zum Teil nur deshalb so billig, weil über Tinte und Toner ein erheblicher Teil des Gewinns eingefahren wird.
Bilanzen sind Stichtagsbetrachtungen. Wenn der Zeitraum zwischen zwei Stichtagen falsch gewählt wird, dann können zwangsläufig relevante Geschäftsvorfälle unberücksichtigt bleiben.
Die nächste große Fehlerquelle sind unterschiedliche Wertansätze und dass zum Teil wichtige Geschäftsvorfälle gar nicht erfasst werden oder Buchungssätze erfasst werden, denen kein realer Geschäftsvorfall zu Grunde liegen.
In der Bilanzdarstellung werden auf der rechten Seite (Aktiv-Seite) die Vermögen aufgeführt und auf der linken Seite (Passiv) die Gegenpositionen, die als Fremdkapital, Schulden, Einlagen oder Mittelherkunft bezeichnet werden.
Im Geldwesen sind geldtechnisch 3 verschiedene Bilanzen zu unterscheiden, die Nichtbankenbilanz, die Geschäftsbankbilanz und die Zentralbankbilanz.
Wo werden die Zahlungsmittel in den Bilanzen geführt?
Bei den Nichtbanken werden Zahlungsmittel ausschließlich auf der Aktivseite (Vermögensseite) aufgeführt.
Anmerkung: Die Zahlungsmittel der Nichtbanken bestehen aus:
- Bargeld (= Forderungen gegen die Zentralbank)
- Giroguthaben bei Geschäftsbanken (= Forderungen gegenüber Geschäftsbanken)
- Giroguthaben bei der Zentralbank (= Forderungen gegenüber der Zentralbank)
Welche Nichtbank (außer dem Staat) hat noch ein Konto bei der Zentralbank? Vor wenigen Jahre hat eine Versicherung geklagt und wollte ein Konto bei der ZB haben ... das ist abgelehnt worden. Wenn keine Nichtbank ein Konto bei der ZB hat, dann existieren auch keine Girokonten von Nichtbanken bei der ZB = keine Forderungen
Bei den Geschäftsbanken werden die Zahlungsmittel der Nichtbanken auf der Passivseite geführt (nicht auf der Vermögensseite) und werden als Einlagen bezeichnet.
Behauptung 3: Die Zahlungsmittel, die bei der Bank auf der Vermögensseite geführt werden, sind eine Referenz mindestens im Verhältnis 1:100 (1%) auf die Einlagen oder das Giralgeld. Diese Zahlungsmittel (Barreserve) benutzen Geschäftsbanken untereinander.
Die Behauptung 3 ist falsch.
Begründung:
Die Bilanzposition Barreserve in der Bilanz einer Geschäftsbank besteht aus Einlage- und Girokonten, die die Geschäftsbank bei der Zentralbank unterhält.
Zu diesen Konten gehören auch Mindestreservekonten zur Erfüllung der Mindestreservepflicht und Girokonten über die die Geschäftsbanken ihren externen Zahlungsverkehr abwickeln. Die Einlagen auf diesen Girokonten sind die Zahlungsmittel der Geschäftsbanken.
Nähere Details siehe Geschäftsbericht der Bundesbank 2011 Seite 251.
Behauptung 4:
Nichtbanken haben keinen direkten Zugriff auf diese Zahlungsmittel.
Anmerkung:
Grundsätzlich hat jeder nur auf seine Konten direkten Zugriff. Sollte jedoch mit diesem Satz gesagt werden, dass Nichtbanken keinen direkten Zugriff auf Zentralbank-Giralgeld haben, dann ist diese Aussage falsch.
Begründung:
Banknoten sind verbrieftes Zentralbankgeld und überwiegend in den Händen der Nichtbanken.
Die Bilanzposition 4 der Zentralbankbilanz: Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet sind Einlagen von Nichtbanken bei der Zentralbank.
Nähere Details siehe Geschäftsbericht der Bundesbank 2011 Seite 252.
Behauptung 5:
Bei der Zentralbank stehen nur die Münzen auf der Vermögensseite.
Die Behauptung 5 ist falsch:
Begründung: Die Bilanzposition 11.1 Scheidemünzen der Bundesbankbilanz beträgt 2011 lediglich ca. 0,1% der Aktiva (= 805 Mill. Euro). Die gesamten Aktiva betragen 837.643 Mill. Euro.
Wollte man mit der Behauptung 5 jedoch behaupten, dass nur Münzen Zahlungsmittel der Zentralbank sind, dann ist diese Behauptung ebenfalls falsch.
Die Sonderziehungsrechte des IWFs (Aktiva Pos. 2.1) sind Zahlungsmittel der Zentralbank um jederzeit konvertible Währungen zu beschaffen.
Nähere Details siehe Geschäftsbericht der Bundesbank 2011 Seite 146.
Behauptung 6:
Bargeld wird bei der Zentralbank auf der Passivseite („Schuldenseite“) geführt, diese Position ist ein Umtausch der Barreserve in „Bargeld in Umlauf“.
Die Behauptung 6 ist falsch:
Begründung: Die Gegenposition zur Bilanzposition 1 Banknotenumlauf der Passiva der Bundesbankbilanz ist der deutsche Anteil an den Banknoten in den Händen von Geschäftsbanken und Nichtbanken.
Die Gegenposition zur Barreserve ist die Bilanzposition 2: Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet.
Bild g010: Die drei verschiedenen Bilanzen im Geldwesen
Behauptung 7:
Monetäre Zahlungsmittel (Geld) steht bei den Nichtbanken auf der Aktivseite und bei den Banken auf der Passivseite.
Die Behauptung 7 ist falsch.
Begründung: Monetäre Zahlungsmittel eines Wirtschaftssubjektes stehen grundsätzlich auf der Aktiva-Seite seiner Bilanz, weil Zahlungsmittel Forderungen sind. Die dazugehörigen Verbindlichkeiten stehen auf der Passiva-Seite der jeweils kontoführenden Bank.
Behauptung 8:
Das Giralgeld wird bei den Geschäftsbanken auf der Passivseite geführt, das „Bargeld im Umlauf“ wird bei der Zentralbank auf der Passivseite geführt.
Beide zusammen sind die Geldmenge M1.
Die Behauptung 8 ist falsch.
Begründung:
Die Deutsche Bundesbank definiert M1 als den Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Monetären Finanzinstitute (MFIs)) plus täglich fällige Einlagen der im Währungsgebiet ansässigen Nicht-MFIs (Nichtbanken)
Anmerkung: Monetäre Finanzinstitute ist die Fachbezeichnung für das was wir hier als Banken bezeichnen. Die Abgrenzung ist auch noch etwas anders.
Die Kassenbestände der Banken sind sehr gering im Verhältnis zu M1, die sind einfach vernachlässigt worden.
Das Eigenkapital und die Visualisierung eines Gewinns/Verlustes
Behauptung 9: Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen der Aktivseite (Vermögen) und der Passivseite („Schulden“). Ist die Aktivseite größer als die Passivseite, dann steht das Eigenkapital auf der Passivseite oder Schuldenseite.
Die Behauptung 9 ist falsch formuliert.
Begründung:
Aktiva und Passiva einer Bilanz sind immer gleich groß. Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Aktiva (= Vermögen) und Fremdkapital (= Schulden).
Das Eigenkapital steht immer auf der Pasiva-Seite der Bilanz. Bei einer Überschuldung kann es jedoch negativ sein.
Ein Gewinn erhöht das Eigenkapital, ein Verlust verringert das Eigenkapital.
Beispiele: (a) Eine Nichtbank (z.B. Person) verhält eine Lohnzahlung. (b) Eine Geschäftsbank hat eine Kreditzinseinnahme. (c) Die Zentralbank hat eine Kreditzinseinnahme.
Anmerkung:
Die Beispiele sind keine Beispiele für Gewinn oder Verlust, sonder für Aufwand und Ertrag.
Bild g020: Ein Gewinn kann in der Veränderung des Eigenkapitals dargestellt werden
Behauptung 10:
Wird nach jedem Vorgang eine Bilanz erstellt, so werden Aufwands- und Ertragskonten als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung nicht benötigt. Jeder Gewinn/Verlust macht sich direkt in der Veränderung des Eigenkapitals bemerkbar.
Die Behauptung 10 ist falsch.
Begründung:
Der Gewinn bzw. Verlust ist die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand und das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung.
Das Eigenkapital steht immer auf der Pasiva-Seite der Bilanz. Bei einer Überschuldung kann es jedoch negativ sein.
Anmerkung: Häufig liegen zwischen Einnahme und Einzahlung noch ein paar Tage dazwischen. Es findet zunächst noch kein Geldfluss statt (Einzahlung), an die Stelle der Einzahlung wird eine Forderung (Rechnung) gebucht. In den Bildern werden die Einzahlungen dargestellt.
Geldschöpfung und Geldschöpfungsgewinn
Die klassische Bedeutung – die Seignorage Ein Seignorage oder der klassische Geldschöpfungsgewinn liegt vor, wenn
- zwischen Nennwert und Herstellungskosten ist eine Differenz vorliegt
- mit dem Nennwert bezahlt wird = das Geld kommt in den Umlauf
- der es „in den Umlauf bringt“ verzeichnet einen einmaligen Vermögenszuwachs
- das Geld bleibt ist dauerhaft „im Umlauf“
Anmerkung:
Punkt 1 und 2 ist im Wesentlichen die Position des Positionspapieres.
Ein entscheidender Dissens besteht darin, dass das Kontrapapier diese Definition des Geldschöpfungsgewinns ignoriert.
Punkt 3 und 4 sind ebenfalls streitig.
Die Seignorage bezieht sich auf den Zeitpunkt der Geburt des Geldes, also den Zeitpunkt, an dem Geld in den Verkehr kommt und für Zahlungszwecke verwendet werden kann.
Die folgenden Betrachtungen beziehen sich zunächst auf den „Geburts“moment von monetären Zahlungsmittel.
Anmerkung:
Diese Geburt wird im Positionspapier wie folgt gesehen:
Das was als Geldschöpfung bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit ein Produktionsprozess aus zwei oder drei Teilprozessen/Geschäftsvorfälle, die in der Praxis im Verbund realisiert werden:
- Der abstrakte Rechtsakt der Geldschöpfung: Forderung aus Geldschöpfung an Girokonto Geldschöpfer. (Die Geldschöpfung im engeren Sinne. Dieser Schritt ist beim Darlehen das Verpflichtungsgeschäft nach § 488 BGB des Darlehensgebers.)
- Das in Verkehr bringen des geschöpften Geldes:
- Durch den Kauf von Aktiva:
- Spezielles Aktiva (z.B. Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte mit eigengenutzten Geschäftsbauten ) an Forderung aus Geldschöpfung.
- Kaufpreiszahlung: Girokonto Geldschöpfer an Girokonto Verkäufer
- Durch die Vergabe eines Kredits:
- Die abstrakte Forderung erhält einen Schuldner. (Der Gläubiger ist der Geldschöpfer.)
- Die Auszahlung der des Kredits: Girokonto Geldschöpfer an Girokonto Kreditnehmer.
- Durch den Kauf von Aktiva:
- Die Wahl des Nachweises der Forderung (Nur für 2.b):
- Verbucht: Der Nachweis erfolgt als Datensatz bei der kontoführenden Bank.
- Verbrieft: Der Nachweis erfolgt durch ein Wertpapier, wie z.B. Bargeld, Schuldverschreibungen, etc.
Geldschöpfung
(Fortsetzung folgt.)