AG Geldordnung und Finanzpolitik/FinanzierungBGE

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Vorbemerkung Vorbemerkung:
Dies ist eine Meinung, die derzeit von dem Mitglied Patrik vertreten wird und spiegelt nur die Meinung einiger Mitglieder der Piratenpartei oder der AG Geldordnung und Finanzpolitik wider. Wer Anmerkungen/Fragen hat schreibt diese bitte auf die Diskussionsseite zu diesem Artikel.


Finanzierbarkeit des BGE

Nachfolgend wird gezeigt, dass es ohne weiteres möglich ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) zu finanzieren. Die hierfür erforderliche Abgabenquote liegt unterhalb der aktuellen; wenn ein BGE also Teile der aktuellen Sozialausgaben ersetzt und somit obsolet werden lässt, hat man den Großteil der Finanzierung schon sichergestellt.

Im weiteren kann man den Einkommensteuerfreibetrag ersatzlos streichen, den verminderten Umsatzsteuersatz abschaffen und eine Vermögenssteuer einführen.

Das BGE muss hierbei nicht alle anderen sozialen Sicherungsysteme ersetzen, es würde aber natürlich den Bedarf an darüber hinaus gehenden individuell notwendigen Leistungen deutlich reduzieren.


Koppelung an das Volkseinkommen

Ein Vorschlag wäre, das BGE an das Volkseinkommen pro Kopf zu koppeln. Gehen also immer weniger Leute arbeiten und sinken in der Folge die Arbeitseinkommen, dann sinkt auch das BGE und vielleicht fühlt sich der eine oder andere dann doch motiviert, mal wieder was zu tun; steigen dagegen die Vermögenseinkommen, steigt auch das BGE, natürlich finanziert über eine Geldvermögensteuer.

Auf diese Weise hätte man ein sich selbst regulierendes System; wenn die Einkommen der Vermögenden übermäßig wachsen, werden sie automatisch mehr belastet, und wenn zu wenig Menschen arbeiten gehen (wollen), dann sinkt das BGE, was die Motivation heben könnte, unter diesem Umständen eine Tätigkeit aufzunehmen.

Ähnlich wie bei der heutigen Rente wäre kein Politiker genötigt, jedes Mal irgendwelche Rechtfertigungen abzugeben und lange Debatten zu führen, es ist halt im System angelegt - nur dass auch die Vermögenseinkommen einbezogen wären.

Beispielrechnung

"Volkseinkommen" ist ein definierter Begriff der "Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)".

Das Volkseinkommen umfasst die "Arbeitnehmerentgelte" (Bruttolöhne + Sozialbeiträge AG + sonstige Transfers) und die "Vermögens- und Unternehmereinkommen". Grob gesagt ist es das, "was das Volk so verdient".

Mehr Details dazu hier: Destatis VGR

Wenn man nun das Volkseinkommen durch die Bevölkerung teilt, dann kriegt am raus, was jeder im Schnitt an Einkommen erzielt, meine Vorstellung wäre, dass man davon einen bestimmten Prozentsatz als Grundeinkommen definiert.

Konkret:

  • Arbeitnehmerentgelte: 1.377 Mrd.€
  • Vermögenseinkommen: 644 Mrd.€
  • Volkseinkommen: 2.021 Mrd.€

Geteilt durch 82 Mio. macht das also 24.646€. Setzen wir das Grundeinkommen z.B. bei 8000€/Jahr an (Grundfreibetrag des ESt=Existenzminimum), denn läge der Faktor also bei 32,4%

Es müssen also vom Volkseinkommen 656 Mrd.€ umverteilt werden. Mein Vorschlag: 50% Besteuerung der Vermögenseinkommen, der Rest aus Einkommensteuer, somit:

  • Vermögenseinkommen: 322 Mrd.€
  • Arbeitnehmerentgelte: 334 Mrd.€

Die Steuergesetzgebung ist also ganz einfach.

  • ESt-Satz auf Vermögenseinkommen: 50%
  • ESt-Satz auf Arbeitnehmerentgelte: 25%

Somit könnte rein mathematisch jeder 8.000€ im Jahr bekommen, aber natürlich muss man mit politischen Widerstand rechnen bei jenen rechnen, die ein solches BGE netto finanzieren müssen.

Rechenschema

Anbei eine Beispielrechnung, die zeigen soll wie so ein Steuersystem mit BGE funktionieren könnte.

Die einzelnen Werte sind nicht von Belang; ich habe probiert eine Verteilung nach Einkommenshöhe und -art (aus Arbeit oder Vermögen) zu wählen, die der heutigen Realität nahekommt.

Die betreffende Bevölkerung soll 82 Millionen umfassen und das BGE = Existenzminimum soll bei 8.000€ im Jahr liegen.

Finanzierung BGE.jpg

Wie man erkennen kann, liesse sich in der Beispielbevölkerung ein solches BGE bei einer Abgabenquote von 32% finanzieren.

Die niedrige Abgabenquote ist auf die hohen Einkommen am oberen Ende zurückzuführen, die überwiegend Vermögenseinkommen sind und somit hoch besteuert werden.

Weiterhin kann man erkennen, dass alle Einkommensbezieher bis 5.000€ monatlich Nettobezieher sind und somit ca. 80% der Bevölkerung von dem System profitieren und eine substanzielle Belastung erst bei den hohen Einkommen auftritt, die aber weiterhin weit überdurchschnittlich verdienen.

FAZIT

Das Rechenschema gibt qualitativ die wesentlichen Verhältnisse wieder. Es wäre sicher interessant die Zahlen den realen Verhältnissen weiter anzunähern, aber die Grundaussage bleibt:

Es ist im Rahmen der aktuellen Abgabenquote durchaus möglich ein BGE zu finanzieren und dies bedeutet nicht automatisch, dass es darüber hinaus keine weiteren sozialen Sicherungssysteme geben könnte.

Aktuell liegen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte und gesetzlichen Sozialversicherer bei 1.172 Mrd.€ - davon 761 Mrd.€ Sozialbeiträge - bei einem Volkseinkommen von 2.021 Mrd.€ also bei satten 58% des Volkseinkommens.