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Hier sollte von einem neutralen Standpunkt aus Informationen zusammengestellt werden bzw. Daten oder Fakten präsentiert werden. Der Stil soll daher stets absolut sachlich sein. Insbesondere beinhaltet der gewünschte Stil des Neutral Point of View die Prinzipien wissenschaftliche Sprache, vollständige Quellen und Belege, Trennung von Fakten und Thesen, bei Thesen und Meinungen klare Kennzeichnung und neutrale Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen. Hierbei sollten insbesondere links auf interne Seiten, bei Meinungen z.B. auf Blogartikeln und externe links z.B. zu Wikipedia bevorzugt werden, um eine direkte Prüfung zu ermöglichen
Textbausteine, die dieser Zielrichtung nicht entsprechen, sollten unter Verweis auf diese Richtlinien auf die entsprechende Diskussionsseite verschoben werden und können von dort aus als Material verwendet werden. “ –
Ziel dieser Übersicht ist es einen Überblick über (typische) Modelle zum Thema BGE unbabhängig von ihrem Ursprung/Urhebern zu bieten. Die jeweiligen Modelle sollten inklusive Finanzierung und Randbedingungen kurz beschrieben werden und bezüglich den Kriterien der Piratenpartei für ein BGE bewertet werden. Wenn sich Modelle nur minimal unterscheiden z.B. nur in der Höhe des BGE, dann sollten diese zusammengefasst werden, um die Liste nicht unnötig aufzublähen.
Wer an dieser Seite der BGE-Modelle mitarbeiten will, kann sich gerne mit mir in Verbindung setzen - gernot.reipen(ät)online.de -
Modellübersicht (alphabetisch sortiert)
Hier als Druckversion (pdf) vorhanden.
Modell: Althaus-Modell, auch als Solidarisches Bürgergeld bezeichnet
Kurzbeschreibung
- Das Konzept zum „Systemwechsel in der Steuer- und Sozialpolitik“ wurde von Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen WeltWitschaftsInstitut (HWWI) initiert und vom ehemaligem Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU befürwortet. Neben einer Reform der Einkommenssteuer, einer Umgestaltung der Finanzierung der Sozialversicherung und Zusammenführung der staatlichen Transferleistungen beinhaltet es auch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
- Es werden zwei Variationen vorgestellt, wobei in jedem Fall eine Gesundheitsprämie von 200 € abgezogen werden soll.
- Das "große Bürgergeld" soll 800 € monatlich (also 600 € netto) betragen. Dafür werden 50% von jedem zusätzlich zum Bürgergeld verdienten Euro als Steuer abgeführt.
- Beim "kleinen Bürgergeld" von 400 € (netto: 200 €) dagegen sollen nur 25% als Steuer vom verdienten Einkommen angezogen werden.
- Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Grundeinkommen des Solidarischen Bürgergelds je nach Haushaltsgröße und Region etwa auf Hartz IV-Niveau liegt. Im Gegensatz zu Hartz IV werden individuelle Hinzuverdienstmöglichkeiten nicht verhindert.
Sonstiges
Das Bürgergeld-Modell der CDU ist ein genuin bedingungsloses Grundeinkommen, im Gegensatz zum "Liberalen Bürgergeld" der FDP, welches sich an die negative Einkommenssteuer anlehnt und ähnliche Auszahlungsbedingungen wie Hartz4 hat (Arbeitsbereitschaft) - daher keine Bemühungen der schwarzgelben Koalition für ein Grundeinkommen, weil die Weichen für "Grund-Uneinigkeit" gestellt sind!
Finanzierung
Kurzbeschreibung
Modell der Einkommensaufstockung der Vereinigten Staaten von Amerika seit 1973
Variante der Negativen Einkommenssteuer namens Earned Income Tax Credit
Sonstiges
Dreistufenansatz
- in der Eingangsstufe sorgen sinkende Einkünfte für einen steigenden prozentualen Auffüllbetrag,
- in der Plateaustufe wird ein Maximalbetrag gezahlt, der durch weitere Einkünfte unverändert bleibt,
- und geht dann in eine Ausklingstufe darüber über, in der der Auffüllbetrag absinkt.
Dieser Ansatz variiert in den Prozentsätzen und Beträgen, je nachdem ob kein, ein, oder mehrere Kinder mitversorgt werden vom Empfänger.
[Wikipedia]
Finanzierung
Die Gesamtkosten dieser Art Lohnaufstockung bewegen sich in den USA bei etwa 30 Milliarden Euro. Sie muss beantragt werden und erreicht daher nur 75-80% der Bedürftigen.
- von Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der Partei "Die Linke"
/ BAG Bedigungsloses Grundeinkommen
Kurzbeschreibung
- Grundeinkommen und Geschlechtergerechtigkeit
- Grundeinkommen und Ökologie
- Grundeinkommen und öffentliche Infrastrukturen
- Grundeinkommen europaweit und global
Sonstiges
Wahlplakatspruch 2013: "Wir versprechen Ihnen das Blaue vom Himmel"
Finanzierung
1000€ pro Erwachsenen und 500€ pro Kind bedürfen 914 Milliarden €
Das ist mehr als die bisherige Sozialquote von 30,5% des Bruttoinlandproduktes bzw. 760 Milliarden Euro!
Erhöhung der Staatsquote von 44-49% auf 77-82%, um den bisherigen Sozialstaat zusätzlich voll zu gewährleisten. Das BGE wird offenbar auf die Renten angerechnet, denn Aufwendungen für Rente sinken auf die Hälfte im Berechnungmodell! Sprich: Finanzierunge-Voraussetzung ist Sozialismus!
Modell: Diskussionspapier Bedingungsloses Grundeinkommen
- von Attac, AG “Genug für Alle”
www.grundeinkommen-attac.de/grundeinkommen/
Kurzbeschreibung
- Die AG Genug für Alle setzt sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein und unterstützt die vier Kriterien, denen sich fast alle BefürworterInnen eines Grundeinkommens angeschlossen haben:
- ohne jegliche Repressionsdrohung - kein Arbeitszwang
- Gewährleistung einer Existenz ohne Armutsbedrohung mit gesellschaftlicher Teilhabe
- der Zahlung liegt ein Rechtsanspruch zugrunde.
- individuell an jeden gezahlt ohne Bedürftigkeitsprüfung
- Darüber hinaus vertritt die AG die Forderung, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen an alle Menschen gezahlt werden muss, die hier sind, weil es nicht zweierlei Recht am selben Ort geben darf.
- Zielsetzungen durch das BGE
- emanzipatorische Wirkung
- gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe am Arbeits- und Sozialleben
- Alle heute schon vorhandenen Instrumente zur Integration im Sinne der Geschlechterdemokratie und/oder der Inklusion von Menschen mit Behinderung oder Benachteiligung werden durch das bge flankiert und sollen gestärkt werden.
- möglichst rasche Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens überall dort ein, wo es durchsetzbar ist (weltweit).
- Die Höhe des BGE
- Die Höhe des BGE sollte so bestimmt werden, dass jedem Menschen ein kulturell und sozial erfülltes Leben möglich ist und der Zugang zu allen notwendigen Gütern und Dienstleistungen gewährt wird. Sie ist jährlich anzupassen und darf grundsätzlich die Pfändungsfreigrenze für Forderungen Dritter nicht unterschreiten; diese ist in Deutschland seit dem 1.7.2011 auf 1028,89 Euro festgelegt. Attac wendet sich damit ausdrücklich gegen alle Versuche, mit einem angeblichen Grundeinkommen soziale Absicherung oder umfassende gesellschaftliche Teilhabe einzuschränken oder Kombilöhne einzuführen
Sonstiges
Finanzierung
Finanziert werden soll das BGE durch eine selbstverwaltete Bürgerversicherung.
- von Verena Nedden (Weiterentwicklung der Modelle von Dr. Benediktus Hardorp und Prof. Götz Werner)
Kurzbeschreibung
siehe http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/08/20/stell-dir-vor-es-ist-einkommen-und-alle-haben-es-gemeinschaftliches-konsumsteuersystem/
Umfassende Information: www.konsumsteuersystem.de
Personenkreis:
nach § 1 EStG bisher unbeschränkt steuerpflichtige Personen
Monatsbetrag:
in 2013: 677,50 €, in 2014: 696,17 €, Kinder: 584,- €/mon.
Ableitung der Höhe:
Einkommensteuerlicher Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge
= durchschn. Transferleistung für Existenzsicherung nach dem SGB
Finanzbedarf:
in 2013: 338,75 €/mon. für jedes erwachsene Familienmitglied mit Einkommen; 292,- €/Mon. für jedes Kind innerhalb einer Familie mit Einkommen; für Bedürftige ergibt sich kein Finanzierungsbedarf
(in 2014: Erwachsene: 348,08 €/Mon., Kinder: unverändert)
erwartetes Haushaltsplus zur weiteren Ausschüttung: ca. 22,7 Mrd. €
(errechnet anhand der Zahlen des statistischen Bundesamtes für 2011)
Finanzierung:
Umwandlung der allgemeinen Erwerbsbelastung (Steuern + Sozialversicherung) in Sozialkonsumsteuer, Anwendung des Herkunftslandprinzips, Vorsteuerabzug bei Anlagegütern zeitanteilig über Nutzungsdauer, Vortrag eines Erstattungsüberhanges in das Folgejahr, Grundertragsteuer i.H.v. 50% bei gewinnbringenden Grundstücksverkäufen
Institutionelle Ausformung, Verwaltung:
Bund bzw. Kommunen; Finanzamt
Berücksichtigung von Sonderbedarfen (steuerfinanziert):
Sonderbedarfe werden auf Antrag in bisheriger Höhe subventioniert bzw. erstattet
Andere steuerfinanzierte Sozialtransfers:
Ersetzung der bisherigen existenzsichernden Sozialtransfers durch bedingungsloses Grundeinkommen (substitutiv)
Sozialversicherungen:
Wegfall der bisherigen allgemeinen Sozialversicherung bei Bestandsschutz von bereits erworbenen Ansprüchen, Gewährung entgeltfreier Krankenversorgung
Öffentliche Infrastrukturen/Dienstleistungen:
Ausbau eines entgeltfreien ÖPNV u.a. langfristig möglich werden beibehalten; Senkung der Lohnkosten durch Wegfall der Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Arbeitsmarktpolitik:
Mindestlohn u. a. kollektivrechtliche Regelungen möglich
Weitere gesellschaftspolitische Ansätze:
Reform der allgemeinen EU-weiten Verbrauchsbesteuerung(Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) durch Umwandlung des Bestimmungslandprinzips in Herkunftslandprinzip, Erhöhung der allgemeinen Erwerbsbelastung anderer Mitgliedsstaaten zu mindestens 50% bis zur dortigen Einführung von Konsumbesteuerung
Bemerkungen:
substitutives bGE-Modell: Umwandlung bisheriger allgemeiner Erwerbsbelastung in Sozialkonsumsteuer, Ersatz aller bisherigen existenzsichernden Transfers, ersetzt in bGE-Höhe auch den Lohn.
Wegfall von einkommensteuerlichen Schlupflöchern, Verlagerung von Arbeitnehmeraufwand auf den Unternehmer, Umverteilung von oben nach unten, Einsparung von Verwaltungskosten, Geschlechtergerechtigkeit, emanzipatorische Perspektive bei Existenzgründung, bedingungslos auszahlbares Grundeinkommen
Es kommt dazu:
- Bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von durchschnittlich 677,50 € pro Erwachsenem und 584,- € für Kinder.
- Umsatzkonsumsteuer in Höhe von 32% auf das Nettoprodukt.
- Sozialkonsumsteuer in Höhe von 68% auf das Nettoprodukt.
- 50% Ertragsteuer auf Wertsteigerungen von Grundstücken.
- 68% Sozialkonsumsteuer auf den Verkauf eines Gebäudes.
Es kann derzeit gesetzlich nicht umgesetzt werden:
- Konsumsteuer auf Wohnraumkonsum (luxuriöses Wohnen)
- Umsatz-Vorsteuerabzug auf Mieten und soziale Leistungen
- Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip bei Exporten
Es fällt weg:
- Einkommensteuer
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Werbungskosten für den Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsbeiträge
- Sämtliche Transferleistungen, soweit sie heute als Grundeinkommen geleistet werden, z.B. Hartz IV, Sozialgeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld etc.
- Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 200
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Arzneimittelsubventionen an Pharmaunternehmen
- Div. Verbrauchsteuer (steht zur Diskussion)
- Ehegattenunterhalt bis zu einem Jahresbetrag von 8.004,- €.
- Kindesunterhalt bis zu einem Jahresbetrag von 7.008,- €.
Es bleibt:
- Netto-Rente wie bisher, wenn sie über dem bedingungslosen Grundeinkommen liegt.
- Nettolohn ohne die in ihnen enthaltenen Grund- und Kinderfreibeträge.
- Nettokaufkraft der Unternehmer.
- Die durchschnittliche Höhe der Bruttoproduktpreise.
- Die Höhe einer Miete.
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft über den allgemeinen Gefahrentarif hinaus.
- Gewerbesteuer über einem Hebesatz von 200.
- Kindesunterhalt über einem Betrag von 7.008,- € jährlich.
- Ehegattenunterhalt über einem Betrag von 8004,- € jährlich.
Es ändert sich:
- Die Höhe der unternehmerischen Gewinne sinkt um ca. 40%.
- Der Aufwand für eine betriebliche Investition wird um ca. 68% geringer.
- Die durchschnittliche Höhe des Nettoproduktpreises.
- 1%-Regelung bei der Errechnung der privaten KFZ-Nutzung.
- Verträge müssen an den geänderten Nettopreis angepasst werden.
Modell: Grünes Netzwerk Grundeinkommen
www.gruenes-grundeinkommen.de/
Kurzbeschreibung
- Zielsetzung: ein Existenz sicherndes Grundeinkommen
- Es steht allen BürgerInnen auf Basis eines individuellen Rechtsanspruchs zu.
- Es ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe
- Es wird ohne Bedarfsprüfung ausgezahlt
- Es zwingt niemanden zu Erwerbsarbeit
- das partielle Grundeinkommen als erster Schritt
- damit ist ein Grundsockel (z.B. orientiert an einem - fair berechneten - Regelsatz) gemeint, zu dem es falss notwendig noch Leistungen, wie z.B. Zuschüsse für Unterkunft etc. gigt.
- Ein solcher Grundsockel könnte als eine negative Einkommenssteuer ausgestaltet sein.
- Warum ein Grundeinkommen?
- Anpassung der sozialen Sicherungssystemen an den gesellschaftlichen Wandel
- Einkommenssicherheit
- bekämpfung von Armut
- gesellschaftliche Teilhabe
- Zusätzliche Maßnahmen
- Einführung eines Mindestlohns
- Ausbau der sozialen Infrastruktur
- Reform des Bildungssystems
- Einführung von Bürgerversicherungen für Gesundheit, Pflege und Rente
- Erste Schritte zum Grundeinkommen sind bereits vollzogen
- Einführung einer bedingungslosen Kindergrundsicherung
- Abschaffung aller Sanktionen beim Arbeitslosengeld II, die den Grundbedarf antasten, der für eine Teilhabe an der Gesellschaft notwendig ist
- Individualisierung des Anspruchs auf Grundsicherung
- Verzicht auf die Anrechnung vom PartnerInnenEinkommen
- Die Anhebung des Regelsatzes für Arbeitslosengeld II auf 420 Euro für alleinstehende Personen.
Sonstiges
Finanzierung
Modell: KAB
Kurzbeschreibung
- Das Garantierte Grundeinkommen bezeichnet ein gesellschaftspolitisches Konzept, nachdem jeder Bürger/jede Bürgerin einen individuellen gesetzlichen Anspruch auf eine bedingungslose monetäre Absicherung durch das jeweilige politische Gemeinwesen hat. Es wird als weltweites soziales Menschenrecht gedacht.
- Das Garantierte Grundeinkommen ist
- universell
- personenbezogen
- existenzsichernd
- voraussetzungslos
Sonstiges
Finanzierung
Neben den Einsparungen durch den Wegfall der steuerfinanzierten Sozialleistungen nach dem Fürsorgeprinzip sind auch solche in der Sozial- und Kontrollbürokratie zu erwarten. Der größte Teil des Finanzbedarfs ist jedoch durch eine Umgestaltung des Steuersystems zu erbringen.
- Wiedereinführung der Vermögensteuer
- die Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Wegfall des Grundfreibetrags
- Reduzierung diverser Steuervermeidungstechniken (Abschreibungsmöglichkeiten)
- Eindämmung der Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung (z.B. durch zwangsweise Angabe einer einheitlichen Steuernummer bei jeder Transaktion)
- Wiedereinführung eines Höchststeuersatzes von 53 % für Einkommen ab 100.000 EUR (Singles)
- Besteuerung der Einkunftsart Zinsen wird vollständig in das Einkommensteuerrecht integriert
- Gewinne aus Finanzmarkttransaktionen mit einer Börsenumsatzsteuer belegt.
- Internationale Finanzmarkttransaktionen sind mit einer Devisenumsatzsteuer (CTT) zu besteuern
- Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen bei bestimmten Verbrauchssteuern (Tabak, Branntwein, Sekt und Wein).
- AG-Steuergerechtigkeit-RLP
Kurzbeschreibung
- Das Koblenzer Modell einer Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, Erwerbslose und ältere Menschen stellt ein Brückenmodell zu einem künftigen BGE dar. Es stellt eine Neuorientierung des Sozialstaats Deutschland dar und ist als eine wirksame Gegenmaßnahme zu der zunehmenden Verarmung und Verelendung bestimmter Gesellschaftsgruppen anzusehen. Ferner reformiert dieses Modell den Sozialstaat dahingehend, dass Sozialaufgaben und Pflichten des Staates zukünftig nicht mehr vorwiegend aus Umlagen (Sozialabgaben) finanziert werden, sondern aus Steuermitteln.
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung der beruflichen Ausbildung sollen monatlich eine Existenzsicherung von 1000 Euro erhalten, die aufgeteilt wird in einen Auszahlungsanteil von 500 Euro pro Monat und einen zweckgebundenen Anteil ebenfalls in Höhe von 500 Euro für Förderung der individuellen Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen.
- Erwerbslosen soll eine Existenzsicherung in Höhe von 860 Euro monatlich gewährt werden. Der tatsächlich auszuzahlende Betrag wird aufgrund des Armutsbericht der UNO festgelegt und wird jedes Jahr neu angepasst.
- Menschen ab einem Alter von 62 Jahren wird eine Existenzsicherung von 1000 Euro monatlich gewährt.
- Die Existenzsicherung wird nicht an Bedingungen geknüpft.
Sonstiges
Finanzierung
- Der Mehraufwand zur Finanzierung des Koblenzer Modells soll aus unterschiedlichen Steuereinnahmen geschöpft werden.
- Solidarzuschlag
- unnötige Subventionen an Unternehmen
- Forschungsgelder an Unternehmen
- Das Koblenzer Modell sieht vor, das intransparente Verteilungssystem von Steuermitteln einzudämmen und die daraus resultierenden Gelder zur Finanzierung des Modells heranzuziehen.
Kurzbeschreibung
- Die negative Einkommenssteuer folgt der Formel:
Steuerbetrag=(Einkommen-Transferpunkt)*Steuersatz (der Steuersatz ist immer zwischen 0 und 1) Die Wirkung wird durch folgende Beispiele erläutert unter Annahme von Transferpunkt=1500€ und Steuersatz=40%:
- Netto-Zahler, d.h. Einkommen liegt über Transferpunkt, z.B. Einkommen=4500€
- Netto-Zahler zahlt Steuern in Höhe von (4500€-1500€)*0.4=1200€, es verbleiben 3300€/73.3%
- Am Transferepunkt, d.h. Einkommen=Transferpunkt=1500€
- Es fällt keine Steuer an, da (1500€-1500€)*0.4=0, es verbleiben 1500€
- Geringverdiener mit Einkommen von 50% des Transferpunktes also 750€
- Die Steuer wird negativ, (750€-1500€)*0.4=187.5€ d.h. der Geringverdiener bekommt einen Zuschuss und hat damit ein Einkommen von 937.5€ nach Steuer
- Einkommensloser (z.B. Kind oder Arbeitsloser), d.h. Einkommen=0€
- Die Steuer wird negativ, d.h. es gibt den maximalen Zuschuss vom Staat: 600€
- Familien (können) einzeln veranlagt werden, d.h. eine einkommenslose, klassische Familie mit 2Kindern bekommt 4*600€=2400€ als Transferzahlung vom Staat.
- Die völlige flat tax, also gleicher Steuersatz unabhängig von der Höhe des Gesamteinkommens und für alle Einkommensarten, ermöglicht es auf eine Steuererklärung zu verzichten.
- Radikale Steuervereinfachung
- Abschöpfen der Steuern an der jeweiligen Quelle erschwert Steuerbetrug
- Die maximale Transfersumme kann einfach direkt an jeden ausgezahlt werden (=BGE)
- Die Höhe des BGE hängt maßgeblich vom Transferpunkt ab, es gilt: BGE=Steuersatz*Trasnsferpunkt (näheres siehe Finanzierung)
Sonstiges
- In Bezug auf Steuersatz und Transferpunkt sind praktisch beliebig viele Varianten möglich. Varianten im Steuersatz werden z.B. mit NIFT-50 oder NIFT-25 gekennzeichnet.
- Das Prinzip der negativen Einkommensteuer kann auch mit einer progressiven Steuerverläufen kombiniert werden. Allerdings entfällt dabei die Möglichkeit der Erhebung an der Quelle. Es wird also wieder eine Einkommensteuererklärung nötig.
Finanzierung
- Es wird Einkommen jeglicher Art versteuert, d.h. Kapital, Lohn, usw.
- Bei geeigneter Wahl des Transferpunkts finanziert sich die NIFT selbst bzw. erzeugt Überschuss.
Transferpunkt=1/12*Jahres_Volkseinkommen/Bezugsberechtigte*Ausschüttungs_Anteil
- Ist der Ausschüttungs_Anteil=1, dann werden alle Einkommenssteuereinnahmen umverteilt. Sonstige Staatsausgaben müssen durch andere Steuern wie Verbrauchssteuern finanziert werden.
- Die Bilanz ist immer ausgeglichen. Dafür schwankt resultierende BGE mit dem Volkseinkommen bzw. dem Steueraufkommen.
Modell: solidarisches Grundeinkommen
Kurzbeschreibung
- Die Rhein-Erft-SPD hat auf dem Sonderparteitag am 06.11.2010 folgenden Beschluss gefasst: Die Mitgliederversammlung der Rhein-Erft-SPD
- stimmt den Thesen für ein solidarisches Grundeinkommen als Zielvorstellung zu
- erwartet, dass das vorgelegte "konkrete Modell Solidarisches Grundeinkommen" weiterentwickelt wird und innerhalb der SPD für Mehrheit geworben wird
- fordert, dass die in Punkt 12 des Modells erwähnte individuelle steuerfinanzierte Mindestrente und das einkommensunabhängige Kindergrundeinkommen als erster Schritt zeitnah realisiert werden.
- Das solidarische Grundeinkommen konkret
- Das solidarische Grundeinkommen erhält jeder und jede, die legal in Deutschland wohnen.
- Ein solidarisches Grundeinkommen sichert das sozio-kulturelle Existenzminimum für Erwachsene mit 800 Euro und für Kinder mit 500 Euro im Monat.
- Das solidarische Grundeinkommen ist finanzierbar.
- Die Auszahlung des Grundeinkommens über die negative Einkommenssteuer ist einfach durchführbar.
- Zwei Drittel der Haushalte werden durch ein Grundeinkommen entlastet, ein Drittel wird stärker belastet.
- Einige Sozialleistungen sind nach der einführung eines Grundeinkommens nicht mehr notwendig.
- Die Sozialversicherungssysteme bleiben erhalten und sind in Richtung Bürgerversicherung weiterzuentwickeln.
- Ein solidarisches Grundeinkommen ermöglicht sinkende Sozialversicherungsbeiträge ohne Leistungsabbau.
- Bürgerversicherung und Grundeinkommen ergänzen sich.
- Das Grundeinkommen garantiert allen Rentnerinnen und Rentnern eine auskömmliche Mindestrente und ermöglicht sinkende Versicherungsbeiträge.
- Grundeinkommen und Mindestlohn ergänzen sich.
- Ein solidarisches Grundeinkommen kann Schritt für Schritt eingeführt werden.
Sonstiges
Finanzierung
- Einführung einer negativen Einkommenssteuer mit einem Einheitssteuersatz.
- Das Volkseinkommen in Deutschland betrug 2009 rund 1,8 Billionen Euro. Rund die Hälfte davon würde durch eine Einkommensbesteuerung ausreichen, um ein Grundeinkommen und andere staatliche Aufgaben zu finanzieren.
- von Michael Ebner und Johannes Ponader
Kurzbeschreibung
- Bezungsberechtigt: alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen
- Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen (setzt Bedarfsprüfung voraus).
- Höhe auf Basis von 2009
- 489.63€ für Erwachsene = 75% des steuerlichen Existenzminimums
- 483.00€ für Kinder und Jugendliche = 150% des steuerlichen Existenzminimums.
Sonstiges
- Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem (ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).
- Arbeitslosen- und Rentenversicherung bleiben paritätisch finanzierte Sozialversicherung.
Finanzierung
- Flat Tax von 45% statt Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer
- Extra Solidarzuschlag von 5% des Einkommens für nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen
- Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf 20%
- Ersetzt: ALG 2, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld
Modell: Sozialverantwortungsgestaffeltes Grundeinkommen
Kurzbeschreibung
- Der Grundbetrag 300 Euro wird Allen gezahlt, die, gleich welcher Nationalität oder "Staatenlosigkeit" sie zurechenbar sind, ihren Lebensmittelpunkt nachweislich auf dem Grund und Boden der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Ein Zulagensystem anerkennt eher symbolisch, aber erstmals systematisch die wesentliche Familienarbeit in 100-Euro-Stufen auch finanziell an und gibt eine Krankenversicherungsbeitragszahlung dazu. Arbeitslose bekämen eine Zulage als Bewerberlohn, darüber hinaus weiterhin ihre Bewerbungskosten ertattet. So entsteht kein Nachteil gegenüber Hartz4.
- Und das ist der Punkt auf dem i dieses BGE-Modelles: Finanzierbarkeit, und zwar erstens so, dass der Sozialstaat Deutschland erhalten wird, und dass zweitens, politische Mehrheiten vorausgesetzt, sofort kompromisslos damit begonnen werden könnte.
Sonstiges
Mehr zu diesem wundersam realistischen BGE-Modell im
Wiki-Artikel SVG-Grundeinkommen
Die Urschrift des Modelles ist auf facebook abgelegt unter
https://www.facebook.com/groups/edj.diskussionsforum/498106360281721/
Finanzierung
Im Jahr 2014 eingeführt würde SVG-Grundeinkommen 327 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Das sind 43% des bisherigen Soziabudgets von 760 Milliarden Euro.
Im Rahmen einer Konsolidierung der Staatseinnahmen auf etwa schwedisches Niveau würde sowohl Schuldenabbau als auch Absicherung des mit diesem BGE runderneuerten Sozialsystemes möglich mit einem um etwa 5% erhöhten Sozialbudget! Die Staatsausgaben erhöhten sich um 5%-Punkte des Bruttoinlandproduktes, und blieben damit innerhalb der EU noch konkurrenzfähig.
Kurzbeschreibung
1. ticketloser ÖPNV
2. am Boden gebundene Ressourcen, z.B. Frequenzen
3. Ökosteuer
4. MWSt
Sonstiges
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht als Mogelpackung daherkommt, muss sich messen lassen an den 4 Kriterien des Netzwerk Grundeinkommen und wir müssen gemeinschaftlich darauf achten, dass keine neoliberalen Ausbeutungs-Konzepte durch die Hintertür in die Sozialgemeinschaft hineingeschmuggelt werden.
Meine Forderung umfasst den erweiterten Kriterien-Katalog von attac:
- bedingungslos - ohne Bedürftigkeitsprüfung, keine Verpflichtung zur Gegenleistung
- individuell - im Gegensatz zu Hartz IV, bei dem es pro Haushalt bemessen wird
- teilhabesichernd - hoch genug für eine sozio-kulturelle Teilhabe
- universell - _jeder_ Bürger erhält es
- für jeden Bewohner (nicht nur für alle Bürger) - es darf nicht unterschiedliches Recht am gleichen Ort vorhanden sein (Quelle: attac, AG "Genug für alle")
Finanzierung
zur Höhe sei folgendes Narrativ vorgeschlagen:
Kaufkraft mal Standardwarenkorb (künftig sollte der Bundestag einmal jährlich - gegebenenfalls zweimal - die Höhe festlegen; alle Diäten sollten ein Faktor/Vielfaches davon sein, damit entfallen die Diätendebatten)
eine mögliche "RE"-Finanzierung ist oben vorgeschlagen - die "Finanzierung" ist bereits heute gegeben und das BGE sofort einführbar
zur sofortigen Refinanzierung ist auch eine NIFT50 (negative income flat-tax 50%) denkbar; diese darf aber nur als Zwischenschritt eingesetzt werden, weil das damit kommunizierte Menschenbild (von Geburt an ein "Produktionsfaktor" für die Wirtschaft zu sein) den Grundsatzentscheidungen der Piratanpartei und meinem eigenen Menschenbild widerspricht
Im Folgenden: Cut&Paste-Template für weitere Grundeinkommens-Modelle in dieser Aufstellung
Modell: ?
Kurzbeschreibung
Sonstiges
Finanzierung
Vergleich mit BGE-Anforderungen im Programm der Piraten
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