Finanzen:Parteispenden
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Ohne differenzierte Ausführungsbestimmung zur Regelung von Parteispenden (§ 7 der Finanzordnung) gelten für die Bundes- und Länderebene bis auf weiteres die folgenden Empfehlungen von Transparency International zur Parteienfinanzierung. Auch im Rahmen der allgemeingültigen Finanzeregeln
Inhaltsverzeichnis |
Grundsatz
- Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Leistungen. Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht oder zwischen Leistung und Gegenleistung kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
- Für die Entgegennahme, Erfassung und Veröffentlichung von Spenden an die Piratenpartei Deutschland gelten die Bestimmungen des Parteiengesetzes. Entgegengenommene Spenden sind unverzüglich in die Kasse des jeweiligen Vorstandes einzuzahlen.
- Spenden, mit deren Annahme gegen ein Spendenannahmeverbot nach dem Parteiengesetz verstoßen wird, sind zurückzuweisen.
weitergehende Wertgrenzen
- Die Höchstgrenze für Spenden an die Piratenpartei Deutschland von juristischen und natürlichen Personen beträgt maximal Euro 50.000/Jahr (kumulativ über alle Teilgliederungen).
- Die Höchstgrenze für Spenden an einzelne Amtsinhaber, Mandatsträger oder Kandidaten der Piratenpartei Deutschland von natürlichen Personen beträgt maximal Euro 25.000/Jahr.
- Es ist einzelnen Amtsinhabern, Mandatsträgern oder Kandidaten der Piratenpartei Deutschland untersagt, Spenden von juristischen Personen entgegenzunehmen.
- Barspenden an die Piratenpartei Deutschland sind nur bis zu einer Obergrenze von Euro 1000 (TI empfiehlt hier übrigens nachvollziehbare 100 Euro) erlaubt.
Veröffentlichungspflicht
- Es besteht Veröffentlichungspflicht, insbesondere im Internet.
- Spenden an die Piratenpartei Deutschland von natürlichen Personen sind auszuweisen, wenn sie kumulativ im Laufe eines Jahres auf Bundesebene € 5.000, auf Länderebene € 2.500 und auf kommunaler Ebene € 500 erreichen.
- Es besteht die Pflicht zur Addition von Einzelspenden, damit festgelegte Höchstbeträge nicht durch Stückelung umgangen werden können.
- Spenden einer natürlichen Person an die Piratenpartei Deutschland, die € 25.000/Jahr übersteigen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang im Internet zu veröffentlichen. Eine Stückelung zur Umgehung dieser Obergrenzen ist unzulässig.
Spenden an Mandatsträger
- Mandatsträger oder Kandidaten sind verpflichtet, Direktspenden den zuständigen Teilgliederungen der Piratenpartei Deutschland zuzuleiten.
Verschiedenes
- Sachspenden an die Piratenpartei Deutschland sind ebenso zu behandeln wie Geldspenden.
- Aufwandsspenden mit Forderungsverzicht bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
- Zwischen Spenden aus dem Ausland und dem Inland wird nicht unterschieden.
- Der Schatzmeister im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland verpflichtet sich, bei der endgültigen Entwicklung einer Ordnung zur Entgegennahme von Spenden, Rat und Tat von Transparency International einzuholen.
