NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Vorstand/Blog
Auf dem Webspace des KV Rhein-Sieg steht seit neuestem eine Wordpress Multisite Installation zur Verfügung. Hier können beliebig viele Unterseiten eingerichtet werden.
Im folgenden wird beschrieben wer dort eine eigene Seite betreiben kann bzw. welche Regeln dafür gelten.
Inhaltsverzeichnis
Webseiten für Ortsgruppen und Ortsverbände
Ortsgruppen und Ortsverbände im RSK können beim Kreisvorstand eine eigene Webseite beantragen. Dafür müssen sie dem Kreisvorstand mindestens einen verantwortlichen Ansprechpartner nennen. Dieser bekommt für die Webseite einen Redakteurs-Zugang und muss als Verantwortlicher mit Namen im Impressum der Seite genannt werden. Technisch versierte Betreuer bekommen auf Anfrage auch einen Admin-Zugang. Die Untergliederungen bestimmen selbst über den Inhalt ihrer Webseite. Im Zweifelsfall entscheidet der inhaltlich Verantwortliche über eine Veröffentlichung.
Als Adresse wird im Impressum folgendes angegeben:
Piratenpartei Kreisverband Rhein-Sieg Ortsgruppe ORTSGRUPPENNAME Pflugstraße 9a 10115 Berlin
RSK Blog
Accounts für den RSK Blog
Es steht außerdem ein RSK Blog unter der Adresse http://blog.piratenpartei-rhein-sieg.de zur Verfügung. Hier soll die positive Außenwirkung der Partei und vor allem des Kreisverbandes im Vordergrund stehen. Denkbar wären hier z.B. Artikel über die Arbeit des Kreisverbandes, Berichte von Parteitagen, Wahlkampfberichte, Aktionen der Untergliederungen uvm. Inhaltlich verantwortlich für den Blog ist der Pressesprecher. Sein Name muss im Impressum des Blogs genannt werden.
Wer kann einen Blog-Account beantragen?
Im Prinzip kann jedes Mitglied des KV Rhein-Sieg, welches seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat, einen Zugang zum Blog beim Kreisvorstand beantragen. Der Kreisvorstand darf allerdings bei Zweifeln an der Eignung des Mitglieds einen Zugang verweigern. Ein Recht auf einen Zugang besteht nicht.
Mitglieder bekommen die Rechte eines "Autors". Das bedeutet sie können Artikel schreiben, diese müssen aber von einem "Redakteur" gegengelesen und freigeschaltet werden. Die Rolle des "Redakteurs" übernimmt als inhaltlich Verantwortlicher der Pressesprecher. Weitere "Redakteure" können die Koordinatoren der AG ÖA sein.
Die eingereichten Artikel sind namentlich zu kennzeichnen. Nicknamen sind erlaubt.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Artikel besteht nicht!
Sollte ein "Autor" mehrfach Artikel einreichen, die dem Sinn und Zweck des Blogs entgegen stehen, kann sein Zugang vom Kreisvorstand gelöscht werden.
Sonderseiten
Zu besonderen Anlässen können Sonderseiten angelegt werden. Besondere Anlässe können Wahlkämpfe o.ä. sein. Auch gewählte Direktkandidaten zu Bundes-, Landtags- oder Europawahlen können eine eigene Seite bekommen.