NRW:Herne/Piratenbüro/Geschäftsordnung Piratenbüro
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Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung Piratenbüro Städteregion Herne/Wanne-Eickel
0. Präambel
- Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
- Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Regionalmitgliederversammlung als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
- Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Regionalmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
- Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.
1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros
- Das Piratenbüro dient der lokalen Selbstverwaltung der Piraten und soll den Landesvorstand entlasten. Die Aufgaben sind unter 6., 7. und 8. dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt.
- Das Piratenbüro bzw. der vom Piratenbüro beauftragte Pirat hat das Recht, bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
2. Büropiraten
- Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach 1. betraut sind, heißen Büropirat.
- Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
- Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
- Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung des gleichen Landesverbandes innehaben.
- Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
- Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt. Seine Aufgaben hat der Büropirat den Arbeiten der Regionalmitgliederversammlung und den lokalen Gegebenheiten anzupassen.
- Der Landesvorstand ist
- gegenüber dem Büropiraten weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
- berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
- Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber
- der Regionalmitgliederversammlung,
- dem Landesvorstand.
- Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
- die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts im Wiki der Piratenpartei Deutschland.
- einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
3. Wahl des/der Büropiraten
- Jeder Büropirat wird durch die Regionalmitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
- Gewählt wird in geheimer Wahl.
- Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
- Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn
- die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können,
- das Amt des Büropiraten nach 4. beendet ist.
4.1. Ende der Amtszeit
Das Amt endet
- nach 24 Monaten auf der Regionalmitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach 6.5.3.,
- durch Amtsverzicht,
- durch einen Widerspruch zu den in 2. und 5. festgelegten Bedingungen,
- durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
- vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder eine Neuwahl bei einer Regionalmitgliederversammlung.
4.2. Ausscheiden eines Amtsträgers
Sollte ein Verwaltungspirat, Schatzmeister oder Pressepirat ausscheiden, übernehmen die anderen gewählten Verwaltungspiraten kommissarisch sein Amt. Sie sind verpflichtet innerhalb von 30 Werktagen eine Regionalmitgliederversammlung einzuberufen, um das Amt neu zu besetzen.
5. Datenschutz
- Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.
6. Verwaltungspirat
- Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
- Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, von der er gewählt wurde, einzusehen.
- Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde,
- zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
- über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
- zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
- Jeder Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
- Jeder Verwaltungspirat hat die Aufgabe
- bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen,
- datenschutzkonforme Statistiken bereitzustellen,
- mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach §4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.
7. Schatzmeister
- Jeder Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut ist, heißt Schatzmeister.
- Jeder Schatzmeister hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des Landesschatzmeisters zu erledigen.
- Jeder Schatzmeister nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
- Er ist Ansprechparter für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.
8. Pressepirat
- Jeder Büropirat, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.
- Jeder Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
- Jeder Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
- Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren Herner Piraten gegengelesen werden. Die Pressemitteilung ist 8 Stunden vor der Veröffentlichung auf der Mailingliste der Herner Piraten zu veröffentlichen.