NRW:Herne/Piratenbüro/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung Piratenbüro Städteregion Herne/Wanne-Eickel

0. Präambel

  1. Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
  2. Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit der Regionalmitgliederversammlung als angenommen. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass die Anzahl der abgegebenen Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
  3. Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Regionalmitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
  4. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme öffentlich zu machen.

1. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

Das Piratenbüro dient der lokalen Selbstverwaltung der Piraten und soll den Landesvorstand entlasten. Die Aufgaben sind unter 6.dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt.

2. Büropiraten

  1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach 1. betraut sind, heißen Büropirat bzw. Büropiratin.
  2. Bei der Regionalmitgliederversammlung wird ein Büropirat/eine Büropiratin gewählt. Es sollen möglichst zwei Stellvertreter/innen gewählt werden.
  3. Jede/r Büropirat/in erfüllt die Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
  4. Jede/r Büropirat/in bzw. Stellvertreter/in muss ein volljährige/r und geschäftsfähige/r Pirat/in sein. Die/Der Büropirat/in oder Stellvertreter/in darf kein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung des gleichen Landesverbandes innehaben.
  5. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
  6. Jede/r Büropirat/in ist dem Landesvorstand unterstellt. Die Aufgaben hat die/der Büropirat/in den Arbeiten der Regionalmitgliederversammlung und den lokalen Gegebenheiten anzupassen.
  7. Der Landesvorstand ist gegenüber der/dem Büropiraten/in weisungsberechtigt, sofern es die in der Landessatzung festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt. Der Landesvorstand ist berechtigt, die/den Büropiraten/in von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
  8. Jede/r Büropirat/in ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Regionalmitgliederversammlung und dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Jahresberichts im Wiki der Piratenpartei Deutschland und/oder einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.

3. Wahl des/der Büropiraten/in

  1. Jede/r Büropirat/in wird durch die Regionalmitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
  2. Gewählt wird in geheimer Wahl.
  3. Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
  4. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden können oder das Amt des Büropiraten nach 4. beendet ist.

4.1. Ende der Amtszeit

Das Amt endet

  1. nach 24 Monaten auf der Regionalmitgliederversammlung. Einberufung und Terminierung erfolgt nach 6.5.3.,
  2. durch Amtsverzicht,
  3. durch einen Widerspruch zu den in 2. und 5. festgelegten Bedingungen,
  4. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
  5. vorzeitig, durch Abwahl mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder
  6. eine Neuwahl bei einer Regionalmitgliederversammlung.

4.2. Ausscheiden eines Amtsträgers

Sollte ein Büropirat ausscheiden, übernehmen die gewählten Vertreter/innen kommissarisch das Amt. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 30 Werktagen eine Regionalmitgliederversammlung einzuberufen, um das Amt neu zu besetzen. Stehen Stellvertreter/innen nicht zur Verfügung oder nehmen diese ihre Aufgabe nicht wahr, entscheidet der Stammtisch.

5. Datenschutz

Jeder/r Büropirat/in muss zu Beginn der Amtszeit die Datenschutzerklärung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten. Fehlt die Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt der Wahl, erfolgt die Übernahme der Tätigkeit als Büropirat/in erst nach Abschluss der entsprechenden Schulungsmaßnahme.

6. Aufgaben des Büropiraten

Jede/r Büropirat/in hat das Aufgabe,

  1. die Mitgliederdaten der Region, von der sie/er gewählt wurde, einzusehen. , diese zu Mitgliederversammlungen einzuladen, über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
  2. die Mitglieder der Region, von der er gewählt wurde, in Textform nach §126b BGB zu kontaktieren.
  3. bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
  4. bei Mitgliederversammlungen der Region, von der er gewählt wurde, die Akkreditierung durchzuführen.
  5. datenschutzkonforme Statistiken bereitzustellen.
  6. Ansprechpartner/in zu sein für Piraten und Gruppierungen in allen Finanzangelegenheiten.
  7. mit der/dem Landesschatzmeister/in zu kommunizieren und für dieser/diesen auf Anforderung finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung zu erledigen, insbesondere Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben entgegen zu nehmen und diese der/dem Landesschatzmeister/in zu übermitteln.
  8. Pressemitteilungen im Namen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel zu erstellen und verteilen, soweit diese vom Stammtisch oder bei Eilbedürftigkeit, z.B. bei einer notwendigen unmittelbaren Reaktion auf politische Entscheidungen, von mindestens 2 Piratinnen und Piraten aus der Städteregion Herne/Wanne-Eickel genehmigt ist.
  9. Presseanfragen entgegenzunehmen und einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
  10. allgemeine Veröffentlichungen der Piraten der Städteregion Herne/Wanne-Eickel in Papierform, im Internet und den sozialen Medien zu erstellen und zu veröffentlichen und zu verantworten.
  11. mindestens 45 Tage vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach §4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.
  12. die Geschäfte mit Zustimmung der Mitgliederversammlung auch über den Neuwahltermin hinaus kommissarisch weiterzuführen, wenn die/der neue Büropirat/in die Aufgaben nicht unmittelbar aufnehmen kann.

Die/der Büropirat/in kann mit deren Zustimmung einzelne Aufgaben auf die gewählten Vertreter/innen bzw. mit Zustimmung des Stammtisches auch auf Dritte delegieren.