BY:Landesverband Bayern Landeswahlprogramm

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Das Landeswahlprogramm des Landesverband Bayern wurde inhaltlich am Landesparteitag Bayern 2010 in Fürth beschlossen. ( Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Vorschlag in das Landeswahlprogramm Bayern aufzunehmen. Datei:LPTBY-2010-1-Protokoll.pdf). Weitere offizielle Positionen.

Da bis dahin ansich keine Landeswahlprogramm existierte, sind diese Inhalte sind durch den Vorstands-Beschluss Umgang mit programmatischen Beschlüssen vom LPT 2010.1 in Fürth als Landeswahlprogramm festgelegt worden.


Identifikation von Polizeikräften

Bayerische Polizeibeamte sollen mindestens

  • bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit
  • ein einsatzabhängiges Identifikationsmerkmal

deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen. Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Die in der Vergangenheit vergebenen Identifikationsmerkmale müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen. Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten und ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung von Gewalttätern unter den Polizisten oder verhindert diese Gewalt sogar. Ausnahmen von dieser Regelung darf es nur in begründeten Sonderfällen geben.

Software in öffentlicher Verwaltung

Bei Anschaffungen oder Entscheidungen bezüglich Software sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate genutzt werden.Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen. Hierbei sind technische, juristische und wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen:

  • keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente
  • ausreichende, frei verfügbare Dokumentation muss existieren
  • eindeutige Standardisierung und Benennung ist Pflicht

Zwischen verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Verwaltung und Dritten muss in Bayern die Nutzung offener Protokolle und Dateiformate möglich sein.Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn keine nutzbare Alternative zu herstellerspezifischen Angeboten existiert und die Schaffung einer solchen Alternative einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde oder wenn unzumutbare Migrationskosten entstehen würden. Öffentliche Stellen sollen außerdem prüfen ob es Sinn macht Software und Schnittstellen selbst oder im Verbund zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Aus öffentlichen Geldern entwickelte Software muss quelloffen sein.

Neue Grundrechte

Das Kommunikationsgeheimnis, die Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollen in die bayerische Verfassung aufgenommen werden. Dies trägt der Rolle und dem Bild Bayerns als modernes Bundesland und Technikstandort Rechnung. Das Kommunikationsgeheimnis als Generalisierung des Brief-, Post-, und Fernmeldegeheimnisses ist aufgrund der technischen Entwicklung notwendig. Die Begleitung der digitalen Revolution durch Weiterentwicklung der Grund- und Bürgerrechte betrachten wir als Ausdruck einer lebendigen Demokratie.