HH:Bezirksverband Hamburg-Bergedorf/Mitgliederversammlung 05.2011/säa

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Anträge zur Änderung der Satzung

Änderungsantrag Nr.

1

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§2 Nr.2 (Mitgliedschaft)

Alte Fassung

Der Bezirksverband und jede niedere Gliederung führt kein Piratenverzeichnis. Die Verwaltung erfolgt auf Landesebene.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Der Bezirksverband und jede niedere Gliederung kann ein Mitgliederverzeichnis führen.


Begründung

Durch ein im BzV geführtes Mitgliederverzeichnis kann bei Bedarf (z.B. Einladungen zu Sonderparteitagen) schneller darauf zugegriffen werden. Das Verzeichnis im LV bleibt in jedem Fall das Führende.

Diskussion


Änderungsantrag Nr.

2

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§8 Nr.1 (Der Vorstand)

Alte Fassung

Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der 
Bezirksschatzmeister. Weitere Vorstandsmitglieder können bei Bedarf mit einfacher Mehrheit festgelegt werden 
und auf dem Bezirksparteitag gewählt werden. Es muß immer zu einer ungeraden Gesamtanzahl Vorstandsmitglieder kommen.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der 
Bezirksschatzmeister. Weitere Vorstandsmitglieder können bei Bedarf mit einfacher Mehrheit festgelegt werden 
und auf der Bezirkmitgliederversammlung gewählt werden. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches 
Stimmrecht, nur bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.


Begründung

Ermöglicht eine flexiblere Zusammensetzung des Vorstandes und entspricht der Landessatzung.

Diskussion


Änderungsantrag Nr.

3

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§8 Nr.2 (Der Vorstand)

Alte Fassung

Der Vorstand vertritt den Bezirksverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse 
der Parteiorgane.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Der Vorstand vertritt den Bezirksverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse 
der Mitgliederversammlung.


Begründung

Die MV ist das einzige dem Vorstand übergeordnete Organ.


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

4

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§8 Nr.8 (Der Vorstand)

Alte Fassung

Der Vorstand liefert zur Bezirksmitgliederversammlung einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst 
alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. 
Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann die Bezirksmitgliederversammlung oder 
der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Der Vorstand liefert zur Bezirksmitgliederversammlung einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst 
alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.


Begründung

Die Konsequenz ergibt sich automatisch aus der fehlenden Entlastung.


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

5

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§8 Nr.10 (Der Vorstand)

Alte Fassung

Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der 
Landesverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte fort, bis eine von ihm einberufene außerordentliche 
Bezirksmitgliederversammlung schnellstmöglich stattgefunden hat und einen neuen Vorstand gewählt haben wird.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der 
Landesverbandsvorstand kommissarisch die Geschäfte fort, bis die Bezirksmitgliederversammlung einen neuen 
Vorstand gewählt hat.


Begründung

Die schnellstmögliche Einberufung einer MV ergibt sich bereits aus §8 Nr.9


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

6

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§9 Nr.2 (Die Bezirksmitgliederversammlung)

Alte Fassung

Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss eine außerordentliche Bezirksmitgliederversammlung einberufen 
werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. 
Sie dient ausschließlich der Wahl eines neuen Vorstandes.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Ist der Vorstand handlungsunfähig, muss eine außerordentliche Bezirksmitgliederversammlung einberufen 
werden. 


Begründung

Das Prozedere einer außerordentlichen MV wird in §9 Nr.6 abschließend geregelt.


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

7

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

§11 Nr.3 (Satzungs- und Programmänderungen)

Alte Fassung

Ein eigenes Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes kann auf Bezirksebene für Kommunal bzw. 
Bezirkswahlen von der Bezirksmitgliederversammlung verabschiedet werden.


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Ein Wahlprogramm basierend auf den Werten des Grundsatzprogrammes wird auf Bezirksebene für Kommunal bzw. 
Bezirkswahlen von der Bezirksmitgliederversammlung verabschiedet. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand 
beauftragen, eigenverantwortlich ein Wahlprogramm zu erstellen. In dringenden Fällen kann dies auch nachträglich 
erfolgen.


Begründung

Ermöglicht z.B. im Falle von Neuwahlen die Erstellung eines Wahlprogramms ohne vorhergehende Ermächtigung.


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

8

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

Steht in Konkurrenz zu Antrag Nr. 9 und 10

§10a (Parlamentarische Kooperationen)

Alte Fassung

[neuer Paragraph]


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Die Aufnahme von Verhandlungen über Kooperationen mit anderen Parteien zur Bildung einer Koalition oder Fraktion auf 
Bezirksebene wird von der Bezirksmitgliederversammlung beschlossen.


Begründung

Dies stellt sicher, daß die Parteibasis die angestrebte Kooperation mitträgt.


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

9

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

Steht in Konkurrenz zu Antrag Nr. 8 und 10

§10a (Parlamentarische Kooperationen)

Alte Fassung

[neuer Paragraph]


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Die Aufnahme von Verhandlungen über Kooperationen mit anderen Parteien zur Bildung einer Koalition oder Fraktion auf 
Bezirksebene wird vom Vorstand beschlossen.


Begründung

Erlaubt flexible Verhandlungen ohne unnötigen Verwaltungsoverhead.


Diskussion


Änderungsantrag Nr.

10

Beantragt von

Nico.Ecke

Betrifft

Steht in Konkurrenz zu Antrag Nr. 8 und 9

§10a (Parlamentarische Kooperationen)

Alte Fassung

[neuer Paragraph]


Beantragte Änderungen & Neue Fassung

Die Aufnahme von Verhandlungen über Kooperationen mit anderen Parteien zur Bildung einer Koalition oder Fraktion auf 
Bezirksebene wird vom Vorstand beschlossen. Ein positives Ergebnis ist von der Bezirksmitgliederversammlung zu 
bestätigen.


Begründung

Erlaubt flexible Verhandlungen und sorgt für eine Legitimation der Kooperation durch die Basis.


Diskussion