HE:Struktur/AG/Wahlen/Info-Hessischer-Wahlleiter

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Hier sind die Antworten aufgeführt, die uns eine Mitarbeiterin des Wahlleiters aus dem Hessischen Innenministerium auf unsere Fragen bezüglich BTW, LTW und EU Wahl gegeben hat. Unser Fragen: http://piratenpad.de/p/FragelisteLandtagswahlleiterHessen -- Matthias Geining

Landtagswahl Hessen

Wahltermin

Unterstützerunterschriften

  • Nach § 20 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen (Landtagswahlgesetz -LWG) müssen Parteien und Wählergruppen, die seit der letzten Landtagswahl nicht mit mindestens einem Abgeordneten ununterbrochen im Landtag vertreten waren für die Einreichung einer Landesliste von wenigstens tausend zum Landtag Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Unterstützungsunterschriften müssen bis zum Ende der Einreichungsfrist ( 66. Tag, 18.00 Uhr, vor dem Wahltag), gemeinsam mit den anderen notwendigen Unterlagen zur Einreichung von Wahlvorschlägen, dem Landes- oder Kreiswahlleiter vorliegen.
  • Bei Kreiswahlkandidaten werden 50 Unterstützungsunterschriften benötigt.

Aufstellungsversammlung

Das Landtagswahlgesetz schreibt keinen bestimmten Zeitpunkt vor, ab wann Wahlvorschläge für die nächste Wahl zum Hessischen Landtag aufgestellt werden dürfen. Bei einem langen Zeitraum bis zur Landtagswahl können sich aber Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der Bewerberinnen und Bewerber ergeben, z.B. Wegzug aus dem Wahlkreis oder dem Land Hessen und damit zu einem Verlust der Wählbarkeit. In diesen Fällen müsste eine erneute Aufstellung erfolgen.

Direktkandidaten

Kreiswahlbewerber müssen in einer Mitgliederversammlung des betreffenden Wahlkreises aufgestellt werden. Laut § 24 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 LWG muss auch ein Ersatzbewerber benannt werden, sonst kann ein Kreiswahlvorschlag nicht eingereicht werden.

Wahlkreise

Für die Landtagswahl wird Hessen in 55 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreiseinteilung bei Bundes- und Landtagswahlen ist unterschiedlich.

http://www.wahlen.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/Wahlen_Internet/med/016/01650892-f948-7011-a3b2-17144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true

Bundestagswahl

Termin

Unterstützerunterschriften

Die 15 Sitze in Berlin führen dazu, dass keine Unterstützungsunterschriften erbracht werden müssen.

Aufstellungsversammlung

Bei Bundestagswahlen dürfen die Aufstellungsversammlungen erst 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden (§ 21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz - BWG). Da die konstituierende Sitzung des Bundestages am 28. Oktober 2009 stattgefunden hat, gilt hier als frühester Termin der Aufstellung der 28. Juni 2012.

Wahlkreise

Für die Bundestagswahl wird Hessen in 22 Wahlkreise aufgeteilt. Die Wahlkreiseinteilung bei Bundes- und Landtagswahlen ist unterschiedlich.

http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/wahlkreiseinteilung/wahlkreisgeometrie/Karte_Wahlkreise_17DBT_A1.pdf

Europawahl

Termin

  • Bisher kein Termin bekanntgegeben.
  • Laut Web Frühjar/Juni 2014

Unterstützerunterschriften

Die 15 Sitze in Berlin führen dazu, dass keine Unterstützungsunterschriften erbracht werden müssen.

Aufstellungsversammlung

Bei Europawahlen dürfen die Aufstellungsversammlungen frühestens neun Monate vor Beginn des Jahres durchgeführt werden, in dem die Wahl des Europäischen Parlaments ansteht. Insofern ist der früheste Termin für die Europawahl 2014 der 1. April 2013.

Wahlmodus

  • Auch bei der Europawahl können sowohl Landes- als auch Bundeslisten aufgestellt werden.
  • Kreiswahlkandidaten gibt es nicht.

Korrespondenz zur BTW vom 21.1./30.1.2013 mit Frau Brieger, hess. Wahlleitung

Sehr geehrte Frau Brieger,

Sie hatten bereits Kontakt mit Herr Matthias Geining, der einige Fragen bezüglich der Wahlen für die Piratenpartei gestellt hat. Da Herr Geining sich aus beruflichen Gründen aus den Wahlvorbereitungen zurückgezogen hat, wende jetzt ich mich an Sie.

Zur Vorbereitung der Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl möchte ich Sie bitten, uns noch folgende Fragen zu beantworten:

Gibt es Bedenken bezüglich eines Wahlverfahrens, wie in angehängter PDF definiert?

Wie groß ist die mindestens erforderliche Zeitspanne, die eingeräumt werden muss, um zu gewährleisten, "dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen" (§4.3 der Wahlordnung)

Ist eine Abwahl des Versammlungsleiters einer AV zulässig?

Ist es zulässig, wenn die AV eine Geschäftsordnung für von ihr gewählte Vertrauenspersonen beschliesst, in welcher die Rechte und Pflichten von Vertrauenspersonen gegenüber ihrer Partei geregelt werden?

Ist es zulässig, mit einem Erstwohnsitz in einem anderen Bundesland für ein Direktmandat in Hessen kandidieren?

Dürfen Piraten mit doppelter Parteimitgliedschaft kandidieren?

Mit freundlichen Grüßen Heinz-Ulrich Eisner


Sehr geehrter Herr Eisner,

ich bitte um Verständnis, dass ich erst heute dazu komme Ihre Anfrage zu beantworten.

Zu den Mindestanforderungen an eine demokratische Bewerberaufstellung innerhalb der Partei zählen neben der unabdingbaren geheimen Abstimmung auch die Möglichkeit der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer, eigene Vorschläge für die Bewerberaufstellung zu unterbreiten, und den zur Abstimmung stehenden Kandidatinnen und Kandidaten, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen. Eine entsprechende Klarstellung enthält §21 Abs. 3 Satz 2 Bundeswahlgesetz (BWG), die auch für Landeslisten gilt. Eine genaue Angabe zur Redezeit hat der Gesetzgeber nicht bestimmt. Vielmehr soll die Zeitspanne der Autonomie der jeweiligen Versammlung überlassen bleiben.

Im Übrigen richtet sich die Wahl einer Bewerberin, eines Bewerbers, soweit das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung keine Bestimmung treffen, nach den Satzungen und Beschlüssen der Parteien. Dies zu Prüfen unterliegt nicht den Aufgaben der Wahlleiter. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich zu Ihrem Verfahren keine Stellung nehme.

Die gesetzlichen Vertretungsbefugnisse einer Vertrauensperson und deren Stellvertreter sind im § 22 BWG geregelt. § 22 Abs. 3 BWG regelt auch die mögliche Abberufung einer Vertrauensperson. Parteiinterne Geschäftsordnungen haben hierbei keine Auswirkungen auf das Wahlrecht.

Zur Frage der Wählbarkeit verweise ich auf § 15 des Bundeswahlgesetzes (BWG). Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Erfordernis eines Wohnsitzes im Wahlgebiet besteht nicht.

Als Bewerber kann in einem Wahlvorschlag einer Partei nur benannt werden, wer nicht Mitglied in einer anderen als den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist (§ 21 BWG). Dies ergibt sich auch aus der erforderlichen Zustimmungserklärung, in der der Bewerber dies an Eides statt versichern muss.

Abschließen möchte ich Sie auf unsere „Hinweise für die Aufstellung von Wahlvorschlägen“ aufmerksam machen, die Sie auf der Themenportalseite „Wahlen in Hessen“ unter Informationen für die Bundestagswahl 2013 finden können. Diese sind von mir am 13. November 2012 an Ihre Landesgeschäftsstelle versandt worden. Die Rechtsgrundlagen stehen auf dieser Seite auch für Sie zur Einsicht bereit.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Christine Brieger Büro des Landeswahlleiters