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BY:Bezirksverband Oberbayern/Vorstand/Geschäftsordnung

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BY:Bezirksverband Oberbayern/Sechster Vorstand/Geschäftsordnung Geschäftsordnung des sechsten oberbayerischen Vorstands


Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Kreis des Vorstands. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Vorsitzende: Emmanuelle Roser Der Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband und den anderen Bezirksverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Bezirksverband nach außen. Ihr obliegt die Kontrolle der Finanzen.

Stellvertretender Vorsitzender: Oliver Dangers Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt die Vorsitzende in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er wirkt mit bei der Bündnisarbeit des Bezirksverbandes und der Entwicklung der politischen Inhalte. Ihm obliegt die Pflege der Beziehungen zu den Kreisverbänden und Stammtischen.

Schatzmeister: Thomas Göttmann Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, sofern diese Aufgabe nicht vom Landesverband übernommen wird, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Verwaltung im gesamten Bezirk in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Gliederungen. Er wird bei Abwesenheit von der Vorsitzenden vertreten.

Politischer Geschäftsführer: Simon Landenberger Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie weiterführende Verbands- und Bündnisarbeit. Soweit möglich unterstützt er auch andere Gliederungen bei Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf. Im Rahmen dieser Tätigkeiten unterstützt er aktiv das Fundraising.

Generalsekretär: Christoph Schmid Dem Generalsekretär obliegt die Kommunikation mit den Mitgliedern und Pflege der Mitgliedsdaten. Unter die Kommunikation mit den Mitgliedern fallen die Akkreditierungen, Mitgliedergewinnung und die Motivation bestehender Mitglieder. Außerdem obliegt ihm die Organisation der Bezirksgeschäftsstelle und das Dokumentationswesen.

Beisitzer:

  • Ronald Trzoska

Er ist zuständig für die IT des BzV Oberbayern und Unterstützung der übrigen Vorstandsmitglieder in organisatorischen und technischen Belangen.

  • Manfred Plechaty

Ihm obliegt die Förderung und das Vorantreiben des Fundraisings, die innerparteiliche Transparenz sowie die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten

§3 Vorstandssitzungen

Der Vorstand trifft sich regelmäßig zu Vorstandssitzungen. Diese können auch per Fernkommunikation stattfinden. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Bezirksverbandes verlangt, so ist binnen sieben Tagen eine Sitzung einzuberufen. Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. Hierzu ist die vorherige Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder notwendig. Zudem muss in diesem Falle eine allgemeine Begründung durch den Vorstand für den nichtöffentlichen Teil abgegeben werden. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit: mind. vier) der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen zuvor nicht bekundet hat. Der Vorstand jedes untergeordneten Kreisverbandes hat das Recht, ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch des Rederechts das Rederecht einschränken oder entziehen.

Anträge an den Vorstand können gestellt werden von

  • 1. jedem Bürger oder Bewohner des Regierungsbezirks Oberbayern,
  • 2. jedem Mitglied des Bezirksverbands Oberbayern
  • 3. den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie deren nachgeordneten Gebietsverbänden
  • 4. dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland
  • 5. den Vorständen eines Landesverbands der Piratenpartei Deutschland,
  • 6. den Vorständen eines Bezirksverbands der Piratenpartei Deutschland, den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberbayern und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden.

Termin und Ort der jeweils nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbearbeitete Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen einer zweiwöchigen Frist einberufen werden. Die Vorsitzende stellt sicher, dass eine vorläufige Tagesordnung rechtzeitig, im Normalfall spätestens 48 Stunden vor der anberaumten Vorstandssitzung im Wiki veröffentlicht sowie auf der Vorstands-Mailing-Liste und OBB Mailingliste verteilt wird. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls muss auf der Mailingliste des Bezirksverbandes und im offiziellen Forum der Piratenpartei Deutschland bekannt gegeben werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§4 Entscheidungsfindung

Sofern nicht anders geregelt, werden Entscheidungen im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen. Änderungen an der Geschäftsordnung werden mit absoluter Mehrheit, vorzugsweise jedoch einer Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten beschlossen. Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer der Vorstandssitzung aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Die Beschlüsse des Vorstandes werden im Wiki veröffentlicht, sofern es sich nicht um vertrauliche oder personenbezogene Informationen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt. Vertrauliche Informationen sind auch solche, die dazu geeignet sind, anderen Parteien Vorteile zum Schaden der Piratenpartei zu verschaffen (z.B. durch das vorzeitige Bekanntwerden von Wahlkampfkonzepten). Der Vorstand beschließt die Vertraulichkeit mit einfacher Mehrheit. Jedes Mitglied des Bezirksverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Wird der Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksverbandes unterstützt, so muss der Vorstand binnen sieben Tagen eine Entscheidung zu diesem Antrag fällen oder laut §9a (5) der Satzung eine Sitzung einberufen.

§5 Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und im Umfang angemessenen Tätigkeitsbericht an. Jedes Vorstandsmitglied führt einen Tätigkeitsbericht auf seiner Benutzerseite im Wiki. Dieser soll mindestens einmal im Monat aktualisiert werden.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen, sofern diese Aufgaben nicht in Dienstleistung durch den LV übernommen werden. Zugriff auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§7 Kommunikationsplattform

Neben den Vorstandssitzungen kommuniziert der Vorstand primär über seine Mailingliste. Findet auf der Mailingliste eine Abstimmung statt, so gilt ein Vorstandsmitglied, das nicht binnen 48 Stunden nach Aufruf zur Abstimmung seinen Willen bekundet, als sich enthaltend. Diese Entscheidungen dürfen nur Anträge, welche ein Gesamtvolumen von 500€ nicht übersteigen, betreffen. Beschlüsse außerhalb der Vorstandssitzungen erfordern eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten. Diese Umlaufbeschlüsse müssen im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgeführt werden und entsprechend in das Entscheidungsbuch aufgenommen werden.

§8 Salvtorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Geschäftsordnung nicht gültig sein, behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit.

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