Landesverband Bayern Positionspapier Keine heimliche Onlinedurchsuchung

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Ein staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System, auf dem persönliche Daten gespeichert oder bearbeitet werden ist ein tiefer Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, für die Durchsuchung informationstechnischer Systeme müssen deshalb die gleichen Regeln gelten wie für eine Hausdurchsuchung. Der Zugriff muss richterlich angeordnet werden. Den Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, den Zugriff zu beobachten. Ein Löschen oder Verändern von Daten durch die Polizei darf nicht stattfinden.

Begründung

Für den PC gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung, darauf sind persönliche Daten gespeichert. Der Durchschnittsuser wird seine Daten nicht besonders schützen, der Straftäter natürlich schon, somit ist Artikel 34d Polizeiaufgabengesetz sinnfrei und gehört wieder abgeschafft. Wir konnten vor 2008 auch gut ohne ihn leben.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2010 in Regensburg angenommen (Datei:LPTby2010-2-Protokoll.zip: 63. Keine heimliche Onlinedurchsuchung (P05)).

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