Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ron

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §12
Zusammenfassung des Antrags Schaffung eines Quorums von 5 Piraten für SÄA / PÄA
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Antragshürde

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen im Abschnitt A in § 12 Abs. 2 den folgenden Halbsatz nach den Worten "beim Bundesvorstand eingegangen ist" einzufügen:

und dies im Wortlaut von fünf Piraten beantragt wurde
Die Änderung tritt nach der Schließung des BPTs und der Veröffentlichung des Protokolls inkraft.

Antragsbegründung

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist und dies im Wortlaut von fünf Piraten beantragt wurde.


Mein Eindruck bei vielen Anträgen war, dass sich kaum über den Sinn des Antrages und Antragsart Gedanken gemacht wurde - viele Anträge hatten noch nicht einmal einen einleitenden Satz, wie "ich beantrage, dass das Grundsatzprogramm ..." oder "der BPT möge beschließen, dass das Parteiprogramm ... Hätte sich der Antragsteller sich Mühe dabei gegeben, wäre evtl. der eigentliche Antragstext auch besser, zumindest wäre klar gewesen, was der Antragsteller als Ziel hat und es würde nicht zu falschen Einordnungen kommen, wenn der Antragsteller dies im Wortlaut so benennt.

Ich war bisher immer gegen ein Quorum bei Anträgen, kann mir mittlerweile aber gut vorstellen, dass eine auch sehr kleine Anzahl der Antragsteller zu einer Verbesserung der Anträge führen kann und "schlechte" Antrage ein Quorum nicht so einfach erreichen. Ein weitere Vorteil ist, dass ein Antragsteller ausfallen kann und trotzdem einer zur Verfügung steht, um den Antrag am BPT vorzustellen.

HINWEIS: Dieser Antrag war am BTP 2012.1 auf der Tagesordnung und wurde ans Ende dieser gestellt, weil er keine Regelung über das Inkrafttreten enthielt und die Bedenken geäußert wurden, dass bei Annahme keine weiteren SÄA mehr behandelt werden könnten. Leider ist der Versammlungsleitung der Fehler unterlaufen, dass der Antrag am Sonntag Abend unter den Tisch gefallen ist

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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