Wahlprüfsteine/2013-05-12 Bund für Geisterfreiheit Religion

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Wahlprüfsteine/2013-05-12 Bund für Geisterfreiheit ReligionBearbeiten.png
von Organisation Bund für Geisterfreiheit
Eingegangen am 2013/05/05
Eingegangen bei Piratenpartei Bayern
Eingegangen via Postalisch
Antwort bis 2013/05/12
Themengebiete Religion
Bearbeiter
Status: Erledigt
StatusänderungAm: 2013/05/12
Team: Team Bayern
Interne Referenz:
Typ der Anfrage: Institutionelle Anfrage an Verband

Misc


Fragen

Frage 1. Bezahlung kirchlicher Amtsträger aus Steuergeldern


Die Gehälter der Bischöfe und Domkapitulare sowie von Geistlichen in der Militär-, Polizei- und Gefängnisseelsorge werden in Bayern aus dem allgemeinen Steueraufkommen, nicht etwa aus der Kirchensteuer bezahlt. Zwar sollen die Gehälter der Bischöfe und Domkapitulare nach einem neuen Gesetzentwurf nicht mehr direkt vom Bayerischen Staat bezahlt werden, sondern von einem Fonds, der bei den Kirchen angesiedelt ist, der aber ausschließlich vom Staat finanziert wird.

Frage:

Halten Sie diese Finanzierung von kirchlichen Amtsträgern aus staatlichen Mitteln für gerechtfertigt?

Antwort:

Nein. Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen. Finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung sind höchst fragwürdig und daher abzubauen.

Quellen:

Übernommen aus dem Grundsatzprogramm



Was werden Sie ggfs. unternehmen, um hier eine Änderung zu erreichen?


Frage:

Was werden Sie ggfs. unternehmen, um hier eine Änderung zu erreichen?

Antwort:

Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen.



Frage 2. Religionsunterricht an staatlichen Schulen


Frage:

Halten Sie den nach Konfessionen getrennten Religionsunterricht an den staatlichen Schulen für ein geeignetes Mittel, den Schülern zentrale Werte unserer Gesellschaft wie etwa Toleranz zu vermitteln, oder scheint Ihnen dazu ein für alle verpflichtender Ethikunterricht, wie er in Berlin eingeführt und durch Volksentscheid bestätigt worden ist, ein besserer Weg?

Antwort:

Die Piratenpartei Bayern hat hierzu keine Aussage beschlossen. Es ist jedoch klar, dass der Staat keine Religion bevorzugen oder benachteiligen soll. Allerdings fordert die Piratenpartei Rheinland-Pfalz Religion und Glaube im Ethikunterricht an exemplarischen Beispielen zu lehren. Der Religionsunterricht soll ergänzend auf spezielle Aspekte einer einzelnen Religion und Konfession eingehen und die Toleranz zwischen Religionen fördern.

Quellen:

Dann sollte man sich allerdings vielleicht auf http://wiki.piratenpartei.de/RP:Antrag/2012.2/008-ZA03/Aufklärender_Religions-_und_Ethikunterricht beziehen, statt mal wieder ein "Dazu haben wir keine Stellung" rauszugeben. Im Übrigen stehen wir für Volksentscheide



Frage 3. Konkordatslehrstühle


In Bayern gibt es an nicht-theologischen Fakultäten insgesamt 21 Lehrstühle, deren Inhaber erst ernannt werden, wenn der örtlich zuständige katholische Bischof keine Einwendung hinsichtlich des katholisch-kirchlichen Standpunkts des zur Ernennung vorgeschlagenen Bewerbers erhebt, die sog. Konkordatslehrstühle.

Frage:

Halten Sie dieses Privileg der katholischen Kirche für gerechtfertigt?

Antwort:

Nein.



Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?


Frage:

Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?

Antwort:

Ja, für alle nicht-theologischen Lehrstühle haben die gleichen Regelungen für die Berufung des Lehrstuhlinhabers und von Professuren zu gelten. Ein Einspruchsrecht der katholischen Kirche darf nicht dazu gehören.



4. Berücksichtigung konfessionsfreier Menschen im Rundfunk


In Bayern macht der Anteil der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger etwa 25 Prozent aus; das ist erheblich mehr als der Anteil etwa der evangelischen Christen. Dabei nimmt der Anteil der Konfessionsfreien in Bayern pro Jahr etwa um 0,4 Prozentpunkte zu. Ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht die Vertretung der Konfessionsfreien sowohl in den Gremien der Rundfunkräte wie auch bei der Zuteilung von Sendezeiten bei weitem nicht.

Frage:

Sind Sie bereit, sich für eine Vertretung der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger in den Gremien des bayerischen Rundfunks und für ihre Berücksichtigung bei den Sendezeiten einzusetzen, die der zahlenmäßigen Bedeutung der Konfessionsfreien entspricht?

Antwort:

Die Rundfunkräte bestehen aus entsendeten Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. Es gibt derzeit kein Mitglied, welches explizit die Interessen der Bürger vertritt. Auch die Nutzer müssen an der Kontrolle und Steuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden.

Ziel ist dabei aber nicht die Erhöhung der Einschaltquoten, sondern die Rückmeldungen der Nutzer sollen den gewünschten Umfang der Grundversorgung aufzeigen. Ein jährlicher Bericht darüber bildet dann die Grundlage eines öffentlichen Aufgabenkatalogs für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ein repräsentativer Rundfunkrat wird weiterhin benötigt. Die Zusammensetzung soll jedoch die reale, vielfältige Gesellschaftsstruktur abbilden. Durch transparente Darstellung des Aufgabenkatalogs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Tätigkeitsberichte der Mitglieder soll eine Beurteilung der individuellen Leistungen der Ratsmitglieder möglich werden.

Ziel ist ein demokratisch gesteuerter öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Der Nutzer sagt, was er gerne hätte. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleicht Angebot und Nachfrage aus. Der Rundfunkrat überwacht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Nutzer überwacht den Rundfunkrat.

Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender in Zukunft nicht mehr durch aktive Parteipolitiker oder Funktionäre besetzt werden. Personen, die von Parteien oder Regierungen entsandt werden und dort die Öffentlichkeitsarbeit der Organisation mitbestimmen, schaden der Unabhängigkeit des Rundfunkrates und damit dem Ansehen des ÖRR im Allgemeinen.

https://wiki.piratenpartei.de/BY:Landeswahlprogramm#Zusammensetzung_und_Aufgabe_der_Kontrollorgane
Teil 2 der Frage

Prinzipiell sollte das öffentlich-rechtliche Fernsehen um Inhalte bereinigt werden, die einen religiösen Bezug haben. Insofern ist es unwahrscheinlich, dass wir uns für eine Ausweitung von Sendezeiten für Konfessionsfreien einsetzen. Eher wird eine Aufhebung von Sendezeiten für jegliche Art von Sendezeiten mit religiösem Bezugs einsetzen.



Frage 5. Finanzierung der Universität Eichstätt


Der Freistaat Bayern trägt die Kosten der Katholischen Universität Eichstätt zu 85 Prozent (in der Anfangsphase sogar zu 90 Prozent), ohne dass er auf die Ernennung der dort beschäftigten Hochschullehrer irgendeinen Einfluss hat.

Frage:

Halten Sie dies für gerechtfertigt?

Antwort:

Nein. Die Piraten fordern die strikte Trennung von Staat und Kirche, auch für öffentliche Hochschulen.



Was werden Sie ggfs. unternehmen, um eine Änderung herbeizuführen?


Frage:

Was werden Sie ggfs. unternehmen, um eine Änderung herbeizuführen?

Antwort:

Die staatliche Finanzierung einer kirchlichen Universität ist nicht mit unserer Haltung zum Verhältnis zwischen Staat und Kirche in Einklang zu bringen. Andererseits wäre ein sofortiger Ausstieg aus der Finanzierung sicher das Ende des universitären Angebots. Insofern würden wir uns für einen Ausstieg aus der Finanzierung in einem angemessenen Zeitrahmen einsetzen, der es der Universität erlaubt, durch die Einwerbung von Drittmitteln den Lehrbetrieb aufrecht zu erhalten.



Wie sieht die Finanzierung von Privatunis in Bayern aus?


Frage:

Wie sieht die Finanzierung von Privatunis in Bayern aus?

Antwort:

Das würde hier auch greifen.



Frage 6. Aufhebung des Tanzverbots an den Stillen Tagen


Das Bayerische Feiertagsgesetz verbietet am Karfreitag „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art” (FTG Art. 3 Abs. 2). Es mag den Religionsgesellschaften unbenommen sein, ihren Mitgliedern an diesem Tag Tanz und musikalische Darbietungen zu untersagen.

Frage:

Ist es berechtigt, auch Mitbürger, die keiner christlichen Religionsgesellschaft angehören, in Bayern sind das ca. 2,5 Millionen, durch staatliches Gebot zu einem Verhalten zu nötigen, für das nur der Wunsch von Religionsgesellschaften ausschlaggebend ist?

Antwort:

Nein, die Religionsfreiheit gilt nicht nur für Christen, sondern für alle Menschen. Eine einseitige Bevorzugung einer Religion lehnen wir ab. Deshalb haben am Karfreitag 2012 eine Tanzveranstaltung ohne Musik durchgeführt. Am Karfreitag 2013 wurde uns dies untersagt.



Werden Sie sich für die Abschaffung dieser Gesetzesbestimmung einsetzen?


Frage:

Werden Sie sich für die Abschaffung dieser Gesetzesbestimmung einsetzen?

Antwort:

Ja, an den so genannten "Stillen Tagen" sind in Bayern fast alle Veranstaltungen, die über "Schank- und Speisebetrieb" hinausgehen, ab 2 Uhr in der Nacht untersagt. Dies betrifft neben Tanz- auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen, sowie weitere gesellschaftliche Bereiche.

Dadurch hat die Kirche immer noch die Deutungshoheit über die Zeiten, in denen Kulturgenuss erlaubt ist und die Zeiten, in denen die Bevölkerung aktiv davon abgehalten wird.

In einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist die Priorisierung christlicher Feiertage über weltliche, gesellschaftliche Aktivitäten nicht mehr zeitgemäß. Wir werden uns dafür einsetzen, die stillen Tage in Bayern komplett abzuschaffen.



1. Betriebsräte in kirchlichen Einrichtungen


In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten im übrigen weitgehend vom Staat bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den dort Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in nicht kirchlichen Einrichtungen haben.

Frage:

Sie können dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen. Halten Sie dies für gerechtfertigt?

Antwort:

Nein, Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen müssen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie solche in anderen Bereichen.



2. kirchlicher Eingriff in die Privatsphäre


Die Kosten kirchlicher Einrichtungen (wie in Frage 1) werden stets zu einem überwiegenden Teil (80 bis 95 %), häufig auch zu 100 % aus den Sozialkassen oder aus der allgemeinen Steuer finanziert. Dennoch können die Träger dieser Einrichtungen die dort Beschäftigten bei einem Verstoß gegen kirchliche Moralvorstellungen im Privatleben (z. B. Scheidung und Wiederverheiratung, Zusammenleben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner) fristlos kündigen.

Frage:

Halten Sie dies für gerechtfertigt?

Antwort:

Nein, aus den grundsätzlichen Haltungen zur Trennung von Kirche und Staat lehnen wir sämtliche über das normale Arbeitsrecht hinausgehenden Eingriffe in die Privatsphäre ab.



3. Ablösung der Staatsleistungen


Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund (Weimarer Verfassung: das Reich) aufzustellen. Die Erfüllung dieses Verfassungsauftrages ist bisher vom Bundestag nicht in Angriff genommen werden.

Frage:

Was werden Sie unternehmen, damit dieser Verfassungsauftrag erfüllt wird und der Bundestag die dafür erforderlichen Grundsätze beschließt?



Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?


Frage:

Werden Sie sich für eine Abschaffung dieses kirchlichen Privilegs einsetzen?

Antwort:

Ja, die Aufkündigung des Konkordats und des Staatskirchenvertrages sind essenzielle Interessen der Piratenpartei.



4. Sterbehilfe


Für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die gegen ärztliches Standesrecht verstößt, sprechen sich bei Umfragen stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus. Das Recht, über den eigenen Tod zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, ist ein ;Ausfluss des Selbstbestimmungsrechtes.

Frage:

Wie stehen Sie zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe?

Antwort:

Hierzu gibt es noch keine konkrete Stellung der Piratenpartei. Allerdings steht ein Antrag der Arbeitsgemeinschaft Humanistischer Laizismus zur Diskussion, der eine pragmatischen Umgang mit assistiertem Suizid und aktive Sterbehilfe fordert, so dass diese als straffrei gelten.