Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA015
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA015 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Bvo für die AG Humanistischer Laizismus |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Eine pragmatische Regelung soll den assistierten Suizid und die aktive Sterbehilfe straffrei stellen. |
Schlagworte | Sterbehilfe, assistierter Suizid |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSterbehilfe AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Text für das Wahlprogramm im Bereich Gesundheitspolitik modular beschliessen: Präambel: Die Piratenpartei fordert eine pragmatische, rationale Regelung der Sterbehilfe. Ethische Grundlage einer solchen Regelung muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen sein. Modul 1: assistierter Suizid Die Entscheidung über einen ärztlich assistierten Suizid soll dem Interesse und dem Willen der Betroffenen entsprechen, sofern sie unabhängig beraten wurden und ihre Wünsche rational artikulieren können. Die Verordnung entsprechender Wirkstoffe von Ärzten soll straffrei sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass sie nicht an Dritte weitergegeben werden oder missbräuchlich genutzt werden können. Modul 2: aktive Sterbehilfe Ist ein Patient physisch oder psychisch nicht mehr in der Lage, die entscheidende Handlung zu einem assistierten Suizid vorzunehmen, so soll ihm auf seine ausdrückliche Anweisung hin (ggf. gemäß Verfügung), ein entsprechendes Mittel straffrei verabreicht werden können. AntragsbegründungDie derzeitige gesetzliche Regelung in Deutschland stellt einen assistierten Suizid straffrei. In der Praxis kommt der aber kaum zur Anwendung, weil sich Ärzte strafbar machen, wenn sie entsprechende Mittel verordnen (Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz). Als Ausweg für viele Betroffene (etwa 1000 pro Jahr) bleibt meist nur ein grausamer Suizid, wie z.B. sich vor einen ICE zu werfen. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Die passive Sterbehilfe (das Einstellen lebensverlängernder Massnahmen) kommt in diesem Antrag nicht zur Sprache, weil sie in Deutschland straffrei gestellt ist. Es ist selbstverständlich, dass Patienten, die an schweren psychischen oder körperlichen Krankheiten leiden, alle erdenkliche Hilfe gewährt werden muß. Wenn aber offensichtlich ist, dass das Leid nicht dauerhaft vermindert werden kann, sollte Sterbehilfe erlaubt sein, unter der Voraussetzung (wie im Antrag formuliert), dass der Patient seinen diesbezüglichen Willen klar zum Ausdruck gebracht hat. Patienten, die nicht mehr leben möchten, grundsätzlich die Urteilskraft abzusprechen, ist eine überhebliche und letztlich menschenverachtende Einstellung. Dass die Praxis einer erweiterten Sterbehilfe, so wie sie hier vorgeschlagen wird, nicht zu erheblichen Problemen führt, zeigen die Beispiele der Niederlande und der Schweiz. Dort gibt es klare gesetzliche Regelungen. Sie führen mittlerweile zu einem Sterbetourismus aus Deutschland in diese Länder. Bereits die Existenz einer sinnvollen gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe kann die Lebensqualität steigern, weil viele Menschen dadurch keinen Horror mehr vor einem unerträglichem Leid am Ende ihres Lebens haben müssen. Diskussion
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- --Slash 07:35, 21. Okt. 2012 (CEST) Der Wunsch nach seinem Tod ist kein freier Wille, sondern ein Wunsch nach Erlösung von seinem Leiden; Sterbehilfe ist ein Fehlschluss, der diese Fremdbestimmung durch Leid fälschlicherweise als bürgerrechtlich schützenswerte Selbstbestimmung auslegt, Symptom-Bekämpfung statt Ursachen-Bekämpfung betreibt und in diesem Zusammenhang Palliativmedizin ("Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben") vernachlässigt. Um's kurz zu machen: Dieser Antrag ist oberflächlich betrachtet scheinbar bürgerrechtlich erstrebenswert, aber bei eingehender Betrachtung sowohl bürgerrechtlich, als auch philosophisch und medizinisch total auf dem Holzweg.
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