Wahlen/Europa/2024/UU
Inhaltsverzeichnis
Prozess und aktueller Stand der Unterschriftensammlung
Unterstützungsunterschriften
Damit unsere Bundesliste zur Europawahl zugelassen wird, müssen wir 4.000 Unterstützungsunterschriften (UUen) einreichen (plus Puffer).
Formulare
- UU-Formular Europawahl 2024 (doppelseitig ausdrucken, Formular auch online ausfüllbar)
Ausgefüllt werden muss der Kasten "Unterstützungsunterschrift". Es wäre toll, wenn du zusätzlich deine/die Bestätigung(en) einholst, es muss aber nicht sein.
Achtung: Dieses Mal dürfen auch schon Personen unterschreiben, die am Tag der Unterschrift 16 Jahre sind.
Unbestätigte oder bestätigte Unterstützungsunterschriften schicke bitte an die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschland, Pflugstraße 9a, 10115 Berlin (unbestätigte Formulare müssen spätestens bis zum 31. Januar eintreffen, bestätigte bis zum 1. März).
Unterstützungsunterschriften von EU-Ausländern mit Wohnsitz in Deutschland sind nur gültig, wenn sie zusätzlich dieses Formular ausfüllen.
Wenn du Staatsangehörige/r eines anderen EU-Landes als Deutschland bist, beachte bitte die folgenden zusätzlichen Anforderungen:
„Mit der Unterschrift auf dem Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Anlage 14 zu § 32 Absatz 3 EuWO) muss eine Bescheinigung des Wahlrechts für die Wahl zum zehnten Europäischen Parlament eingereicht werden. Damit wird bestätigt, dass der oder die Unterzeichnende wahlberechtigt ist. Dabei muss die Wahlberechtigung im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Über die Wahlberechtigung und die Bescheinigung des Wahlrechts von Deutschen, die im Ausland leben, entscheidet die zuständige Gemeinde. Dies ist die Gemeinde, in der die Auslandsdeutschen vor ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren. Der Nachweis für die Wahlberechtigung ist durch die Angaben gemäß Anlage 2 (zu § 17 Absatz 5 EuWO) und durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt zu erbingen, § 32 Absatz 3 Nummer 2 Satz 3 EuWO.
Sofern Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger eine Unterstützungsunterschrift leisten wollen, so ist neben der Anlage 14 (zu § 32 Absatz 3 EuWO) auch die Anlage 14A (zu § 32 Absatz 3 EuWO) auszufüllen“
Mail des Büros des Bundeswahlleiters vom 21.07.2023 15:28 --- Bastian 15:50, 21. Jul. 2023 (CEST)
Tipps zum Unterschriftensammeln siehe HowTo_Unterschriftensammeln.
Alle UU müssen formell mit der Bescheinigung (sowie der Erklärung für Unionsbürger für EU-Ausländern mit Wohnsitz in Deutschland) zentral an den Wahlleiter übergeben werden. UUen müssen beim Wahlleiter mit einer Bescheinigung des Wahlrechts eingereicht werden. Die Bescheinigung wird jeweils von der Gemeinde ausgestellt, in der die betreffende Person wahlberechtigt ist. Dies ist die Adresse, an der der Hauptwohnsitz angesiedelt ist, der im Formular einzutragen ist.
Wo genau die Wahlleitung zu finden ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Das kann das Bürgeramt, die Bürgermeisterei, eine eigene Dienststelle für Wahlen oder etwas ganz anderes sein. Am besten erkundigst Du Dich telefonisch über die zentrale Dienststelle der Gemeindeverwaltung, wo genau die Bestätigungen vorgenommen werden.
Prozess
Die Bundesgeschäftsstelle (BGS) hat den folgenden Prozess definiert:
- Die bestätigten Unterstützungsunterschriften werden in der BGS, Pflugstraße 9a, 10115 Berlin gesammelt.
- In welchem Rhythmus Landesverbände (LV) bestätigte Unterstützungsunterschriften an die BGS senden, ist (aktuell) noch ganz den LVen überlassen.
- Bitte tragt diese aber, sollten Sie bei euch liegen zur besseren Übersicht in untenstehende Tabelle ein (und löscht die Zahl wieder, wenn ihr diese an die BGS verschickt.
- Die Bestätigungen der Gemeinden können von den LVen eingeholt werden. Die BGS hat sich aber grundsätzlich bereit erklärt, die Bestätigungen in den Gemeinden zu übernehmen.
- Die Eintragung in diesen Balken nimmt nur die BGS anhand der übermittelten Zahlen vor. Bitte berücksichtigt das, sonst bekommen wir ein heilloses Durcheinander, das zum Schluss sogar zu echten Problemen bei falschen Zahlen führen kann.
Aktueller Stand der Unterschriftensammlung
alternative Lagerorte, vor Allem der LVen können hier eingetragen werden, (bitte bei Versand an die BGS wieder entsprechend löschen)!!
wer hat's | unterschriebene | davon beglaubigt | Stand |
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