Verwaltungssoftware/CRM/A Adresspflege
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Standard-Prozess
Bei Mitgliedern muss als Standard-Adresse der Hauptwohnsitz (!) gepflegt werden.
Die Adresse / Anschrift ist insbesondere für Aufstellungsversammlungen relevant. Da zu Aufstellungsversammlungen über die Standard-Adresse eingeladen wird, muss dies der Hauptwohnsitz des Mitglieds sein.
Postfachanschriften sind aus o.a. Grund nicht zulässig. Zusätzlich ist ein möglicher Rechtsanspruch der Partei nur an eine ladungsfähige Anschrift (auch ein Grund gegen Postfachanschriften) durchsetzungsfähig.
Als Landeskürzel sind die zweistelligen Kürzel nach ISO-3166-1 zu verwenden, z.B. "DE" für Deutschland. Gültige Kürzel sind unter https://de.wikipedia.org/wiki/ISO-3166-1-Kodierliste zu finden. Im Zweifel schau lieber nach, so steht "AU" nicht für Austria/Österreich sondern für Australien und für das Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ist "GB" und nicht "UK" zu verwenden. Bei Datenänderungen über den Webclient werden die korrekten Feldwerte gesetzt. Bei Importen muss auf die korrekten Werte selbst geachtet werden!
Für Adressen in Deutschland ist das Bundesland des Hauptwohnsitz korrekt zu pflegen, wir verwenden die gleichen Kürzel wie für den Landesverband, z.B. "BE" für Berlin.
Bei Mitgliedern, die nicht in dem Landesverband des Bundeslandes ihres Hauptwohnsitzes Mitglied sind, ist besonders auf die Korrektheit von Landesverband und Bundesland (vom Wohnsitz) zu achten (diese sind dann unterschiedlich).
Merkregel: Für Bundesland und Landesverband verwenden wir die gleichen zweistelligen Kürzel. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_3166-2:DE
Insgesamt muss die Anschrift korrekt sein und ist für eine Mitgliedschaft notwendig. Im Zweifel muss die letzte bekannte Adresse im CRM erhalten bleiben. Einträge wie "Unzustellbar" und "Unbekannt" in Adressfeldern sind nicht richtig.
Wichtig: Die KV Zugehörigkeit ergibt sich aus dem zugeordneten Kreisverbandes, der Hauptwohnsitz darf davon abweichen.
Bei Mitgliedern mit Wohnsitz im Ausland passen in wenigen Fällen die Postleitzahl, Stadt und teilweise Bundesstaat nicht in das deutsche Schema der Adresszeile (PLZ links, Stadt rechts). Das Verwaltungstreffen/2015.2 empfiehlt für solche Auslandsadressen (z.B. Australien), die PLZ leer zu lassen und die komplette ausländische Adresszeile im Feld "Stadt" zu erfassen, z.B. "Sydney, NSW 1234" in das Feld Stadt.
Einen Nebenwohnsitze, also weitere Adressen, können gepflegt werden. In den Berichten aus dem CRM wird grundsätzlich nur die Standard-Adresse verwendet und ausgegeben. Daher ist die Pflege weiterer Adressen möglich, aber für die meisten Prozesse wie postalische Anschreiben, Spendenbescheinigungen, ordnugsgemäßen Rechenschaftsbericht, Aufstellungsversammlungen, etc. irrelevant.