Verarbeitungstätigkeit-UU-OF

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Inhaltsverzeichnis

Verzeichnis der Verarbeitungstatigkeit „Sammlung von Unterstützerunterschriften“

nach DSGVO, Art. 32 Abs. 1, a)-g)

Rechtsgrundlage

  • § 33 (2) LWO
  • § 20 Abs. 2, 3, § 27 Abs. 1 BWG
  • § 34 Abs. 4-6, § 39 Abs. 3-5 BWO

a) Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen (Art. 26 DSGVO Gemeinsam Verantwortliche)

Vorstand des KV Offenbach Stadt und Land, vertreten durch den 1. Vorsitzenden

Helge Herget
Goerdeler Str. 112a
63071 Offenbach
Tel. 069873192
helge.herget@piratenpartei-hessen.de

Vertreter des Verantwortlichen

Entfällt, denn nur erforderlich im Fall eines Verantwortlichen außerhalb der EU

Auftragverarbeiter

entfallt

Datenschutzbeauftragter

Max Luber
Siegburger Str. 12
14197 Berlin
max.luber@ihr-datenschuetzer.de

b) Zweck der Verarbeitung

Sammlung von Unterstützerunterschriften zwecks Zulassung zu Wahlen

c) Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten

Betroffene Personen
Wahlberechtigte Bürger
Kategorien der personenbezogenen Daten
Name, Anschrift des Hauptwohnsitzes, Geburtsdatum

d) Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen

  • Parteimitglieder, die die UU gesammelt haben,
  • Parteimitglieder, die die UUs verwahren, in den Einwohnermeldeämtern oder Wahlämtern bescheinigen lassen,
  • Zuständige in diesen Ämtern,
  • Parteimitglieder, die die bescheinigten UUs zum Wahlleiter liefern,
  • Wahlleiter

e) Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation

keine

f) wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Für die Vernichtung der Formulare ist der Wahlleiter zuständig.

g) wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 (Sicherheit der Verarbeitung).

(siehe: https://dsgvo-gesetz.de/art-32-dsgvo/)

g) (1) Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; diese Maßnahmen schließen gegebenenfalls unter anderem Folgendes ein:
g) (1) a) Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
Die Daten liegen nur in Papierform vor, werden nicht abgeschrieben und nicht kopiert.
g) (1) b) Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen
Alle Parteimitglieder unterschreiben einen Text, in dem sie auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen werden (Datenschutzbelehrung_UUs), Die Parteimitglieder achten auf einen Schutz der Formulare mit den UUs.
g) (1) c) Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen;
Ist nicht möglich.
(1) d) Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewahrleistung der Sicherheit der Verarbeitung
Dieses Verfahren wird vor jeder Wahl überprüft, die Belehrungen werden angepasst.
g) (2) Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung - insbesondere durch Vernichtung, Verlust oder Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder unbefugte Offenlegung von beziehungsweise unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten, die übermittelt, gespeichert oder auf andere Weise verarbeitet wurden - verbunden sind.
Risiken
Versehentliche Offenlegung der Daten, davon wären die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen beeinträchtigt.
Schutzmaßnahmen.
Siehe g) (1)
g) (3) Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 kann als Faktor herangezogen werden, um die Erfüllung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Anforderungen nachzuweisen.
Siehe g) (1) b).
(g) 4) Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter unternehmen Schritte, um sicherzustellen, dass ihnen unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet.
Dies ist im KV OF Stadt und Land der Fall.
Max Luber, 21.06.2021