Datenschutzbelehrung UUs

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Datenschutzbelehrung für UU-Sammler

Die ausgefüllten Formulare für die Unterstützer-Unterschriften enthalten personenbezogene Daten. Und die sind nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (bis 24. Mai 2018) und der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (ab dem 25. Mai 2018) geschützt. Wir dürfen diese Daten nur zu einem einzigen Zweck verwenden, nämlich zum Nachweis, dass die unterschreibende Person in Hessen wahlberechtigt ist und unsere Wahl unterstützt. Dafür geben wir die ausgefüllten Formulare zuerst in den Rathäusern ab, in denen die Personen gemeldet sind, um das Wahlrecht bescheinigen zu lassen, danach bringen wir sie zu den Sammelstellen.

Jeder Person, die eine Unterstützungsunterschrift leisten möchte, ist ab dem 25.05.2018 ausnahmslos das Informationsblatt für Betroffene zur Kenntnis zu geben und auf Anfrage auszuhändigen.

Wir dürfen nicht:

  • Die Formulare kopieren
  • Sie abschreiben
  • Sie Dritten zugänglich machen, d.h., wir müssen sie entsprechend sorgfältig aufbewahren.

Ort, Datum, Unterschrift