Servicegruppen/Webseite/Website-Beantragen

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Vorgehensweise neue Domain:

  1. Beantragung über E-Mail an webmaster@piratenpartei.de:
    Folgende Daten werden zwingend benötigt:
    • Vorgeschlagener Domainnamen, ggf. dazu weiteren Input bei vorhandener Domain;
      Üblicherweise der Form $name.piratenpartei.de
    • E-Mail/Name Webmaster, ( Bemerkungsfeld mit weiteren Kontaktinfos )
    • E-Mail/Name Verantwortlicher, ( Bemerkungsfeld mit weiteren Kontaktinfos )
    • ggf. gewünschtes Theme (aus Liste: Piratenkleider, Scapegoat, TwentyThirteen, ...)
  2. Die SG prüft ob der Webauftritt angelegt werden darf
    Rückfrage bei (zuständigen) BuVo
  3. SG Website beantragt nach den ersten Schritten bei BundesIT die Einrichtung der Domains; Bei Übernahme von bestehenden 2ndlevel kümmert sie sich um die Zustellung der AuthCodes;
    (In Zukunft wird hier u.U. ein spezielles Prozess-Management-Tool zum Einsatz kommen)
  4. Die BundesIT richtet Domains im Nameserver und Trafficserver ein
    • Grundsätzlich folgende Domains:
      • $name.vogone.piratenpartei.de (Verwaltungsdomain beim Anlegen in der Multisite)
      • $name.piratenpartei.de
      • $sonstigername.$2ndlevel
  5. SG macht die Instanz im WP-Netzwerkcenter und fügt den "Webmaster" als neuen Admin als Benutzer ein. (Dieser bekommt dann automatisch eine E-Mail)
    Hinweis: Bitte Nutzernamen grundsätzlich mit einer gewissen Entropie ausstatten. Schlecht: "wolfgang", Besser: "wiesewolfgang"
  6. Infomail noch raus über OTRS und Fall schliessen

Wer darf eine (Sub-)Domain bekommen? Und brauchen wir eine Regelung für Domainnamen?

  • Beauftragte, SG, satzungsgemäße Organe und (bestätigte politische) AGs
  • Parteiübergreifende Projekte mit NGOs, die von der Piratenpartei offiziell unterstützt werden

In allen Fällen wird eine Zustimmung von den für IT oder den Website zuständigen Buvo benötigt oder eines BuVo-Beschlusses.


Domainnamen:

  • Grundsätzlich Domainnamen der Form $name.piratenpartei.de
    • Im Falle der Gefahr von Missverständnissen oder Tippfehlern können auch weitere Aliase der selben Form eingerichtet werden.
  • Parteiübergreifende Projekte oder Projekte mit besonders starker Aussenwirkung können zusätzlich auch eigene Second Level Domains erhalten. Aufgrund der Kosten jedoch nur offizielle Projekte die von dem Vorstand unterstützt werden (Antrag an den BuVo).
  • Im Ausnahmefalle können auch bestehende Second Level Domains, die bereits zuvor von Piraten registriert wurden, übernommen werden, auch wenn es sich um keine offiziellen Projekte handelt.

Welche Regelungen gibt es für die Webmaster? Was müssen die einhalten um eine Website betreiben zu können?

  • Es muss mindstens einen "Webmaster" und einen "Verantwortlichen Ansprechpartner" geben.
  • Der "Webmaster" ist der Ansprechpartner für die technische Pflege und Inhalte des Webauftritts. Der verantwortliche Ansprechpartner ist rechtlich verantwortlich; Bei Projekten und Beauftragungen der Piratenpartei handelt es sich hier per default um den Vorstand.

Bei parteiübergreifenden Projekten kann es sich jedoch auch um andere Personen handeln, mit denen dies vorher geklärt wurde. (Der SG Webseite/BundesIT muss in dem Fall ein Helpdeskfall o.ä. Schriftliches vorliegen).

  • Webmaster und Beauftragter/Koordinator etc. für die Website haften dafür (ggf. auch juristisch), wenn sie auf dem Webauftritt illegalen Content publizieren (es sei denn, es gab dazu explizit eine Absprache mit dem BuVo).


Wie gehen wir mit verweisten Webauftritten um?

Jeder Betreiber eines Webauftritts ist selbst verantwortlich und sollte daher ermahnt werden, nicht mehr benötigte Ressourcen selbstständig frei zu geben/zu melden.

  • Webauftritte, bei denen kein Webmaster mehr aktiv ist (keine Reaktion innerhalb von 21 Tagen) und bei denen auch kein Verantwortlicher etwas über den Zustand der Website aussagen kann, noch die Verantwortung übernimmt, werden wieder abgeschaltet. Hierzu kann es Vorwarnungen an Webmaster und Verantwortliche geben, muss aber nicht.
  • Wenn es rechtliche Gefährdungen gibt, kann eine Domain ASAP abgeschaltet oder hinter einer Zugangssperre gelegt werden.
  • Nach einer Zeit von 3 Monaten nach einer Abschaltung kann die Domain endgültig gelöscht werden.


Welche Unterstützung leistet die SG Webseite

  • Anfragen an neue Domains müssen an die SG Webseite gehen. Hierzu ist die Schriftform (E-Mail) notwendig, bei der die Anfrage im OTRS landet und dort behandelt wird. Rein mündliche Anfragen werden nicht bearbeitet, bzw. es muss in solchen Fällen ein Antrag via E-Mail nachgereicht werden oder eine Protokollierung erfolgen.
  • SG Website richtet die Domain ein und klärt dafür notwendige Details mit der BundesIT (DNS-Anlegen und auf den Traffikserver verweisen; Im Traffikserver die Domain ebenfalls anlegen und auf die Multisite zeigen lassen, ..)
  • SG Webseite kümmert sich um die Aktualität von
    • Wordpress
    • Themes
    • Plugins
  • SG Webseite prüft auf Anfrage, ob weitere Themes oder Plugins installiert werden können. Sollten Themes oder Plugins jedoch Sicherheitsprobleme haben (z.B. Tracking durch Dritte fördern), wird die SG das Begehren ablehnen.


. Wie werden die Domains verwaltet?

  • Jede eingerichtete Domain wird auf einer Wikiseite protokolliert. Dabei müssen dort folgende Informationen öffentlich lesbar hinterlegt werden:
    • URL(s) der Instanz
    • Webmaster (Nickname, E-Mail)
    • Verantwortlicher ("Bundesvorstand" oder Name, E-Mail)
    • Anlegedatum
    • Letzte Prüfung Kontaktaufnahme Webmaster
    • Bemerkungen (z.B. Verweis auf BuVo-Beschluss, OTRS-Fall, ggf. auch Name desjenigen der die Domain beantragte, falls er nicht Webmaster oder Verantwortlicher ist)


Referenzen

vgl. auch Pad: https://webseite.piratenpad.de/Verwaltung-Multisite-Instanzen