SN Diskussion:Treffen/Landesparteitag/2010.1/Anträge/Satzung
S01
Klare Anträge: Könnten bitte die Anträge klar, deutlich und möglichst auslegungsfrei gestellt werden? Der LPT ist nicht das Medium um konkrete Zahlenkombinationen auszuknobeln. Allein bei Antrag S01 gibt es 1296 Kombinationen der sechs Variablen allein mit den vorgeschlagenen Werten (ein echter Mathematiker möge mich korrigieren), wann soll das ausgewürfelt werden? Urabstimmungen in der beantragten Form (so man eine erkennen mag) sind für uns ~350 Sachsenpiraten unglaublicher organisatorischer Overkill, den wir niemals brauchen werden. Außer Auflösung/Verschmelzung des LV fällt mir kein sinnvoller Einsatzzweck ein, bei dem zwingend jeder Pirat befragt werden muss ob er will oder nicht. Die Antragstellerin möge daher deutlich machen, welchen Einsatzzweck die Urabstimmungen haben sollen.--tarzun 17:36, 14. Aug. 2010 (CEST)
- Im Übrigen sieht § 13 (3) Bundessatzung (wegen § 15 (2) Landessatzung einschlägig) bereits eine Urabstimmung für den einzig sinnvollen Verwendungszweck (Auflösung/Verschmelzung) vor, weiterhin ist das eine Vorgabe aus § 6 (11) PartG. Sofern kein sinnvoller Zweck einer darüber hinausgehenden sächsischen Urabstimmung deutlich gemacht, sollte dieser Antrag abgelehnt werden. --tarzun 00:17, 17. Aug. 2010 (CEST)
Im allgemeinen halte ich Urabstimmung für extrem unflexibel und vor allen Dingen auch undemokratisch. Es gibt dafür Beschlüsse von LPT die bindend sind und der Vorstand auch umsetzen muss. Urabstimmungen machen die Satzung nur noch mehr Bloaty und lässt nur noch mehr Lücken rein. Wofür sind Urabstimmung überhaupt gut? Welche Entscheidungen sind durch Urabstimmungen überhaupt relevant? Brauchen wir überhaupt Urabstimmungen? Welche Entscheidung macht eine Urabstimmung sinnvoll? In meinen Augen kann man diese Fragen nur mit: Nein, Nichts, Niemand, so ein Blödsinn beantworten. Ich sag's ja, flexible Unflexibilität. Werdet ENDLICH liquide! --Loralitilli 17:01, 14. Aug. 2010 (CEST)
Kannst Du mir eine, nur eine einzige, beispielhafte Fragestellung nennen, die Du per Piratenurabstimmung entscheiden wollen würdest? Hast Du für diese Fragestellung alternative Verfahren geprüft und warum waren die nicht geeignet?--tarzun
Wieviele Urabstimmungen sind Deiner Meinung nach in einem Jahreszeitraum realistisch zu erwarten? Inwieweit hast Du in Deine Überlegungen den notwendigen finanziellen und organisatorischen Aufwand einbezogen?--tarzun
Gibt es Beispiele in anderen Parteien (Bonus: Parteien gleicher Größenordnung), ob und wie dort Urabstimmungen über die nach §11(6) PartG vorgeschriebenen hinaus vorgesehen sind?--tarzun
IMHO ist der Antrag nicht hinreichend begründet und nicht sauber gestellt und würde von mir in der Form abgelehnt werden. --AndreasRomeyke 23:27, 26. Aug. 2010 (CEST)
S02
Ombudspirat können wir gerne direkt streichen, hab ich im LF auch schon vorgeschlagen. Er ist kein Organ und kann vom Vorstand einfach bestellt werden oder auch nicht. Eine "Ordnung" alleine dafür halte ich für überflüssig: Weniger Regelungen -> Mehr Menschenverstand.--tarzun 17:36, 14. Aug. 2010 (CEST)
IMHO macht nur eine alternativlose Streichung Sinn. Erstens kann der Vorstand einen Ombudspiraten einfach so einberufen (genauso wie einen Datenschutzbeauftragten). Zweitens sind Ordnungen Sache vom Vorstand. Drittens ist das Auslagern in Ordnungen zwar organisatorisch interessant, macht aber unglaublich unflexibel. Wir kastrieren uns mit diesem ganzen Palaver selbst und stehen uns im Weg. Wir experimentieren nicht, sondern versuchen möglichst alles zu regulieren - wie die Regierung. Das ist scheiße. Das ist nicht die Piratenpartei. Am besten schreiben wir die ganze Satzung einfach mal nach dem KISS-prinzip neu, anstatt immer nur Flicken zu setzen. --Loralitilli 17:16, 14. Aug. 2010 (CEST)
S03
Die redaktionellen Änderungen an der Satzung (Renumbering) sind IMHO Satzungsänderungen, die der LPT zu beschließen hat, so das ein einfacher Vorstandsauftrag nicht genügt (Indiz: Der Vorstand soll sich Rechtsrat holen, wozu wenn es nur "Lektorat" ist was der V. machen soll).--tarzun 17:36, 14. Aug. 2010 (CEST)
Der Vorstand darf gar nichts an der Satzung machen. Das ist Aufgabe des LPT. Wenn dann beauftragst du den LPT die redaktionellen Änderungen vorzunehmen der auch an der Satzung schrauben darf. m( --Loralitilli 17:09, 14. Aug. 2010 (CEST)
Ich finde der LPT sollte jemanden mit der redaktionellen Überarbeitung der Satzung beauftragen können, wenn alles darin stehende sinngemäß erhalten bleibt. Der Antrag lautet ja nicht, „ändert jeden Paragraphen wie es Euch gerade passt“. --Robert M. 23:46, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Dann hat der LPT eine geänderte Satzung mit diesen redaktionellen Änderungen auszuarbeiten bzw. über den Satzungsänderungsvorschlag des Vorstandes abzustimmen. Der Vorstand hat IMHO seine Pfoten aus der Satzung zu lassen. Schon Weglassen/Hinzufügen eines Kommas kann rechtlich aus einer Formulierung eine völlig andere machen. Das Indiz dafür das es eben nicht nur etwas "Lektorat" ist: Warum braucht der Vorstand dann rechtlichen Rat? --tarzun 00:21, 17. Aug. 2010 (CEST)
Das Problem an der Neunummerierung ist, daß Dokumente, die auf die Satzung verweisen ggf. die falsche Referenzierung bekommen. Die Neunummerierung ist zwar eine Form- und keine inhaltliche Änderung und fällt normalerweise unter redaktionelle Bearbeitung. Aber allein um schon Mißverständnisse auf dem LPT zu vermeiden, sollten Anträge so formuliert werden, daß sie in ein bestehendes Schema eindeutig einzuordnen sind. Ich würde daher den Antrag nicht unterstützen.
S04
Das ist eine "Nullparagraph", der Vorstand kann jetzt schon "Ordnungen" beschließen und das sie nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen dürfen ist wenig überraschend jetzt auch schon so.--tarzun 17:36, 14. Aug. 2010 (CEST)
Sowohl der LPT als auch der Vorstand können bereits einfache Anträge beschliessen. Wenn ein einfacher Antrag auf Erstellung einer foo-Ordnung beschlossen wird, dann hat diese Ordnung Gültigkeit, solange sie nicht Bestimmungen enthält, die Satzungrang haben oder gegen Satzungen und Gesetze verstoßen. Bei der Finanz- und Schiedsgerichtsordnung handelt es sich aber nicht um solche Ordnungen, sondern um welche im Satzungsrang, deren Änderungen den Regeln für Änderungen von Satzungsbestandteilen unterliegen. --AndreasRomeyke 23:40, 26. Aug. 2010 (CEST)
S05
Wir sind eine Mitmachpartei, wir wollen Gäste, wir wollen auch das die mal was sagen dürfen (sonst wäre bspw. ein Grußwort des Bundesvorsitzenden von einer expliziten Zustimmung durch den PT abhängig, und wenn wir uns diese Blöße geben, dann beantrage ich noch geheime Abstimmung...). Wenn jemand trollt, dann haben wir eine Versammlungsleitung, die den Troll rauswerfen kann.--tarzun 17:36, 14. Aug. 2010 (CEST)
Was ist das denn bitte für ein Blödsinn? Sowas braucht nicht geregelt werden. Es gibt bei LPTs Rednerlisten. Wenn Gäste zugelassen sind, haben auch die natürlich ein Rederecht, oder willst du bei allen Rednern erst die Mitgliedsnummer abfragen? --Loralitilli 11:02, 10. Aug. 2010 (CEST)
Der Landesparteitag, als auch der Versammlungsleiter haben das Recht die Redezeit zu regeln. Der Landesparteitag kann auch über die Zulassung von Redebeiträgen von Gästen entscheiden. Eine Regelung in der Satzung ist daher nicht notwendig. --AndreasRomeyke 23:43, 26. Aug. 2010 (CEST)