SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/Anträge/Satzung
Inhaltsverzeichnis
S01: Urabstimmung
- gestellt von: -- Privacy 09:16, 8. Aug. 2010 (CEST)
- am 7.8.2010 via e-Mail
Antragstext
§ (neu) Urabstimmung
Variante: Satzung
1. Anträge für eine Urabstimmung sind mit Datum und Beschlusstext bekanntzumachen.
2. Die Urabstimmung wird durchgeführt, wenn - A% der zum Antragsdatum stimmberechtigten Mitglieder sich binnen -B- Wochen der Forderung nach Urabstimmung anschließen.
2.a Die Urabstimmung wird durchgeführt, wenn - A% - der zum Antragsdatum stimmberechtigten Mitglieder, mindestens aber - C - stimmberechtigte sich binnen einer Frist von -B- Wochen der Forderung nach Urabstimmung anschließen.
3. Gegen Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte
Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen, steht dem
Vorstand ein Vetorecht zu. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der
Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein
Vetorecht zu.
besser:
3. Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen sind nicht zulässig. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu.
4. Bei Erreichen des Quorums innerhalb der Frist wird die Urabstimmung
unverzüglich (binnen E Tagen) angekündigt und binnen D -E Wochen
durchgeführt
4.a Bei Erreichen des Quorums innerhalb der Frist wird die Urabstimmung gemäß der Ordnung durchgeführt.
5. Die Durchführung der Urabstimmung obliegt dem Vorstand, wird er binnen der Fristen untätig, so übernehmen der Initiator und die Unterstützer die Durchführung.
6. Das Beschluss ist für den Landesverband bindend, wenn die einfache
Mehrheit, mindestens aber - F - stimmberechtigte für ihn gestimmt haben.
- Vorschlag für A: 10% - 15%
- Vorschlag für B: 2 -3 -4 Wochen
- Vorschlag für C: 10-20-30 Piraten
- Vorschlag für D: 2-3 Wochen
- Vorschlag für E: 3-7-10 Wochen
- Vorschlag für F: 0 (dann kann Halbsatz entfallen) - 10 - 20 - 30
Variante Satzung+Ordnung
§ (neu) Urabstimmung
(1) Im Landesverband Sachsen wird die Urabstimmung eingeführt. (2) Eine Urabstimmung Bedarf einer Beschlussvorlage, deren Abstimmung eine relevanter Teil stimmberechtiger Piraten unterstützt. (3) Fristen, Quoren und Durchführung wird vom LPT in einer Ordnung festgelegt. (4) Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen sind nicht zulässig. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu. (5) Der Landesvorstand ist an das Ergebnis einer Urabstimmung gebunden.
Erläuterung
Da Satzungsänderunganträge vorformuliert werden müssen, ich dem LPT aber Spielraum für die Detailausgestaltung (Fristen, Quoren) geben möchte, stelle ich den Antrag auf Abstimmung aller möglichen Kombinationen.
Zum Vorgehen: - Zunächst Meinungsbild bzgl Urabstimmung ja/nein ..., wenn 2/3 Mehrheit erkennbar, dann Meinungsbild zu den jeweiligen Detailvorschlägen (einfache Mehrheit) Abstimmung über den / die Version(en) mit der größten Zustimmung.
dafür Variante (evtl. Zahlen einsetzen)
- S+O: -- Privacy 11:16, 8. Aug. 2010 (CEST)
- Heiko Schramm 12:33, 14. Aug. 2010 (CEST)
Enthaltung
- Ich stimme der Kritik auf der Diskussionsseite zu, dass wir nicht die Zeit haben über 1.000e Alternativen abzustimmen und bitte um konkrete Zahlen. --Robert M. 14:20, 16. Aug. 2010 (CEST)
Dagegen
- siehe Diskussionsseite Loralitilli 13:36, 16. Aug. 2010 (CEST)
Diskussion
Auf der Diskussionsseite
S02 Ombudspirat
eingereicht von: -- Privacy 10:59, 8. Aug. 2010 (CEST) eingereicht am: 8.8.2010
Antragstext
Alternative S02-1 - Streichung
Streichung von § 7 Abs. 14 (Ombudspirat)
Alternative S02-2 -
Eigener Paragraph für § 7 Abs. 14 (Ombudspirat) - Nach dem Schiedsgericht
Alternative S02-3 - Verlagerung in Ordnung
Streichung des Paragraphen, wenn der LPT eine entsprechende Kommunikationsordnung verabschiedet, in welcher der Ombudspirat aufgenommen wird.
Erläuterung
S02-1/2: Da der Ombudspirat jedenfalls nicht zum Vorstand gehört, sollte er auch nicht dort auftauchen. S02-2: Wenn schon satzungsmäßig verankert, dann in einem eigenen § (nach dem Schiedsgericht) S02-3: Strukturen mit denen wir noch experimentieren, sollten besser in Ordnungen festgehalten werden, da diese jeweils mit einfacher Mehrheit auf einem LPT zu ändern sind. Gleichzeitig können auch keine Inkonsistenzen entstehen, da die Satzung Vorrang hat.
dafür (Alternative angeben)
- S02-3 -- Privacy 10:59, 8. Aug. 2010 (CEST)
- S02-3 --Robert M. 10:33, 9. Aug. 2010 (CEST)
- S02-1 Begründung siehe Diskussionsseite Loralitilli 13:35, 16. Aug. 2010 (CEST)
Enthaltung
dagegen
Diskussion
Auf der Diskussionsseite
S03 Redaktionelle Änderungen
eingereicht von: -- Privacy 11:47, 8. Aug. 2010 (CEST) eingereicht am: 8.8.2010
Antragstext
Nach Verabschiedung der Satzungsänderungen wird der Vorstand beauftragt, die Satzungsparagraphen und Absätze fortlaufend normgerecht neu zu nummerieren und Bezüge ggf. anzupassen.
Erläuterung
(dabei darf er ggf. einen Rechtskundigen zu Rate ziehen) Es ist z.B. für Kläger/SG wichtig, dass die Satzung in üblicher Weise zitiert werden kann.
dafür
Enthaltung
dagegen
- Ist keine Sache vom Vorstand, sondern vom LPT. Loralitilli 13:34, 16. Aug. 2010 (CEST)
Diskussion
Auf der Diskussionsseite
S04 Ordnungen
eingereicht von: -- Privacy 11:47, 8. Aug. 2010 (CEST) eingereicht am: 8.8.2010
Antragstext
In § 8 ( Landesparteitag) wird eingefügt (am besten zwischen (5) und (6) Der LPT kann und soll zur Regelung der innerparteilichen Angelegenheiten Ordnungen beschließen. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder dem Satzungsrecht der Piraten stehen.
Optional Satz 2: Ordnungen können auch auf dem Weg der Urabstimmung beschlossen werden, (Variante) in diesem Fall sind sie beim nächsten LPT zu bestätigen oder zuersetzen.
Erläuterung
Bestimmte Abläufe sollten verbindlich geregelt werden, ohne dass es einer "Strukturänderung" in der Satzung bedarf. z.B. Kommunikationsordnung: Wie und wo hat der Vorstand nach aussen und innerhalb der Partei zu kommunizieren (Wittenberger Schlosskirche? Einschreiben mit Rückschein ;-) ..) Auf welchem Wege können die Mitglieder kommunizieren (z.B. Satzungsänderungen einreichen ...), wo sind die Ordnungen zu dokumentieren ...
Auch Regelungen bzgl. Finanzordnung (Fristen bis zum Ruhen der Mitgliedschaft etc), der Regelungen für eine Urabstimmung sind besser in Ordnungen (mit einfacher Mehrheit zu ändern, nachrangig zu Satzung)
dafür
Enthaltung
dagegen
- siehe Diskussionsseite Loralitilli 13:35, 16. Aug. 2010 (CEST)
Diskussion
Auf der Diskussionsseite
S05 Gäste
eingereicht von: Privacy eingereicht am: 8.8.2010
Antragstext
§ 13 Abs (2): Ein Rederecht kann ihnen im Einzelfall auf Antrag eingeräumt werden. Gäste mit Berichtspflichten steht das Rederecht zu diesem Punkt zu.
Erläuterung
Ausgetretene / verzogene Mitglieder, die noch einen Bericht abliefern müssen, haben klar hierzu ein Rederecht. Aber ggf. muss der LV/LPT trollenden Gästen keine Zeit widmen.
dafür
- -- Privacy 12:26, 8. Aug. 2010 (CEST)
Enthaltung
dagegen
- Robert M. 10:30, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Loralitilli 13:34, 16. Aug. 2010 (CEST)
Diskussion
Auf der Diskussionsseite
S06 Liquid Democracy
eingereicht von/am: --tarzun 12:41, 15. Aug. 2010 (CEST)
Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Änderung der Satzung beschließen:
- "§ 6 (1) der Satzung wird geändert in
"(1) Organe sind der Vorstand, der Landesparteitag das Landesschiedsgericht und die Gründungsversammlung."
- "§ 10 - Landesplenum" der Satzung wird gestrichen und durch
- "§ 10 - Liquid Democracy" mit folgendem Wortlaut ersetzt:
§ 10 - Liquid Democracy
(1) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Sachsen nutzt zur Willensbildung über das Internet eine geeignete Software. Diese muss die “Anforderungen für den Liquid Democracy Systembetrieb” erfüllen, welche vom Vorstand beschlossen werden.
Die Mindestanforderungen sind:
a) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System zu stellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.
b) Das System muss ohne Moderatoren auskommen.
c) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht gegen den Willen des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.
d) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.
e) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.
f) Es muss möglich sein, die eigene Stimme mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an ein anderes Mitglied zu übertragen. Diese Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein und übertragenes Stimmgewicht muss weiter übertragen werden können. Selbstgenutztes Stimmgewicht darf nicht weiter übertragen werden.
(2) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.
(3) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.
(4) Die Organe sind gehalten, das Liquid Democracy System zur Einholung von Meinungsbildern zur Grundlage ihrer Beschlüsse zu nutzen. Das Schiedsgericht ist davon ausgenommen.
(5) Die Organe der Partei sind angehalten, die Anträge, die im Liquid Democracy System positiv beschieden wurden, vorrangig zu behandeln.
(6) Teilnahmeberechtigt ist jeder Pirat, der nach der Satzung stimmberechtigt ist. Jeder Pirat erhält genau einen persönlichen Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(7) Verstößt ein Nutzer wiederholt und in erheblichem Maße gegen die Nutzungsbedingungen des Systems, so kann der Vorstand als Ordnungsmaßnahme dem Nutzer auf Zeit das Recht entziehen, Anträge oder andere Texte in das System einzustellen. Im Falle technischer Angriffe auf das System, die von einem angemeldeten Benutzer ausgehen, kann dieses Benutzerkonto durch Administratoren vorübergehend gesperrt werden.
Erläuterung
Mit der Verankerung von Liquid Democracy (NICHT: Liquid Feedback, auch wenn das zunächst aus reinen Verfügbarkeitsgründen Mittel der Wahl sein wird) besteht die Notwendigkeit eines informellen, nicht-stimmberechtigten Organs nicht mehr. Der Vorschlagscharakter des Landesplenums wird von der Willensbildung mit LD abgedeckt.
Mit LiquidDemocracy ist die innerparteiliche Meinungsbildung und insbesondere die breite, landesweite, dauerhafte und ständige Einbeziehung der Basis besser gewährleistet als über 5 Reallife-Treffen im Jahr, die sich regelmäßig der Kritik "Ja, da fehlten ja auch jede Menge Leute wie wollt ihr für die Basis sprechen" stellen müssen.
Informelle Mitgliedertreffen können selbstverständlich weiterhin durch den Landesvorstand, Untergliederungen oder einzelne Piraten einberufen werden, dürfen weiterhin Plenum heißen, von Landesvorständen besucht werden und dem Vorstand Dinge vorschlagen. Es ist lediglich nicht (mehr) notwendig diese Selbstverständlichkeit in die Satzung zu gießen.
Da sowohl Landesplenum als auch LD lediglich Vorschlagscharakter gegenüber dem Vorstand haben ist der Vorstand weiter in seinen Entscheidungen frei und nicht an Ergebnisse/Voten aus LD gebunden. Bindende Vorgaben kann dem Vorstand weiterhin nur der LPT und das LSG machen.
Zur Formulierung "ist/sind gehalten": Das bedeutet *nicht* das man deswegen etwas machen muss. Vergleiche etwa hier für einen Unterschied. Im Weiteren bezieht sich das "sind gehalten"nicht auf Vorstandsentscheidungen sondern lediglich auf Nutzung des Tools und "Priorisierung" von Anträgen. Die Entscheidung darüber bleibt frei.
dafür
- tarzun 12:41, 15. Aug. 2010 (CEST)
- Pirat Ronny 10:09, 16. Aug. 2010 (CEST)
- LordSnow 13:27, 16. Aug. 2010 (CEST)
- Loralitilli 13:33, 16. Aug. 2010 (CEST)
Enthaltung
dagegen
- -- Privacy 21:35, 15. Aug. 2010 (CEST)
- --Andre Stüwe 22:42, 1. Sep. 2010 (CEST),
- weil Landesplenum als Offlinemedium gestrichen werden soll, und die Programmarbeit nur online erfolgt
- weil Ordnungsmassnahmen unverhältnismässig sind
- ua.
S07 Neue Satzung - KISS-Prinzip
eingereicht von:
Antragstext
Der LPT möge beschließen:
- Die Satzung des Landesverbandes Sachsen in der Fassung vom 5.12.2009 wird durch die Neufassung "KISS-Satzung" ersetzt.
- Alle anderen Satzungsänderungsanträge werden von der Tagesordnung gestrichen
Verweise
Aus Platzgründen verlinken wir die neue Satzung hier nur. An den LPT wird selbstverständlich fristgerecht ein formal korrekter Antrag gestellt.
- Der aktuelle Entwurf der KISS-Satzung findet sich HIER
- Die wesentlichen Unterschiede zwischen der alten und neuen Satzung finden sich HIER
Erläuterung
- KISS-Prinzip: Regelungen nur für Notwendiges und vom PartG vorgegebenes
- Platz und Freiheit für Verantwortung und Vertrauen
- Wo möglich, Verweis auf Regelungen der Bundessatzungen, Dopplungen entfernt
- Unnötige Regelungen entfernt, sprachlich gestrafft, Flexiblere Regelungen für Einladung zu Parteitagen
- Erstattungsansprüche für bei Parteiarbeit angefallene Aufwände in angemessener Höhe
- Aufnahme LiquidDemocracy (erweitert die Idee des Landesplenums)
- Bekundung "piratiger" Werte und Philosophien (Piratenkodex, ThreePirates-Regel)
- Aufnahme Leifaden/Empfehlung für lokale Piratenorganisation (Crewkonzept 2.0)
- Mehr Vertrauen in den Vorstand, mehr Verantwortung für den Vorstand.
dafür
- --tarzun 20:48, 19. Aug. 2010 (CEST)
- --Max Brauer 20:50, 19. Aug. 2010 (CEST)
- --Robert M. 22:27, 23. Aug. 2010 (CEST)
Enthaltung
dagegen
Sxy Muster
eingereicht von: eingereicht am: