SN Diskussion:Ortsverband/Dresden/Neustadt/OMV2012.1/GO
Zweidrittelmehrheit
Anmerkung: Die für Satzungsänderungsanträge und Programmanträge erforderliche Zweidrittelmehrheit ist bereits in der Satzung festgelegt und deswegen nicht noch einmal in der Wahl- und Geschäftsordnung erwähnt. --Ans 03:46, 6. Aug. 2012 (CEST)