SN Diskussion:Ämter/Vorstand/Umlaufbeschlüsse/2014-03-04/01
Die Idee ist gut, aber leider so nicht machbar. Es können nur tatsächlich entstandene Reisekosten erstattet werden. Die Bahncard soll für den Wahlkampf EU und LTWs verwendet werden und um die Abrechnung zu erleichtern.
Fehler im Antrag:
1. die Bahncard gilt bis März 2015, der letzte LTW Wahlkamf endet 14.9.2014. D.h. danach könnte die Bahncard, nur noch größtenteils privat benutzt werden, dass dürfen wir als Partei nicht finanzieren. Da bekomme ich Ärger mit meinem Rechnungsprüfer und den Wirtschaftsprüfern. 2. Wir als LV dürfen nur Kosten erstatten, die Mitgliedern in unseren Auftrag entstehen. Ich kann also nur Kosten erstatten, für Termine die Anke in unseren Auftrag war nimmt. 3.Das evtl. geplante Wahlkampfkostenbudget, können wir so auch nicht unterstützen. Da es auch erst nach dem letzten LTW- Termin ausläuft und nicht gesagt wird, wie es aufgebraucht werden soll. Was passiert mit evtl übrig bleibenden Geld, wird es gespendet o. versoffen. 4. Eine Abrechnung der Reisekosten muss immer gemacht werden, da kommen wir nicht drum herum. Auch mit der Bahncard ändert sich daran nichts.