SN:Treffen/Landesplenum/2012.3/Ergebnisse

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  • Beim Plenum wurde nach dem Grundvortrag und der Vorstellung der einzelnen Ideen und deren anschliessenden Diskussionen in 4 Teilbereiche gegliedert. Es fanden sich Arbeitsgruppen, die zusammen schon einiges schafften:

Arbeitsmarktpolitik

  • Wir setzen und dafür ein, dass die Sprachbarrieren die innerhalb des Arbeitsmarktes wirken, langfristig und tiefgründig über dem Bildungssektor abgebaut werden. Dafür favorisieren wir das Witaj Modell der doppelte Muttersprachlichkeit im sorbischen Siedlungsgebiet, das auf die Grenzregionen zu Polen und Tschechien ausgeweitet wird.
    • Grenzregionen sind für uns die Grenzkontrollzone des BGS.
  • Da die Koppelung von sozialen Transferleistungen an die Arbeit nicht mehr zeitgemäß ist, muss diese getrennt werden. Dafür sehen wir als Ziel nur das Grundeinkommen als Lösung an.
  • Leiharbeit muß so geregelt werden, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Sie darf weder dauerhaft Ersatz von regulärer Arbeit sein, noch zu Lohndumping führen.

Energiepolitik

Steuerpolitik

ErbSt-Aufkommen erhöhen

  • Obwohl jedes Jahr weit über 200 Mrd. Euro vererbt werden, beträgt das ErbSt-Aufkommen weniger als 5 Mrd. Euro. Erben werden somit im Durchschnitt mit ca. 2% besteuert.
  • Das ist ungerecht, weil Erben größerer Vermögen aufgrund ihrer Herkunft i.d.R. ohnehin schon privilegiert sind und für ihr Erbe nichts eigenes geleistet haben. Wir wollen keine Gleichheit, aber Chancengleichheit. Ungerecht ist es auch deswegen, weil die ungleiche Vermögensverteilung Generationen übergreifend zementiert wird.
  • Es soll nicht darum gehen, die normale Durchschnittserbschaft zu besteuern. Es geht um Erbschaften von vielen Millionen Euro.
  • Die Ursache für das geringe ErbSt-Aufkommen liegt weniger in den Steuersätzen begründet, sondern in verschiedenen Ausnahmetatbeständen. (?besser: Steuerschlupflöchern?)
  • Diese sollen abgeschafft bzw. eingedämmt werden, um das ErbSt-Aufkommen zu erhöhen.

Gleichzeitig kann darüber nachgedacht werden, auch die ErbSt-Sätze zu erhöhen.

  • Dies muss so gestaltet werden, dass weder Steuerflucht möglich ist, noch Unternehmen zerschlagen werden müssen, weil ErbSt. bezahlt werden muss.

Begründung/Fragen/Details:

  • Quellen für Erbmasse und ErbSt-Aufkommen:
  • Es geht also zunächst um die Frage, welches die Ausnahmetatbestände (vulgo: Steuerschlupflöcher) sind, die gestopft werden müssen. Höhere Steuersätze bringen scheinbar nicht all zuviel und sind auch noch viel unpopulärer und abschreckender, als das Streichen von Ausnahmetatbeständen.
  • Die Höhe der Erbschaftsteuersätze kann (eigentlich) nicht die Ursache sein. Diese sind zwar steigerungsfähig, aber immerhin zahlt ein Erbe in direkter Linie bei einer Erbschaft bis 13 Mio. Euro 23%, bis 26 Mio. Euro 27% und darüber hinaus 30%. Indirekte Erben zahlen 30%, ab 6 Mio.Euro 50%.
  • Es muss also irgendwelche ErbSt.-Ausnahmetatbestände (vulgo: Schlupflöcher) geben, die wir gemeinsam suchen sollten.
  • Auch die Freibeträge von bis zu 500 TEU können nicht die Ursache für das geringe ErbSt-Aufkommen sein:
  • Zwei Drittel des Vermögens liegen in der Hand von 10% der Bevölkerung. Da Vermögende genauso sterben wie Arme, müsste die Verteilung der Erbmasse ebenso ungleich verteilt sein.
  • Daher kann die Ursache für das geringe Aufkommen der Erbschaftsteuer nicht in den Freibeträgen von bis zu 500 TEU liegen, denn diejenigen, welche den Löwenanteil (Ver)Erben, liegen so deutlich über dem Freibetrag, dass dieser vernachlässigbar ist.
  • Auch die Übertragung in deutsche Stiftungen kann (eigentlich?) keine Ursache sein, denn gem. §1 Nr. 4 ErbStG wird bei Stiftungen alle 30 Jahre steuerlich so getan, als würden sie sterben.
  • Möglicher weise liegt die Ursache in den §§13 Abs 1 Nr. 2 a und 13c ErbStG. Immobilien machen immerhin einen großen Teil des Volksvermögens aus. Mir ist nicht klar, wie diese §§ anzuwenden sind, zumal ich (bin kein Steuerjurist) einen gewissen Gegensatz zwischen den beiden §§ sehe. Was ist der Unterschied zwischen "Grundbesitz" und "Grundstücken"?
  • Vielleicht gibt es Konstruktionen mit ausländischen Stiftungen oder weitere Ausnahmetatbestände?

Gegenargumente und Erwiderungen

  • Drei große Argumente gegen eine höhere Besteuerung der Erben werden regelmäßig angeführt:
  1. Das zu vererbende Vermögen wurde bereits versteuert.
  2. Reiche gehen zum sterben ins Ausland
  3. Familienunternehmen müssten zerschlagen werden, um eine höhere Erbschaftsteuerbelastung tragen zu können.
  • Diesen Argumenten kann wie folgt begegnet werden:
    • Zu1) Das gilt für viele andere Steuern auch, z.B.: a) MwSt. wird beim Konsum aus versteuertem Einkommen gezahlt. b) Ausgeschüttete Gewinne werden zuerst mit KöSt. und GewSt. belegt und anschließend mit der Abgeltungssteuer belegt zu werden. c) Auf die Mineralölsteuer wird die MwSt. draufgeschlagen. Nur die GewSt. wird lustiger weise von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage abgezogen;-)
    • zu2) Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 b greift die ErbSt. noch 5 Jahre lang, nachdem der sterbende Deutschland verlassen hat. Wir müssten prüfen, inwieweit diese Frist auf z.B. 20 Jahre verlängert werden kann.
    • zu3) Die Regelungen des § 13b ErbStG finde ich nicht OK, denn sie laufen bei Beibehaltung der Lohnsumme auf eine (teilweise?) Befreiung von der ErbSt hinaus. Vielmehr könnten großzügige Stundungsregelungen eingeführt werden.
  • Alternativ könnten wir darüber nachdenken, ob die Steuer auf Wunsch der Erben in "Naturalien", also als stimmrechtslose (!) Unternehmensanteile gezahlt werden kann, die später zurückgekauft werden können. So müsste kein Unternehmen aufgrund der ErbSt zerschlagen werden. Ich gebe zu, dass ist recht unkonventionell, aber es würde Einwand Nr. 3) vollständig entkräften.
  • Im Vergleich zur Vermögensteuer muss das Vermögen nur einmal und nicht jährlich ermittelt werden. Die Vermögensteuer hatte vor ihrer Aussetzung auch nur ein Aufkommen von ca. 4,5 Mrd. Euro. Außerdem ist bei der Erbschaftsteuer mit weniger Steuerwiderstand und Fehlallokation zwecks Steuerersparnis zu rechnen - Tote wehren sich nicht.

Subvention und Förderung

Förderung Allgemein

  • Die sächsischen Piraten setzen sich für ein bedarfsgerechte Förderung in alle Regionen Sachsens. Dabei muss die Bedarfsbewertung bürgernah auf lokaler Ebene erfolgen. Eine ungezielte Förderung nach dem Gießkannenprinzip lehnen wir ab.
  • Die PIRATEN fordern die Einrichtung von Fördermittelkoordinatoren, welche die Kommunen bei der Beschaffung von Mitteln unterstützen.

Wirtschaftsförderung

  • Die sächsischen PIRATEN fordern, dass die Kommunen bei der Umsetzung ihrer selbst gesetzten perspektivischen Entwicklungskonzepte unterstützt werden. Dies soll u.A. geschehen mittels:
    • Erhalt oder Schaffung branchenspezifischer Ausbildungsgänge vor Ort
    • Bau notwendiger Infrastruktur wie Verkehrsanbindung und Netzen
    • Übernahme von Bürgschaften