SN:Treffen/Landesparteitag/2011.1/Anträge/P15

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P15: Grundsatzprogramm, Kapitel Inneres, Modul Grundrechte

Antragstext

Der LPT möge beschließen, folgenden Text in das Grundsatzpgrogramm in einem Kapitel "Inneres" in ein Unterkapitel "Grundrechte" einzufügen:

Aus der Naturrechtsphilosophie ergeben sich unveräußerlichen Rechte, die jedem von Natur aus zustehen. Diese unveräußerlichen Rechten lassen sich einteilen in Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte.

Bürgerrechte stehen jedem Menschen abhängig von seiner Nationalität zu und sind in Deutschland in den Art. 1-19GG definiert. Menschenrechte stehen jedem Menschen unabhängig von seiner Nationalität zu und werden fortlaufend weiterentwickelt. Sie sind u.a. festgeschrieben in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Universal Declaration of Human Rights). Grundrechte sind allgemeinere Rechte, welche über die Arteneinteilung hinaus jedem leidempfindungsfähigem Wesen grundlegende Rechte zusprechen.

Die Piratenpartei strebt aufbauend auf diesen grundlegenden Werten nach einem gemeinschaftlichen Zusammenleben, unter Beachtung und verantwortungsvoller Abwägung dieser unveräußerlichen Rechte.