SN:Kreisverband/Leipziger-Umland/Vorstand/GO

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Hinweis: Der am 15.02.2014 gewählte neue Vorstand hat noch keine GO beschlossen. Die neue GO wird in Kürze eingepflegt. Eurist 21:02, 16. Feb. 2014 (CET)

Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Regionalvorstandes. Sie wurde am 26.02.2013 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Es kann Aufgaben durch Regionalvorstandsbeschluss an Beauftragte delegieren. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat mindestens Angaben über die Erledigung der ihm in dieser Geschäftsordnung zugeordneten Aufgaben zu enthalten. Er ist zur nächsten Regionalvollversammlung vorzulegen.

§2 Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand des Regionalverband Leipziger Umland besteht derzeit aus:

  • Vorsitzender: Leo Walle
  • Generalsekretär: Gerd Müller
  • Schatzmeister: Harald Nitsche
  • Beisitzer: Hartmut Nevoigt, Werner Faust

§3 Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

Die Verantwortung für die Erledigung einzelner Aufgaben erfolgt durch einen durch den Regionalvorstand zu beschließenden Aufgabenverteilungsplan, welcher auch Beauftragungen außerhalb des Regionalvorstands enthält. Nicht aufgeführte Aufgaben können in Absprache mit dem restlichen Vorstand von einzelnen Vorstandsmitgliedern an sich gezogen und in den Aufgabenverteilungsplan zusätzlich aufgenommen werden.

§4 Antragstellung

Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge sind in Textform per E-Mail an vorstand@piralum.de oder schriftlich dem Vorstand mindestens eine Stunde vor der Vorstandssitzung zur Kenntnis zu bringen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden. Die Textform ist dabei zu wahren. Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der 3darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§5 Beschlussfassung

Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Vorstandsmitglieder anwesend sind. Außerdem gelten die Regelungen aus der Satzung des Regionalverbandes.

Beschlüsse können als Umlaufbeschluss gefasst werden. Ein Umlaufbeschluss ist gefasst, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Noch nicht entschiedene Umlaufbeschlüsse werden in einer regulären Vorstandssitzung behandelt. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Ein Beschluss wird mit der absoluten Mehrheit der bei der Vorstandssitzung anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.

§6 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Die Häufigkeit ist in der Satzung geregelt. Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder ein zu beauftragendes Vorstandsmitglied gemäß der Satzung einberufen. Die satzungsgemäßen Vorgaben bezüglich Transparenz und Dokumentation sind einzuhalten. Die Privatsphäre Einzelner ist dabei durch einen nicht öffentlichen Sitzungsteil zu wahren. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen werden. Jedes Vorstandsmitglied gibt zu jeder ordentlichen Vorstandssitzung einen inkrementellen Tätigkeitsbericht ab. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Anträgen und Beschlüssen im Wortlaut anzufertigen. Der sonstige Verlauf ist sinngemäß wiederzugeben. Zum Beginn der Sitzung wird durch die Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll der Vorstandssitzung ist innerhalb einer Woche im Piratenwiki des Regionalverbandes Leipziger Umland zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

Der Zugriff auf Mitgliederdaten ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung und der Teilnahme an einer Datenschutzbelehrung gebunden. Letztere darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt gemäß der Satzung des Regionalverbandes.

§8 Veröffentlichungen des Regionalverbandes

Veröffentlichungen aus dem Regionalverband gelten als offiziell, wenn sie durch Regionalvorstandsbeschluss legitimiert wurden. Der Vorstand kann einzelne Mitglieder mit der ständigen Betreuung von Medien beauftragen.

§9 Finanzen

§10 Transparenz

Alle Vorstandmitglieder werden Einflußnahmen auf ihre Entscheidungen, oder Interventionen die als mögliche Einflußnahme wahrgenommen werden können, in geeigneter Form veröffentlichen.

§11 Konfliktbewältigung

Der Vorstand vermittelt bei Streitigkeiten im Regionalverband oder lässt auf Wunsch eines Beteiligten durch einen neutralen Piraten von außerhalb vermitteln.

Anhang 1: Aufgabensverteilungsplan

https://umlandpiraten.piratenpad.de/aufgabensverteilungsplan