SN:Kreisverband/Leipzig/kommunalplenum-2012.2 Vorträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vorträge

Henny Kellner

Thomas Walter

Bürgerbeteiligung in Leipzig

Die Piraten Leipzig fordern für die Bürger in Leipzig eine intensive Bürgerbeteiligung im Internet zu allen wesentlichen Entscheidungen der Stadtverwaltung. Es ist ein Internetportal zu schaffen, das klar nach Themen gegliedert ist und die Strukturen der Verwaltung übersichtlich wiedergibt und dem Bürger aufzeigt, welche Entscheidungen wann anstehen oder welche Entscheidungen angestrebt werden sollen. Jedermann soll das Recht haben, zu den jeweiligen aufgezeigten Themen seine Meinung einzubringen, Vorschläge bzw. Anregungen auf der Internetseite einzutragen, die auch für jedermann sichtbar sein sollen. Die Fragestellung zu anstehenden Entscheidungen soll so rechtzeitig erfolgen, dass jede Verwaltungsstelle schon dann seine Bedürfnisse auf dieser Internetplattform zu artikulieren hat, sobald amtlich hierzu ein Bedürfnis erkannt wird, das später Grundlage für eine Dienstvorlage für den OBM oder eine Entscheidung des Stadtrates sein könnte. Gleiches soll für alle Entscheidungen Gültigkeit haben, die nur auf der Ebene des Beigeordneten stattfinden. Die Dienststellen der Stadt Leipzig sind entsprechend zu verpflichten. Jede Entscheidungsvorlage soll gleichzeitig den Vermerk enthalten, wann die Bürgerbeteiligung erstmalig ermöglicht und wann das Bedürfnis erstmalig erkannt worden ist und hat zugleich eine inhaltliche Würdigung der erfolgten Bürgerbeteiligung zu enthalten, die ebenso wie die Endentscheidungen auf dem Portal einzusehen sein sollen. Auch in Eilfällen soll unverzüglich ein Entscheidungsbedürfnis auf dem Internetportal einzusehen sein. Eine Rubrik „Eilentscheidungen“ soll hierzu zusätzlich zu den Themengruppen dies transparent machen.

Begründung:

Die hier geforderte Bürgerbeteiligung hat zwar keine rechtliche Bindung für die Endentscheidungen der Verwaltung, ist jedoch ein wichtiger Baustein und Vorstufe auf dem Weg zu mehr direkter Demokratie und mehr Transparenz. Diese Forderung geht einher mit der Forderung nach einer Transparenzsatzung für Leipzig, mithin einer GLÄSERNEN VERWALTUNG. So sind bei vielen Entscheidungen der Stadt verschiedene Ämter gefragt. Interessen des Denkmalschutzes, des Umweltschutzes, der Wirtschaft, des Verkehrs , der Stadtplanung usw… können miteinander kollidieren und wurden auch für den Bürger bislang nicht transparent artikuliert. Hier ist es besonders wichtig, dem Bürger diese verschiedenen Sichtweisen schon so frühzeitig aufzuzeigen und diesem zu ermöglichen, sich hier einzubringen, bevor die endgültige Abwägung bei der Entscheidung erfolgt. Bislang wurden die Bürger, aber auch die Stadträte vor vollendeten Tatsachen gestellt und es fand meist eine Entscheidung nach Vorgabe der Verwaltung statt und die intransparenten und verschlungenen Wege dorthin blieben im Dunkeln. Es liegt jedoch in der Macht des Stadtrates und des OBM hier ein Paradigmenwechsel herbeizuführen. Und dies ohne Gesetzesänderung! Wird auch diese politische Forderung in die Realität, hätte dies einen durchschlagenden Effekt für Leipzig: Es werden Synergien geschaffen, die Akzeptanz und das Vertrauen des Bürgers in die Verwaltung wächst wieder, Interessenverflechtungen stehen sachgerechten Entscheidungen weniger im Wege, es wird schwerer am Bedarf des Bürgers vorbei zu entscheiden usw. Es findet der Politikwechsel statt, für den die Piraten als Partei stehen!

Sozialpirat

Finanzlage Leipzigs: Aufgaben – Probleme – Bürgerbeteiligung


(1) Kürzungspolitik von Bund und Freistaat

• bei Jugendhilfe (streetwork), ÖPNV und Straßenbau

• bei Arbeitsmaßnahmen

- Auslaufen des Modells Kommunal-Kombi und AGH-Entgelt

 Belastung für Vereinswesen (Soziales, Sport, Kultur); Stadt muss einspringen = steigende Kosten für Stadt

• Auslaufen der Mittel aus Konjunkturpaket II im Jahr 2011

 Anteil bei Kita-Investitionen LE 2010: 6,9 Mio. (ges.18,9; Eigenmittel 2 Mio.)


(2) Anstehende Investitionen in LE

• ab August 2013 durch Bundesgesetz Anspruch auf Kita-Platz

- Investitionen in ca. 30 neue Kita, dazu fordert SozialBM Fabian mehr Geld vom Freistaat

• Grüner SR Leuze: bei kulturellen Eigenbetrieben Investitionsstau von 54 Mio. Euro

• Investitionen in Schulen aufgrund demographischer Entwicklung - 21 Schulen in 10 Jahren, Gesamtinvestitionsvolumen 570 Mio.

 Jung: 30 Mio. p.a. an städt. Mitteln zugesagt + hofft auf Zuschüsse vom Land


(3) Einnahmenseite

• Jung-Interview (FAZ 09.04.12): geringes Steueraufkommen in LE; Ziele Jungs: - Verdoppelung des Gewerbesteueraufkommens bis 2019 (von € 200 Mio. auf 400) um - 2020 ausgeglichenen Haushalt zu haben und - in 25 Jahren schuldenfrei zu sein; - er will keine Neuverschuldung

• Schuldenstand: 740 Mio. + ca. 400 Mio. in Nebenhaushalten (Beteiligungen)

Zur genaueren Beurteilung der finanziellen Lage warten auf Eröffnungsbilanz in doppelter Buchführung (Doppix), soll im Juni erscheinen.



(4) Ausspielen der Felder im städt. Aufgabenbereich

• Auf der einen Seite

- Streichung Zuschüsse an LVB: 5 Mio. in letzten 2 Jahren

- „Villa“ musste wegen gekürzter Zuschüsse Programm einschränken

- Wegfall der öffentlichen Arbeitsmaßnahmen trifft man die kleinen Vereine  Leipziger Sportvereine haben dadurch über 134 Mitarbeiter verloren

- 17 Leipziger Bürger- und Heimatvereine fürchten ohne geförderte Arbeit Leistungseinbußen

- Januar 2011 neue Förderliste des Leipziger Jugendhilfeausschusses  alle freien Träger von offenen Jugendtreffs müssen mit weniger Geld auskommen

- FinanzBM Bonew kündigt „weitere Einschnitte für die Jugendhilfe in der Stadt Leipzig“ an

• Auf der anderen Seite

Ankündigung Jungs laut LVZ vor 18 Monaten: Kulturbetriebe müssen in den kommenden Jahren mit 9 Mio. weniger auskommen, aber jetzt hat er eine Erhöhung um 2,7 Mio. angewiesen.


(5) Exkurs Sozialpolitik

• Grund für die Einseitigkeit: soziale Blindheit resultiert aus der Angst vor der Komplexität bei Sozialpolitik

- Handlungsmöglichkeiten der Politik:

 Piraten-Entwurf für Transparenzsatzung Beispiel für politische Machbarkeit im Rahmen des politisch-administrativen Sektors (= Stadtrat + Verwaltung)

 politischer Wille im Stadtrat es zu wollen ist entscheidend, darauf muss man drängen

- eingeschränkte Handlungsmöglichkeit:

 Probleme im soziopsychologischen Raum sind nicht durch Parteiprogramme lösbar;

 durch Parteitagsbeschluss ist keine vollkommene Gesellschaft herbeizuführen solche Versuche enden in Tyrannei


Dirk Feiertag

Handout zum Thema:

(Nicht-)Anwendung des IFG im Jobcenter Leipzig

Referent: Dirk Feiertag

A. Einführung

I. Aufbau des Jobcenters Jobcenter: Mischverwaltung zwischen Stadt Leipzig und Bundesagentur für Arbeit als „Gemeinsame Einrichtung“

Die Trägerversammlung bestehend aus Vertretern der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit bestimmt die Grundausrichtung des JC.

Vorsitzender der Trägerversammlung ist Oberbürgermeister Jung. Die Trägerversammlung ist paritätisch besetzt.

In der Trägerversammlung werden die Zielmarken an das JC formuliert. Die Trägerversammlung soll das JC kontrollieren. Eine Kontrolle findet in der Praxis aber kaum statt. Hierbei spielen die teils unterschiedlichen Interessen der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit eine Rolle sowie die Tatsache, dass in die wirkliche Situation des JC die Stadt keinen direkten Einblick hat.

1. Problem Folge dieser Mischverwaltung ist die Entwicklung eines Behördeneigenlebens, das sich einer Kontrolle faktisch entzieht.

2. Lokalpolitischer Lösungsvorschlag Sofern wir eine gute Kontrolle der Städtischen Verwaltung durch die Lokalpolitik in den nächsten Jahren erreichen (etwa durch politische Veränderungen im Stadtrat, den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung...), könnte mit einer Überführung des Jobcenters in eine Kommunale Trägerschaft (sog. Optionskommune) gemäß § 6 a Absatz 4 SGB II hier Abhilfe geschaffen werden. Diese Überführung würde im Jahre 2017 erfolgen und müsste im Jahr 2015 beantragt werden. Sie hätte zur Folge, dass das Jobcenter direkt der Stadt Leipzig unterstehen würde.


II. Finanzierung Finanzierung des Löwenanteils der Kosten der Unterkunft (KDU ) sowie der Leistungen zur Bildung und Teilhabe ca. 180 Millionen durch die Stadt.

Ca. 15 % der Verwaltungskosten trägt die Stadt. Den Rest trägt die Bundesagentur für Arbeit.

Folge: Sehr hohe finanzielle Belastung der Stadt.


III. Arbeitsbelastung Eine Zielmarke, welche die Trägerversammlung formuliert, ist die Begrenzung der Verwaltungskosten.

Auf einen Mitarbeiter des Jobcenters sollen laut SGB II im Regelfall 150 Bedarfsgemeinschaften kommen. In der Praxis sind es etwa 250 Bedarfsgemeinschaften.

Durch viele befristete Stellen erfolgt ein häufiger Wechsel der Sachbearbeiter.

Folge: Nur sehr wenig Zeit für die Bearbeitung des einzelnen Falles.


B. Umgang mit Hilfeempfängern Zweitteilung in aktivierende Leistungen, die durch Arbeitsvermittler erbracht werden und passive Leistungen, die von den Leistungssachbearbeitern erbracht werden.


I. Drei Ebenen der Bearbeitung Für die Leistungssachbearbeitung gibt es drei Ebenen:

1. Die Anmeldung im Eingangsbereich des JC: Hier muss sich jeder Alg II-Empfänger ohne Termin anmelden.

2. Von dort wird man in die nach Stadteilen geordneten, verschiedenen Empfangszonen geleitet und hier von Mitarbeitern ohne Entscheidungskompetenz „beraten“.

3. Eine Weiterleitung an die den Fall bearbeitenden Leistungssachbearbeitung erfolgt in den meisten Fällen nicht, selbst wenn dieses von den Alg-II Empfänger verlangt wird.


II. Telefonische Rücksprachen Telefonisch kann weder der Hilfeempfänger noch der vertretende Rechtsanwalt direkt Kontakt mit dem die Sache bearbeitenden Sachbearbeiter aufnehmen. Das Jobcenter hält die Nummern der Mitarbeiter unter Verschluss. Es kann nur eine zentrale Telefonhotline angerufen werde, die die Anrufe nicht weiterleitet.

Dies verursacht folgende Probleme:

- oft werden Mitteilungen, die gegenüber der Telefonhotline gemacht werden, falsch oder gar nicht an die Leistungssachbearbeitung weitergeleitet. - zugesagte Rückmeldungen der Leistungssachbearbeiter erfolgen nicht. - die der Telefonhotline zugänglichen Onlineleistungsakten enthalten keine Mitteilungen über hinterlegte Vollmachten oder aktuelle Verfahren vor den Sozialgerichten. Vertretenden Rechtsanwälten wird daher oft mit Verweis auf vermeintlich fehlende Vollmachten jegliche Auskunft bzw. jegliches Weiterleitungsgesuch verweigert.

1. Problem: Der Umgang erschwert den Hilfeempfängern die Durchsetzung ihrer Ansprüche unnötig. Die gewünschten Rationalisierungseffekte und Einsparungen in der Verwaltung durch diese Art des Umgangs mit Hilfeempfängern sind nicht eingetreten. Es wurde ein sinnloses „Bürokratiemonster“ aufgebaut.

2. Lokalpolitischer Lösungsvorschlag a) Sollten wir es schaffen, das Jobcenter in Städtische Trägerschaft zu überführen, kann die mittlere Ebene und die Telefonhotline abgeschafft werden. Die freien Stellen könnten die Leistungssachbearbeitung verstärken. Statt der Telefonhotline könnten Telefonsprechzeiten mit den Sachbearbeitern angeboten werden.

b) Um eine direkte Kontaktaufnahme zum Jobcenter zu ermöglichen, ist der Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Diensttelefonliste sofort umzusetzen.



C. Mangelnde Anwendung des Informationsfreiheitsgesetztes des Bundes (IFG)

I. Rechtliche Grundlage Sachsen und auch die Stadt Leipzig haben kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz oder eine entsprechende Informationsfreiheitssatzung.

Für das Jobcenter ist auf Grund einer Verweisungsklausel im SGB II das Bundes Informationsfreiheitsgesetz anwendbar, § 50 Absatz 4 Satz 2 SGB II. Hier heißt es:

„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.“


II. Reaktion des Jobcenters auf Auskunftsantrag Im April 2011 stellte ich den Antrag auf Herausgabe aller Dienstanweisungen und Verwaltungsrichtlinien sowie der aktuellen Diensttelefonliste beim Jobcenter Leipzig. Dieser Antrag wurde zunächst pauschal abgelehnt.

Im Widerspruchsverfahren wurden dann die „Verwaltungsrichtlinien des kommunalen Trägers“ übersandt. Ein Anspruch auf Zugang zu den „Dienstanweisungen und Verwaltungsrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit“ sowie der „Diensttelefonliste“ wird jedoch weiterhin abgelehnt.

Hiergegen richtet sich eine von mir im Oktober 2011 eingelegte Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig (Az. 5 K 981/11). Nach Aussage des Gerichtes ist mit einer mündlichen Verhandlung „frühestens im IV. Quartal 2012“ zu rechnen.


III. Dienstanweisungen der Bundesagentur Viele Dienstanweisungen sind schon im Internet zu finden Dies wurde bereits durch den Verein Tacheles e.V. eingeklagt, allerdings betrifft dies nicht alle Richtlinien. Bezeichnenderweise fehlt die Richtlinie zur Umsetzung des IFG in der Verwaltung.

Es ist nur eine, nicht mehr aktuelle Version von 2006 im Internet zu finden (Geschäftsanweisung 1112006 vom 20.11.2006GZ: VF 2 – 1409).

Ein vollständiges Verzeichnis aller Dienstanweisungen und Richtlinien, wie es § 11 IFG vorschreibt, hat die Bundesagentur für Arbeit bislang nicht veröffentlicht.

1.Problem: Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht keine vollständige Liste ihrer Dienstanweisungen.

Lokalpolitische Lösung: Soweit die Bundesagentur für Arbeit der Veröffentlichungspflicht nicht nachkommt, muss dies vom lokalen Jobcenter Leipzig vorgenommen werden. Das Jobcenter Leipzig soll eine aktuelle Liste mit allen von ihr verwendeten Dienstanweisungen ins Internet stellen. Bei Interesse hat es die nicht vollständig veröffentlichten Dienstanweisungen zugänglich zu machen.


IV. Verwaltungsrichtlinien des Kommunalen Trägers Das Jobcenter hat erklärt, außer den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit nur folgende Richtlinien zu benutzen:

- Fachinformation/Einmalige Bedarfe (vom 26.04.2011) - Richtlinie zur Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (ohne Datumsangabe) - Änderung der Richtlinie zur Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (vom 20.06.2011) - Kosten der Unterkunft (KDU) -Kurzfassung- (vom 17.09.2004) - Kosten der Unterkunft (Kapitel 1) (vom 31.05.2011)

Hier drängt sich die Frage auf, weshalb eine Richtlinie mit „Kurzfassung“ betitelt wird, wenn es keine „Langfassung“ gibt, weshalb eine Richtlinie mit „Kapitel 1“ bezeichnet wird, wenn es kein Kapitel 2 gibt. Das Jobcenter erklärt hierzu, weitere Richtlinien könnten eventuell bei der Stadt Leipzig vorliegen, das Jobcenter Leipzig hätte von diesen Richtlinien jedenfalls keine Kenntnis.

1. Problem: Es ist unklar ob es noch weitere, örtliche Richtlinien für die Arbeit des Jobcenters gibt. Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel daran, dass bereits alle Richtlinien veröffentlicht wurden.

2.Kommunalpolitische Lösung Forderung an die Stadt die Fragen aufzuklären und insbesondere die Langfassung der Richtlinie Kosten der Unterkunft (vom 17.09.2004) zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die übrigen Kapitel der Kosten der Unterkunftsrichtlinie (vom 31.05.2011).


V. Telefonlisten Einen Anspruch auf Zugang zu den Diensttelefonlisten ergibt sich direkt aus dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG). Hier heißt es im § 5 Abs. 4 IFG wörtlich:

„Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist.“

Die Telefonlisten sind wie bereits oben gefordert, daher umgehend zu veröffentlichen.

D. Bürgerfreundliches Jobcenter

1. Problem: Im Leipziger Jobcenter kommt es des häufigeren vor, dass Unterlagen, die von Hilfeempfängern abgegeben werden, verloren gehen. Je nachdem welche Dokumente verloren gegangen sind, hat dies erhebliche Folgen für die Betroffenen. Günstigsten Falls kommt es nur zu einer verspäteten Bearbeitung von Anträgen. Durch den Verlust können aber auch Antragsfristen verpasst werden, so etwa wenn ein Arbeitslosengeld II-Antrag noch einmal eingereicht werden muss und der nächste Kalendermonat bereits begonnen hat. Am schlimmsten trifft es aber diejenigen deren Mitteilung einer Arbeitsaufnahme verloren geht. Sie haben bisweilen Ermittlungen und Verurteilungen wegen Betrugs zu befürchten. Eine einfache Möglichkeit für die Bürger den Zugang eines Schreibens zu beweisen, ist eine Kopie mit Eingangsstempel und Unterschrift von dem Jobcenter zu erhalten. Dies wird von einigen Mitarbeitern des Jobcenters bereits praktiziert, allerdings nicht von allen. Einen rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer solchen Eingangsbestätigung gibt es bisher nicht.

2. Kommunalpolitische Lösung Durch den Erlass einer Dienstanweisung könnte eine rechtliche Grundlage geschaffen werden. Zwar entfaltet eine solche Dienstanweisung keine unmittelbare Außenwirkung, über den Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich jedoch eine mittelbare Außenwirkung. Die Stadt könnte sich in der Trägerversammlung dafür einsetzen.

3. Beschlussvorschlag für den Kreisparteitag "Die Stadt Leipzig soll sich über die Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig dafür einsetzt, dass das Jobcenter Leipzig eine Dienstanweisung folgenden Inhalts erlässt: "Bürgern, die Unterlagen persönlich einreichen, ist auf Verlangen eine mit Datum, Eingangsstempel, Seitenzahl und Unterschrift des Sachbearbeiters versehene Kopie dieser Unterlagen auszuhändigen. Bei Abgabe mehrseitiger Dokumente genügt die Übergabe der ersten so beschrifteten, kopierten Seite."