SN:Kreisverband/Chemnitz/Orga/Prozesse/Spenden

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Verzichtsspenden

Reisekosten

  1. Wer berechtigt ist Reisekosten abzurechnen (siehe Reisekostenordnung), im zweifel vorher beim Schatzmeister fragen, darf diese auch spenden.
  2. Falls keine pauschale Berechtigung besteht, kann ein Antrag auf Beauftragung an den Vorstand gestellt werden.
  3. Bitte das Datei:Reisekostenformular.pdf Formular ausfüllen und bei der Auszahlung/Spende die entsprechenden Beträge eingeben. (Man kann den Auszahlungsbetrag komplett oder teilweise spenden).
  4. Das Formular inklusive der Belege an den Schatzmeister übergeben.