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Verzichtsspenden
Reisekosten
- Wer berechtigt ist Reisekosten abzurechnen (siehe Reisekostenordnung), im zweifel vorher beim Schatzmeister fragen, darf diese auch spenden.
- Falls keine pauschale Berechtigung besteht, kann ein Antrag auf Beauftragung an den Vorstand gestellt werden.
- Bitte das Datei:Reisekostenformular.pdf Formular ausfüllen und bei der Auszahlung/Spende die entsprechenden Beträge eingeben. (Man kann den Auszahlungsbetrag komplett oder teilweise spenden).
- Das Formular inklusive der Belege an den Schatzmeister übergeben.