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Landesverband Sachsen

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+++ BAUSTELLE +++

Hier entsteht für euch eine Übersichtsseite zu Prozessen im KV :)

Anschaffungen

Anschaffungen

Ohne Materialien lässt es sich nur schwer arbeiten. Wir haben eine reichliche Auswahl an Infostand- und Verteilmaterial in unserer Geschäftsstelle. Wenn dir auffällt, dass wir etwas gut oder dringend benötigen könnten, gib uns Bescheid. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass der Kreisverband für jede Finanztransaktion eine Legitimation benötigt. Das bedeutet, dass die Investition vom Vorstand abgesegnet sein muss. Stell hierfür einen Antrag an den Kreisvorstand per E-Mail. Gib dabei immer die konkrete Anschaffung mit Begründung an sowie, falls Geld dafür benötigt wird, eine Maximalsumme, bis zu der du die Investition von Geld beantragst. Diese Maximalsumme darf später nicht überschritten werden. Für eine Aufstockung des Budgets ist ein erneuter Antragsbeschluss notwendig. Es ist auch immer notwendig, im Antrag einen oder mehrere Umsetzungsbeauftragte(n) zu benennen. Das gleiche Prozedere ergibt sich auch bei der Anmietung von Gegenständen oder Fahrzeugen. Unbefugten Abbuchungen wird ausnahmslos und unverzüglich widersprochen. Falls du also ohne Absprache auf KV-Kosten bestellst, kannst du große Schwierigkeiten bekommen. Grundsätzlich für uns als Kreisverband nicht zulässig ist die Beschaffung und Bezahlung von Verpflegung!

Folgende Szenarien im Überblick:

  • Du möchtest, dass der Kreisvorstand etwas kauft und bezahlt.
    • Stell einen Antrag an den Kreisvorstand. Umsetzungsbeauftragt ist üblicherweise mindestens der Schatzmeister.
  • Du möchtest etwas kaufen, was der Kreisverband bezahlt.
    • Stell einen Antrag an den Kreisvorstand bevor du kaufst. Umsetzungsbeauftragt bist du für die Organisation und der Schatzmeister für die Bezahlung. Wenn der Antrag angenommen wird, übermittel dem Schatzmeister die Kauf- und Rechnungsinformationen. Vergewisser dich, dass du Feedback zur erfolgreichen Zahlung bekommst.
  • Du möchtest etwas kaufen, was du bezahlst, jedoch später dein Geld vom Kreisverband zurück.
    • Stell einen Antrag an den Kreisvorstand bevor du kaufst. Umsetzungsbeauftragt bist du sowohl für die Organisation als auch für die Bezahlung, sowie der Schatzmeister für die spätere Rückabwicklung des Preises. Sobald du eine Mitteilung vom Vorstand darüber erhalten hast, dass dein Antrag angenommen wurde, kannst du loslegen. Wenn du sowohl die Ware als auch die Rechnung erhalten hast, wende dich für die Abwicklung der Auslage an den Schatzmeister. Hierfür benötigst du das Formular Bestätigung von Auslagen gegenüber dem KV Chemnitz. Der Besitz der Ware geht dann an den Kreisverband über.
  • Du möchtest eine Kleinigkeit vorbeibringen, die kein Geld kostet.
    • Wir freuen uns sehr über Sachspenden. Du kannst sie gerne bei uns in der Geschäftsstelle abgeben oder einem Piraten übergeben. Falls du es lieber anonym tun möchtest, kannst du unseren Briefkasten in der Hermannstraße 6 auf dem Brühl benutzen.
  • Du möchtest eine größere Anschaffung bei uns abgeben, die kein Geld kostet.
    • Gib dem Vorstand über diesen Umstand Bescheid. Sachspenden, die über Banalitäten oder Kleinigkeiten hinausgehen, können Vorstandsbeschlüsse benötigen. Beispielsweise benötigen wir keine 12 Doppelstockbetten. Hier kann es für uns schwierig werden, das Geschenk im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verwenden, und stattdessen Probleme verursachen. Eine solche Spende könnte zur Ablehnung führen. Das einzuschätzen obliegt im Namen des Kreisverbandes dem Vorstand. Schreib daher bitte einfach und formlos eine E-Mail an den Vorstand und der meldet sich bei dir.


Spende
Die Finanzen sind immer knapp. Wenn du also eine finanzielle Ausgabe in Betracht ziehst, prüf bitte, ob sie notwendig und in dem Preis vertretbar ist. Prüf auch, ob die Anschaffung eventuell mit geringeren Mitteln ebenso erreichbar ist. Alles Geld, das wir ausgeben, sollte in irgendeiner Form auch wieder zurückfließen. Wir sind daher über Verzichtsspenden und Spenden im Allgemeinen sehr dankbar. Ausgaben, die nicht zwingend notwendig, aber nice-to-have sind, sollten wir großteils über diesen Weg refinanzieren. Für weitere Infos dazu kannst du auch die nächste Infobox lesen.

Spenden

Spenden

Für Geld-Transaktionen an den Kreisverband kannst du unsere Kontodaten des KV Chemnitz einsehen.

Geldspenden
Ohne Moos nix los! Um das zu ändern, kannst du uns Spenden übermitteln. Die einfachste Variante ist der Weg von deinem Konto auf unser Konto. Du musst dafür niemandem Bescheid sagen, trag aber bitte in den Verwendungszweck "Spende" ein. In einer Überweisung sollte auch die Adresse oder die Mitgliedsnummer angegeben werden, denn nur so können wir Spenden einer Person zuordnen und für die Parteienfinanzierung berücksichtigen.

Zweckbindung
Wenn du weitere Infos in den Verwendungszweck schreibst, kann sich daraus eine Zweckbindung ergeben. Dann muss der Kreisvorstand deine Spende zwingend für diesen Zweck benutzen. Falls er das nicht kann, muss er dir deine Spende zurückgeben. Eine Zweckbindung kann sich beispielsweise auf konkrete Materialien wie Flyer beziehen oder für themengebundene Ausgaben wie drogenpolitische Aktionen. Wenn du keine Zweckbindung angibst, überlässt du die Wahl der Ausgabe dem Kreisvorstand. Das kann Vor- und Nachteile haben. Vorteil ist, dass deine Spende definitiv für die im Kreisverband anliegenden Ausgaben verwendet wird. Nachteil ist, dass du nicht sicherstellen kannst, wo sie eingesetzt wird. Eine Absprache mit dem Vorstand über einen Verwendungswunsch wird aber immer berücksichtigt werden.

Aufrunden
Wenn du zu einer sowieso zu tätigenden Überweisung (z. B. auch an eine andere Gliederung) auf den eigentlichen Betrag noch eine Spende drauflegst, um zum Beispiel den Betrag zu runden, kannst du angeben, wohin der Spendenbetrag gehen soll. Ein Beispiel ist der Mitgliedsbeitrag von 48,00 €, bei dem man 2 € als Spende aufrunden kann. Diese Spende kann wieder zweckgebunden sein oder sich auf eine Gliederung beziehen. Gibt es keine solche Information dazu, wird deine Spende anteilig heruntergereicht. Eine Spende an den Bund wird somit teilweise an das Land weitergegeben und einen gewissen Anteil bekommt der Kreis.

Bargeldspenden
Bargeldspenden können beim Schatzmeister abgegeben werden. Bargeldspenden, die an eine andere Person gegeben werden, müssen unverzüglich dem Schatzmeister überreicht werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Beträge im Rahmen von Tellerspenden in unser Tellerspendenschwein zu werfen. Das Tellerspendenschwein wird zu jeder Vorstandssitzung geleert und dessen Inhalt dokumentiert.

Sachspenden
Sachspenden größerer Art sollten dem Vorstand angezeigt werden (siehe oben: Anschaffungen). Kleinere Sachspenden für unsere politische Arbeit können uns einfach übergeben werden.

Bescheinigungen
Der Schatzmeister stellt auf Wunsch Bescheinigungen über von euch getätigte Spenden aus. Dafür füllt er für euch Formulare je nach Spendenart aus. Es gibt dabei die Bestätigung über Geldzuwendungen bzw. Mitgliedsbeitrag für Einzelspenden sowie eine Sammelbestätigung über Geldzuwendungen bzw. Mitgliedsbeiträge für einen konkret anzugebenden Zeitraum, zum Beispiel das vergangene Kalenderjahr. Des Weiteren kann man eine Bestätigung über Sachzuwendungen beantragen. Dabei ist es von großem Vorteil, wenn man den Kaufbeleg des Gegenstandes mit abgibt. Sollte es einen solchen Kaufbeleg nicht geben, ist es möglich einen Eigenbeleg zu erstellen. Für all diese Formulare ist eine Absprache mit dem Schatzmeister notwendig. Bitte kontaktiere ihn [per E-Mail].

Spendengrenzen
Es gibt einige Regelungen, die sich bei hohen Spendensummen ergeben. Unzulässige Spenden sind Barspenden ab 500,00 € sowie generell anonyme Geldspenden ab 1.000 €. Höhere Beträge müssen per Gesetz an den Deutschen Bundestag überwiesen werden. Des Weiteren müssen Spenden ab 50.000,00 € dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden. Spenden ab 10.000,00 € sind mit Namen und Anschrift im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Aus parteiinterner Regelung arbeiten wir nach dem Grundsatz, dass Spenden ab 1.000 € an geeigneter Stelle zeitnah veröffentlicht werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Summe aus einer einzelnen oder zusammengerechneten Spenden über 1 Kalenderjahr zusammensetzt. Bevor wir deine Daten veröffentlichen, werden wir dich kontaktieren, um dich darauf hinzuweisen. Du erhältst dann die Möglichkeit, deine Daten freizugeben oder die Spende zurückzuziehen. Wir schützen uns mit diesem Prinzip gegen Käuflichkeit und Lobbyismus durch Spenden.


Aktionen

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Öffentlichkeitsarbeit

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Ämter und Beauftragungen

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Auf dieser Seite findet ihr alle Prozesse die es im KV Chemnitz gibt. Ein Prozess beschreibt den Ablauf was passieren soll um ein gewünschtes Ergebnis zu erhalten. Auf den jeweiligen Unterseiten erfahrt ihr was wie getan wird.

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