SN:Gruppen/AG Gesundheit/intern
Präambel
Im Wissen um die Bedeutung gesundheitspolitischer Kompetenz vereinigen sich interessierte Menschen, Piraten wie Nicht-Piraten, zur Arbeitsgemeinschaft Gesundheitspolitik Sachsen, welche Themen der Gesundheitspolitik aufgreift, sich in Kenntnis über sie setzt, sich eine Meinung bildet und sie den PIRATEN als Position anbietet. Konstruktive Zusammenarbeit ist die Basis eines jeden Erfolgs. Die AG Gesundheitspolitik Sachsen beansprucht keine Alleinvertretung ihrer Themen und will vom Wettbewerb der Meinungen lernen. Sie bearbeitet landesspezifische Themen eigenständig und sucht für bundespolitische Themen die Zusammenarbeit mit der AG Gesundheitspolitik auf Bundesebene.
§ 1 Name Die Arbeitsgemeinschaft nennt sich " Arbeitsgemeinschaft Gesundheitspolitik Sachsen ", im Folgenden AG genannt.
§ 2 Aufgaben (1) Die AG beschäftigt sich inhaltlich mit der Gesundheitspolitik und der Gesundheitsversorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, mit Schwerpunkt auf sächsischen Themen. (2) Die AG strebt die enge Kooperation und Vernetzung mit allen gesundheitspolitisch interessierten PIRATEN an.
§ 3 Kommunikation (1) Die Kommunikation findet außerhalb der Mumble- und RealLife-Treffen auf der öffentlichen Mailingliste und der Wikiseite der AG statt. (2) Zur Kontaktaufnahme von außerhalb bietet die AG für Interessierte eine gesonderte E-Mail-Adresse an. (3) Bei Bedarf führt die AG themenbezogene Sitzungen oder Informationsveranstaltungen durch.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft in der AG erwirbt jeder, der im Rahmen der Verabschiedung dieser Satzung der AG beigetreten ist.
(2) Weitere Mitglieder können jederzeit beitreten, indem sie dies einem Koordinator anzeigen.
(3) Die Mitgliederliste wird öffentlich geführt.
(4) Das Mitglied kann jederzeit aus der AG austreten. Über den Austritt sind die Koordinatoren zu informieren.
(5) Ein Mitglied verliert automatisch seine Mitgliedschaft, wenn es auf vier aufeinanderfolgenden ordentlichen Mitgliederkonferenzen der AG unentschuldigt fehlt.
(6) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann für einen bestimmten Zeitraum mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der AG beschlossen werden.
(7) Der Antrag auf Ausschluss muss mindestens sieben Tage vor Beginn einer Mitgliederkonferenz den Mitgliedern bekannt gegeben worden sein.
§ 5 Koordinatoren (1) Die AG wählt für die Dauer von einem Jahr jeweils bis zu drei Koordinatoren. (2) Die Koordinatoren leiten die Sitzungen der AG und sind für die Moderation und Pflege der Werkzeuge (z.B. Mailingliste, Teampad etc.) der AG zuständig (3) Die Koordinatoren bereiten die Arbeit der AG organisatorisch vor und nach. Sie sind verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb der Partei. (4) Die vorgenannten Aufgaben können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, auf ein anderes AG-Mitglied und mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder auf ein Nichtmitglied übertragen werden. Diese Übertragung gilt nur für eine Sitzung bzw. für ein spezifisches Thema und kann mit den gleichen Mehrheiten wieder aufgehoben werden. (5) Die vorzeitige Neuwahl der Koordinatoren erfolgt · (a) falls mindestens ein Koordinator zurücktritt, seine Mitgliedschaft verliert oder · (b) auf Antrag von einer einfachen Mehrheit der Mitglieder der AG. Der Antrag muss mindestens sieben Tage vor Beginn einer Mitgliederkonferenz den Mitgliedern bekannt gegeben worden sein.
§ 6 Mitgliederkonferenz (1) Mitgliederkonferenzen können jederzeit durch Internetkonferenzen oder real abgehalten werden. Mitgliederkonferenzen finden regelmäßig statt, der Turnus wird auf der Piratenwiki-Seite der AG bekannt gegeben. (2) Eine Mitgliederkonferenz ist beschlussunfähig, wenn weniger als 33% der Mitglieder der AG anwesend sind. (3) Umlaufbeschlüsse Bei Bedarf können Abstimmungen durch Umlaufbeschlüsse stattfinden. Auf Antrag eines Mitglied auf Besprechung findet diese in der nächsten Sitzung statt. Andernfalls ist ein Umlaufbeschluss gültig, wenn er im Wiki veröffentlicht und von mehr als der Hälfte der Mitglieder angenommen worden ist. Die Abstimmung über einen Umlaufbeschluss dauert höchstens 14 Tage, sein Ergebnis wird in der nächsten Mitgliederkonferenz bekanntgegeben. (4) Alle Sitzungen der AG sind öffentlich. Das Rederecht kann nur vom jeweiligen Moderator oder von einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der AG entzogen werden. (5) Ergebnisse der Treffen werden im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite der AG als Protokollseiten veröffentlicht. (6) Sofern es für eine konstruktive Arbeitsweise notwendig erscheint, zusätzliche Sitzungen (Arbeitstreffen) abzuhalten, können diese, sofern in ihnen weder organisatorische noch inhaltliche Beschlüsse erfolgen sollen, auch ohne Tagesordnung, Protokoll und Anwesenheitsliste durchgeführt werden.
§ 7 Stimmrecht (1) Die Mitgliederkonferenz der AG führt Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Koordinatoren durch. (2) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AG. Wahlen und Abstimmungen finden in den Mitgliederkonferenzen statt. (3) Die Mitgliederkonferenz entscheidet über alle Fragen mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der AG, es sei denn, in dieser Satzung ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt. (4) Für Beauftragungen und für Programmvorschläge, die im Namen der AG gemacht werden, genügt eine einfache Mehrheit.
§ 8 Änderung der Satzung, Gültigkeit (1) Für eine Änderung dieser Satzung ist die Zustimmung von mindestens Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder nötig. (2) Diese Satzung ist mit ihrem Inkrafttreten unbefristet gültig. Für ihre Außerkraftsetzung gelten die gleichen Regeln wie für ihre Änderung.
§ 9 Auflösung (1) Die AG kann sich auf Antrag mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder auflösen. Der Antrag hierzu muss mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung öffentlich bekannt gemacht werden. (2) Die AG löst sich automatisch auf, wenn in fünfundzwanzig aufeinander folgenden Wochen keine Sitzung zustande gekommen ist.
§ 10 Inkrafttreten
(1) Für die Annahme dieser Satzung ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Gründungsmitglieder in der beschließenden Sitzung notwendig.
(2) Die Satzung tritt mit Ihrer Verkündung in Kraft.
(3) Verkündet wird die Satzung durch Bekanntgabe im Wiki der Piratenpartei Deutschland auf der Seite der AG oder einer ihrer Unterseiten.