SN:Crew Silberberg/KODEX
Die Ideengrube * Veranstaltungen für interessierte Bürger — Kodex —
Partner Termine Fotoecke Presse Projekte Spar-Kiste
*) Die Ideengrube schürft und gräbt nach guten Ideen
§1 - Die Crew
- 1. Die Crew besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Landesverbandes Sachsen der Piratenpartei.
- 2. Die Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat. Ausnahmen hiervon (z.B. Urlaubszeit) sind durch Crewbeschluss möglich.
- 3. Innerhalb der Crew werden Beschlüsse grundsätzlich im Rahmen eines Crewtreffens durch die anwesenden Crewmitglieder getroffen.
- 4. Innerhalb der Crew werden zwei Crewsprecher für einen Zeitraum von drei Monaten gewählt
- 5. Diese Crewordnung wird durch Mehrheitsbeschluss durch die Crewmitglieder genehmigt und verabschiedet.
- 6. Änderungen an der Crewordnung bedürfen der mehrheitlichen Genehmigung durch die Crewmitglieder.
- 7. Alle Piraten, der Kreisvorstand eingeschlossen, sind gehalten ihr Handeln in den jeweiligen Bereichen bzw. Gemeinden mit den betroffenen Crews abzustimmen. Ansprechpartner ist dabei der Sprecher.
- 8. Die Crew ist Finanziell Eigenverantwortlich. Die Zuständige Gliederung richtet ein Virtuelles Unterkonto für die Crew ein und der Schatzmeister verwaltet es.
§2 - Crewtreffen
- 1. Die Crewtreffen sind öffentlich. Gäste sind zugelassen und erwünscht.
- 2. Bei jedem Crewtreffen werden Termin und Ort des nächsten Crewtreffens festgelegt. Wird das Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, legen die Crewsprecher einen neuen Termin fest.
- 3. Jedes Crewtreffen muss mindestens folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
- 1. Genehmigung des Protokolls des letzten Crewtreffens,
- 2. Eingänge und Mitteilungen,
- 3. Festlegung von Zeit und Ort des nächsten Crewtreffens.
- 4. Die Gäste eines Crewtreffens haben Rede- aber kein Stimmrecht.
- 5. Die Übertragung von Stimmrechten innerhalb der Crew ist ausgeschlossen.
- 6. Die Crew ist beschlussfähig, wenn 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder der Crew, anwesend sind.
§3 - Protokolle der Crew-Treffen
- 1. Das Protokoll muss enthalten:
- 1. Ort und Termin des aktuellen Treffens,
- 2. Namen der anwesenden, entschuldigten und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
- 3. Genehmigung des letzten Protokolls oder gegebenenfalls Korrekturen,
- 4. Geldausgaben,
- 5. Aufnahme neuer Crewmitglieder,
- 6. Austritte von Crewmitgliedern,
- 7. Ort und Termin des nächsten Treffens,
- 8. Wahl der neuen Crewsprecher, wenn nötig.
- 2. Protokolle werden im Wiki der Piratenpartei und per Mailingliste der Crew veröffentlicht.
- 3. Das Protokoll wird spätestens 1 Woche vor der nächsten Crewsitzung veröffentlicht.
§4 - Crewsprecher
- 1. Die beiden Crewsprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:
- 1. Lesen der Crewsprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte,
- 2. Information der Crewsprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew,
- 3. erstellen eines Protokolls über die Sitzung,
- 4. Sicherstellung der Veröffentlichung der Protokolle.
- 5. Meldungen der Crewveranstaltungen an die Presse.
- 2. Mind. ein Mitglied der Crew sollte einmal im Monat im Sachsen Mumble teilnehmen.
- 3. Einer der beiden Crewsprecher leitet die Crewsitzung.
- 4. Die Crewsprecher erstellen vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht und geben diesen gegenüber dem Vorstand ab.
§5 - Mitgliedschaft in der Crew
- 1. Jedes Mitglied der Piratenpartei kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
- 2. Es können auch nicht Mitglieder der Piratenpartei die Mitgliedschaft in der Crew beantragen, sie haben rederecht aber kein Stimmrecht.
- 3. Die Crew entscheidet auf ihrem Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller ohne Begründung mit.
- 4. Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
- 5. Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung aus der Crew austreten.
§6 - Auflösung der Crew
- 1. Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an die für die Crew zuständige nächste vorhandene übergeordnete Gliederung der Piratenpartei.