SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/GewaltmonopolBürger
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Impyer 08:13, 4. Dez. 2012 (CET)
Begründet das Gewaltmonopol des Staates auch Gewalt gegen die eigenen Bürger?
Ja, der Staat hat als einziger das Recht und sogar die Pflicht.
Für den Schutz der Bürger sind diese Rechte unerlässlich.
Ohne dieses Recht kann der Staat nicht:
- Straftäter einsperren, auch die Beraubung der Freiheitsrecht stellt eine physische Gewalt dar
- Gesetze durchsetzen
- die Sicherheit gewährleisten
Deswegen gibt es auch die Ausnahmen des Gewaltmonopols: Notwehr und Notstand.
In welcher Härte der Staat diese Gewalt ausübt ist eine andere Frage.
Ein Einsatz dieser Gewalt gegen die gesamte Bürgerschaft/Volk des Landes ist nicht zulässig und Art. 20 GG ist für diesen Fall vorhanden.
Frank Umann
Ja. Das ist ja das Wesen des Gewaltmonopols.
Um beispielsweise Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen oder um seine Bürger zu schützen darf und muss der Staat im Zweifel auch Türen eintreten.
Thomas Walter
Grundsätzlich ja, aber unter Berücksichtigung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Der Staat hat ein Nothilferecht und sogar die Nothilfepflicht die auch die Notwendigkeit beinhaltet, den Geiselnehmer zu erschießen, wenn er dadurch gehindert werden kann, die Zündung der allseits vernichtenden Granate zu verhindern. Gäbe es kein Gewaltmonopol des Staates wäre Anarchie und Faustrecht die Folge, mithin letztlich eine nöch stärkere Einschränkung der Freiheit des Einzelnen.
Carolin Mahn-Gauseweg
Gegen wen sonst?
Neismark
Begründet das Gewaltmonopol des Staates auch Gewalt gegen die eigenen Bürger?
Natürlich, genau das ist doch das Gewaltmonopol: Nur der Staat darf das und nur in begründeten Ausnahmefällen.