SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Datenschutz Netzwerk

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Datenschutz Netzwerk
FRAGE:

Facebook-Fanpage-Betreiber sowie Webseitenbetreiber, die Social-Plugins von Facebook in ihr Angebot integriert haben, sind datenschutzrechtlich verantwortlich für unzulässige Datenübermittlungen von Nutzerinnen und Nutzern. Sie haben die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Telemediengesetzes sowie des Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetzes zu beachten und einzuhalten. Dies hat des Weiteren zur Folge, dass sie gegenüber den Betroffenen und gegenüber der nach § 38 BDSG zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, in Schleswig-Holstein also gegenüber dem ULD, ihre Datenverarbeitung zu verantworten haben. Auf der Grundlage der unstreitig feststehenden technischen und organisatorischen Feststellungen ist die Nutzung von Fanpages und Social-Plugins nach europäischem wie deutschem Datenschutzrecht unzulässig, selbst wenn die von Facebook gemachten Angaben, die teilweise (noch) nicht überprüft werden können, zutreffen. Zitat: Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Dieser Expertise haben sich alle Landesdatenschutzbeaudtragten angeschloßen.

Frage: Wie bewertest du diese Aussage und was für Schlußfolgerungen ziehst du daraus?

Frage: Was ist/was kannst/was willst du tun?


Berücksichtige dabei deine mögliche besondere Stellung/Tätigkeit als Abgeordneter des Bundestages.

Wiskyhotel 21:44, 24. Mai 2012 (CEST)

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Impyer

Die Aussage des ULD ist selbst unter Datenschützern umstritten, bei den Datenschützerkonferenzen gibt es hierzu noch keine einheitliche Aussage wie bspw. mit Two-Click-Lösungen umzugehen ist (bei denen es ja eben keine Datenübermittlung ohne Zustimmung des Anwenders gibt). Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte reagieren. In jedem Fall zeigt aber auch dieser Fall, dass das Datenschutzrecht in Deutschland dringend reformiert gehört und wir gleichzeitig klare Regeln für die Behörden brauchen.

Wir brauchen ein Datenschutzrecht, dass den Bürger wieder zu echten Entscheidungen befähigt - Datentransparenz, Datensparsamkeit, übersichtliche Nutzungs- und Datenschutzbedingungen ("Datenschutzampel"), aber eben auch die Möglichkeit soziale Netzwerke zu nutzen.

Frank Umann

Ich kann das nicht nicht im Detail einschätzen. Aber der Schutz der persönlichen Daten steht an erster Stelle. Soweit Websites der öffenlichen Hand deswegen nicht mit Facebook verlinkt sind, können wir gut damit leben - insbesondere wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Insgesamt: Lieber die Datensammelwut eindämmen und persönliche Datenhoheit stützen. Facebook muss zumindest transparent machen, welche Daten gespeichert werden und was mit ihnen passiert.

Neismark

Leider ist vielen Menschen nicht bewusst, was die ökonomisch bedingten Datensammlungen über sie letztendlich für Konsequenzen haben. In dem Sinne betreibe ich bereits seit Jahren Aufklärung, indem ich Vorträge zu diesen Themen halte - und das werde ich weiter zu tun. Momentan besteht die Gefahr, dass das BDSG durch schwächeres europäisches Recht ersetzt wird. Ich werde dafür kämpfen, dass bestehende deutsche Datenschutzstandards auch auf europäischer Ebene verankert und an neue Technologien angepasst werden.