SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/Betäubungsmittelherstellung

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FRAGE
'Sollte die Herstellung von Betäubungsmitteln legalisiert werden? Michael Matschie

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Frank Umann

Wenn wir z.B. Dope legalisieren, wäre es schizophren die Herstellung zu verbieten. Bei der Gelegenheit können wir auch die Qualität regeln.

Prävention und Aufklärung sowie wirksame Angebote zur Hilfe bei Problemen müssen jedoch im Vordergrund stehen.

Voltaire07

Sollte die Herstellung von Betäubungsmitteln legalisiert werden?

Die Frage ist sehr gut gestellt. Denn wenn wir das ändern, beginnen wir erst mal bei der Drogendefinition.

Ich schlage als Indikator die Suchtanfälligkeit vor. Danach wären sehr viele Halluzinogene, sowie einige natürliche andere Drogen wie Hanf gar nicht mehr als Betäubungsmittel, sondern als Genußmittel einzustufen. Vielleicht ist es noch legitim mit dem Begriff "Rauschmittel" zu hantieren, insofern die Wahrnehmung beeinträchtig ist und falls die Eignung für gewisse Berufe oder die Tauglichkeit für den Straßenverkehr in Betracht gezogen wird.

Jedenfalls müßten die tatsächlichen Suchtmittel oder Rausch"gifte" weiterhin strafbewehrt bleiben. In dieser neuen Definition erhalten natürlich die stark abhängig machenden Betäubungsmittel Tabak und Alkohol eine gesellschaftliche Ächtung. Vielleicht wäre die Wissenschaft auch bereit, deren Wirkstoffe noch genauer zu untersuchen und sie verschreibungspflichtig für gewisse Zwecke zuzulassen wie Chloroform, Methadon, Morphium. Die Herstellung aller suchtgefährdenden Betäubungsmittel sollte jedoch generell nicht legalisiert werden.

Interessant wären auch Forschungen, die für gewisse Pflanzenextrakte neue Trägerstoffe entwickeln, sodaß es Alternativen zum Kräuterbitter, Gin und Absinth etc. geben kann. Ich kann mir jedoch vorstellen, daß durch die Legalisierung jeglicher Cannabinolhaltiger Produkte das krankhafte Interesse am Alkohol drastisch abnimmt und dieser ebenfalls zu einem echten Genußmittel wird, weil der gesundheitsschädliche Abusus uninteressant wird. Außerdem könnte dessen Verwendung mit Steuern "dosiert" werden. Während Tabak vermutlich lediglich aus der industriellen Produktion herausgenommen werden müßte. Privatanbau und Konsum der reinen Pflanzen wären neu zu untersuchen und auf eine eventuell harmlosere Giftigkeit zu setzen, die nicht unbedingt dem BTMG unterliegen muß.

Impyer 08:06, 6. Dez. 2012 (CET)

Da sich die Frage explizit auf die Herrstellung bezieht: Ja

Die Gründe:

  • Trennung der Märkte
  • Bessere Qualität & Kontrollen
  • Entlastung der Verfolgungsbehörden

Der Bezug und Konsum sind aber weitere Themen, welche unterscheidlich behandelt werden müssen.


Thomas Walter

Eine sinnvolle Drogen- und Suchtpolitik erfordert das komplette Austrocknen der gesamten Drogenkriminalität. Sucht ist bereits präventiv einzudämmen. Ist die Sucht aber da, muss dem Menschen geholfen werden. Der illegale Schwarzmarkt wird in dem Moment ausgehebelt, wo dem süchtigen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, unter fachkundiger Betreuung kostenlos oder maximal zum Selbstkostenpreis, die Droge zu konsumieren. Damit ist letztlich allen geholfen und zum Schluss löst sich dieses Problem auf.

Neismark

Sollte die Herstellung von Betäubungsmitteln legalisiert werden?

Die Piraten haben ja bereits Beschlüsse zur Drogenpolitik in ihrem Programm, worin sie eine Neuordnung des Betäubungsmittelrechts fordern. Die in den Anhängen des BtMG gelisteten Substanzen sollten nach ihrem Gefährdungspotential anhand medizinischer Kriterien neu bewertet werden. Sofern diese wissenschaftliche Bewertung ergibt, dass gewisse Substanzen in Zukunft generell freier gehandhabt werden sollen als bisher, sollte es meiner Meinung nach auch nicht verboten sein, sie herzustellen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das Anpflanzen und Ernten von Pflanzen und Pilzen nicht mit Verboten belegt werden sollte; das gilt z. B. für Hanf (Cannabis) oder Peyotl-Kakteen (Meskalin). Es ist für mich auch nicht verständlich, weshalb in Deutschland das Sammeln psilocybinhaltiger Pilze in der Natur verboten ist, während das meines Wissens nach in den meisten Nachbarländern nicht der Fall ist. Andererseits sind etliche Pflanzen, bei denen wirksame und lethale Dosis sehr eng beieinanderliegen, in Deutschland nicht in den Anlagen des BtMG enthalten, so etwa Fliegenpilz, Bilsenkraut, Stechapfel oder Engelstrompete.

In Bezug auf chemische Drogen bestünde allerdings auch bei einer freieren Handhabung dieser Substanzen noch zusätzlich die Problematik, die Qualität und Reinheit der Endprodukte zu prüfen. Das müsste in geeigneter Weise geregelt werden; z. B. durch Prüfung des fachlichen Wissens oder mit Auflagen verknüpfte Abgabe von Konzessionen.

Außerdem sollten Süchtige in jedem Fall die Möglichkeit haben, saubere, unverschnittene Drogen von offiziellen Stellen zu erhalten.


Carolin Mahn-Gauseweg

Bei legalen Drogen (was hoffentlich bald die Drogen sind, die reell einen niedrigen Gefährdungsgrad haben) sollte konsequenterweise auch die Herstellung legal sein, wie das im Moment bei Alkohol und Tabak ja auch der Fall ist. Was frei ver- und gekauft und konsumiert werden kann, sollte auch frei hergestellt werden können. Auf diese Weise ist auch die (durchaus sinnvolle) Durchsetzung von Qualitätsstandards möglich.
Bei Drogen mit hohem Gefährdungsgrad (solche, die konsequenterweise verboten bleiben sollten) sollte die Herstellung zu definierten (therapeutisch und/oder wissenschaftlich) Zwecken nur unter strengen Auflagen ermöglicht werden: staatliche Kontrolle (ähnlich der Ausgabe an Schwerst-Heroinabhängige) für Herstellung und Ausgabe und ebenso strenge Kontrolle der Ausgabekriterien.

Matthias Fitzke

Solange es sich um den Anbau von Pflanzen mit psychoaktiven Wirkstoffen geht, wie bspw. Hanf, sollte der Anbau, die Trocknung, der Schnitt und die Proportionierung ruhig zulässig sein. Dagegen sollte die Extraktion der Wirkstoffe aus den Pflanze einer Überwachung unterliegen (Qualitätssicherung), damit nur einwandfreie Wirkstoffe auf den Markt gelangen. Die Herstellung für den Eigenbedarf würde ich davon befreien. Hier sollte jeder für den Eigenbedarf herstellen können.

Welche Pflanzen, Tiersekrete usw., bzw. deren Wirkstoffe, nun als Betäubungsmittel verboten und oder zugelassen werden, ist Teil einer gesonderten Diskussion, bei der ich gern dazu lerne. Ich habe leider zu wenig Drogenerfahrungen, um hier wirklich mitreden zu können. Bisher habe ich nur zweimal an einem Joint gezogen, auch wenn sich einige jetzt sage: "Gott ist das niedlich!"

Dafür rauche ich ganz gern mal eine Zigarette und wenn es dazu noch ein schönes Hefeweizen gibt, dann ist das um so besser.