SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/BestattungenFriedhöfen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Zurück zur Fragenseite

Neue Antwort erstellen




Emblem-question.svg
FRAGE
Sind Bestattungen jenseits von Friedhöfen für dich vertretbar? Michael Matschie

Die Kandidaten klicken bitte auf Neue Antwort, es öffnet sich ein neues Fenster,
dort geben die Kandidaten bitte als Betreff: ~~~ ein (erzeugen damit eine Verlinkung) und
in die Textbox die Antwort, anschließend unten auf Seite auf speichern klicken!
Hinweis: "Dabei ist die Angabe des realen Namens ausdrücklich erwünscht."

Christian Hoffmann

Urnenbestattung ja, klassische nein.

Frank Umann

Na klar. Ich denke z.B. an das Verstreuen der Asche, Seebestattungen und Pyramiden.

Weltraumbestattungen bitte erst, wenn die Weltraumfahrt klima- und ressourcenneutral möglich ist (z.B. durch einen Aufzug in All. Aber das wird in der nächsten Legislaturperiode wohl noch nicht der Fall sein, es sei denn, wir beschließen doch noch die Zeitreisen;-)

Voltaire07

Der Friedhof, entkleidet der überlieferten Kultform und religiöser Bedingungen kann sicher vielgestaltiger werden. Der Staat sollte sich mehr nach den Bedürfnissen der Bürger richten und alles Erdenkliche zulassen, was den Vorstellungen von Pietät, Würde aber auch Realismus des Einzelnen entspricht.

Impyer 07:55, 6. Dez. 2012 (CET)

Nein/Ja aus mehreren Gründen:

Erdbestattungen, definitiv Nein

Die Änderungen des Gesetzes und die Freigabe der Ortswahl würden viele Hürden aufbauen und nicht vertretbare Folgen mit sich bringen:

  • Paragraf 168 des Strafgesetzbuches herangezogen. Er stellt die Störung der Totenruhe unter Strafe, damit würden viele Plätze nicht mehr für die :* Allgemeinheit nutzbar, aber langfristige Veränderungen nicht möglich, z.B. bei Verkauf des Grundstückes
  • Was geschieht, wenn die Hinterbliebene selbst sterben? Diese Frage ist sehr wichtig und unbeantwortet.
  • Wer kann mit Sicherheit sagen wo Leichen vergraben liegen? Ob es ein Mordfall ist oder ob es nur eine gültige/unbekannte Bestattung ist?

Einäscherung, vielleicht Ja:

Der Besitzer der Urne des Toten würde eine Monopolstellung erlangen und könnte den Zugang für andere trauernde Mitmenschen verschließen. Nur wenn dieser Umstand nicht gegeben ist, würde ich zustimmen.

  • Jede Anonymisierung und Privatisierung der Bestattung trägt dazu bei, den Tod unsichtbar zu machen und die personale Würde des Menschen über seinen Tod hinaus zu verdunkeln.
  • Der Zugang für weitere Familienmitglieder wird erschwert, da die Urne nicht aufgeteilt werden kann, auch Streit innerhalb der Familie würden den Zugang zum Toten stark mindern.
  • Viel wichtiger ist aber noch der Zugang von Freuden und Weggefährten, welche auch ein Recht auf Teilhabe haben sollen und müssen

Thomas Walter

Friedhöfe sind Orte, an denen sich Menschen die Aufbewahrung sterblicher Überreste wünschen. Dieses Selbstbestimmungsrecht sollte zu Lebzeiten oder ersatzweise von den nächsten Angehörigen stellvertetend ausgeübt werden. Dieses Recht findet seine Grenze dort, wo die Belange der Allgemeinheit und mittelbar die Rechte Dritter betroffen sind.

Daraus folgt, dass es nicht einzusehen ist, dass durch öffentlich-rechtliche Vorschriften Friedhöfe nur von staatlicher Seite unterhalten werden. Vielmehr muss dies auch privatrechtlich möglich sein, wenn auch -z.B. aus Hygiene-Gründen- staatliche Aufsicht angezeigt ist, wie z.B. bei einer Gewerbeaufsicht (Schankwirtschaft etc.).

Das bedeutet, dass jede privaterechtliche Form von Bestattungen, wenn die notwendigen fachlichen Belange gewahrt sind, zulässig werden muss. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen gebietet hier weitmöglichste Freiheit zu gewähren. Also auch wenn die Entscheidung des Einzelnen lautet, seine Urne auf dem Karmin im Wohnzimmer seiner Angehörigen aufbewahren, oder seine Asche im Wald verstreuen zu lassen.

Neismark

Sind Bestattungen jenseits von Friedhöfen für dich vertretbar?

Grundsätzlich ja. Ich finde, eine Familie sollte ihre verstorbenen Angehörigen auch auf eigenem Grund und Boden bestatten dürfen; ein genereller Friedhofszwang entspricht nicht mehr dem modernen Verständnis individueller Freiheit, wie es die Piraten vertreten.

Carolin Mahn-Gauseweg

Ich bin unschlüssig. Grundsätzlich begrüße ich die Möglichkeit, Bestattungen auch außerhalb des bisher möglichen Rahmens auf einem "klassischen" Friedhof zu ermöglichen. Einfach in "freier Wildbahn" kann das aber aus Gründen, die Thomas und der Impyer schon genannt haben, nicht funktionieren.
Es gibt ja eine Reihe von Konzepten (beispielsweise Friedwald), die eine andere Form von Bestattungen möglich machen. Es wäre sicherlich ein guter Ansatz, solche Konzepte zu fördern und mögliche rechtliche Hürden (unter Wahrung der Menschenwürde und der Totenruhe) unter Umständen zu entfernen.

Matthias Fitzke

Grundsätzlich ja, allerdings nur mit Einverständnis des Grundstücksbesitzers bzw. -eigentümers. Unverbrannte Leichnamen sollten nur auf befriedeten Grundstücken mit Erfassung der Toten in einem Register erfolgen.