SN:Bundestagwahl 2013/Kandidatenfragen/ÜberwachungSexualstraftäter

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FRAGE
Sollten aus der Haft entlassene Sexualstraftäter dauerhaft unter polizeiliche Überwachung gestellt werden? Michael Matschie

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Impyer 08:15, 4. Dez. 2012 (CET)

Ich hab keine Antwort auf diese Frage, denn eine wirkliche Lösung des Problems ist mir nicht bekannt.

Es ist ein großes Problem, denn die Überwachung der Täter hilft nicht, wie es einige Fälle beweisen.

Zusatz: Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 04.12.12 ist klar, eine Dauerüberwachung verletzt die Grundrechte des Menschen

Es muss eine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Ein Anssatz könnte die Verstärkung des Polizeipersonals sein.

Frank Umann

Glücklicher weise bin ich kein Experte auf diesem schrecklichen Gebiet.

Lückenlos läßt sich eine neue Gewalttat auf diese Weise wohl nicht verhindern.

Es dürfte auch immer eine Frage des Einzelfalles sein.

Wenn jemand tatsächlich akut gefährlich ist, vielleicht krank ist und mehrfach furchtbare Taten begangen hat, dann muss die Gesellschaft irgendwie vor ihm geschützt werden.

Natürlich darf so etwas nicht leichtfertig gehandhabt werden.

Thomas Walter

Es gibt mittlerweile dank verfassungsgerichtlicher Vorgaben schon jetzt eine strenge Reglementierung, die eine Abwägung zwischen den Grundrechten des Täters und der Gefährdung der Allgemeinheit vornimmt. Auch hier gilt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit Leben zu erfüllen.

Problem ist allerdings, dass auch die Gutachter immer vorsichtiger und restriktiver mit Einschätzungen einer "Ungefährlichkeit" des EX-Täters umgehen, denn jeder befürchtet wegen einer Rückfalltat angeprangert zu werden. Dies kann auch zu einer unangemessenen Beeinträchtigung der Freiheit des Ex-Täters führen.

Hier die richtige Abwägung zu treffen, ist für jedes Gericht schwierig. Um so wichtiger erscheint hier ein individuelle Betreuung und intensivere Begutachtung des Einzelfalles und vor allem die sorgfältigere Auswahl erfahrener Fachleute.

Carolin Mahn-Gauseweg

Wie Thomas schon so treffend ausgeführt hat, ist das ein vielschichtiges Problem. Ich möchte noch weitergehen und sagen, dass die Überwachung entlassener Straftäter immer eine Einzelfallentscheidung ist.
Darüber hinaus finde ich es schwierig, hier nur auf Sexualstraftäter abzustellen. Sexualstraftagen mögen von der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit als über die Maßen verwerflich beurteilt werden (und das auch möglicherweise unabhängig vom Einzelfall). Sie stellen aber keineswegs die komplette Bandbreite schwerwiegender Verbrechen an den hohen Rechtsgütern von Leben und körperlicher Unversehrtheit dar.

Neismark

Sollten aus der Haft entlassene Sexualstraftäter dauerhaft unter polizeiliche Überwachung gestellt werden?

Nein.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."


Was in der öffentlichen, häufig sehr emotional geführten Debatte über dieses Thema gerne vergessen wird, ist die Tatsache, dass die Zahlen von Gewalttaten - und insbesondere von sexuellen Gewalttaten - seit vielen Jahren rückläufig sind. Es hätte 1970 sehr viel mehr Grund gegeben dieses Thema zu diskutieren als heute.