SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 021

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-021

Einreichungsdatum

2012/7/26 16:13:23 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

"Trennung Amt und Mandat - scharfe Version "

Antragsteller

Oilborn

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

-

Antragstext

Anmerkung der Antragskommission: Wir haben aufgrund von formalen Bedenken bzgl. der Konkretheit der Forderun Marc (Vorsitzender des LSG) dazu befragt, ob er diesen Antrag als zulässig betrachtet. Natürlich ist das nur informell, aber er hat uns mit seiner Begründung überzeugt:

"Bei Antrag 21 wird offensichtlich auf § 10 III abgestellt. Wenn man äußerst formal argumentiert, kann man zu dem Schluss kommen, dass er nicht ganz formal korrekt ist. Es bleibt aber die Frage, was formal korrekt ist, da nirgends, zumindest nicht in der Satzung, genauer definiert ist, wie ein solcher Antrag eingereicht werden muss. Es gibt zwar eine Form, die von den meisten genutzt wurde, sie ist aber nirgends zwingend vorgeschrieben. Es muss in einem Antrag also lediglich ersichtlich sein, was an der Satzung geändert werden muss. Ich halte es persönlich unter Nutzung des gesunden Menschenverstandes für ausreichend ersichtlich, dass der Antrag auf eine Änderung des § 10 III abzielt."

Neue Fassung:

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Mitglieder des Landesvorstands dürfen nicht Mitglieder des Bundestags oder der Bundesregierung, eines Landtags oder einer Landesregierung, des Europaparlaments, der Europäischen Kommission sein oder hauptberuflich einer politisch besetzten Arbeitsstelle nachgehen sein.

(3.1) Eine "politisch besetzte Arbeitsstelle" ist eine berufliche Tätigkeit, deren Bestellung oder Besetzung wesentlich durch politischen Mandatsträger oder Regierungsbeteiligte bestimmt wird (z.B. parlamentarische Staatsekretäre).

(3.2) Ob eine Arbeitsstelle (3.1) erfüllt, wird im Zweifel durch das Landesschiedsgericht der PIRATEN festgelegt.

(3.3) Falls sich nach einer Wahl zum Landesvorstand herausstellt, dass (3) nicht gegeben ist, so hat der Amtsträger bis spätestens zum übernächsten LPT sein Amt niederzulegen.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Antragsfabrik


Datum der letzten Änderung

01.08.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht