SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 015

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

SÄA-015

Einreichungsdatum

2012/7/22 00:45:00 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Zulassung von Gästen, Presse, Bild- und Tonaufnahmen

Antragsteller

AndreasGuckert

Antragsart

Satzungsänderung


Antragsgruppe

Abschnitt A: Grundlagen

Antragstext

Es wird beantragt den §13 – Zulassung von Gästen in "§13 – Zulassung von Gästen, Presse, Bild und Tonaufnahmen" umzubenennen und folgendermaßen zu ergänzen/abzuändern

(1) Gäste, Presse, Bild- und Tonaufnahmen sowie das Streamen des Landesparteitages sind grundsätzlich zugelassen.

(2) Während Wahlvorgängen darf keine Bildaufnahme und kein Streaming erfolgen, wenn dadurch das Recht auf geheime Wahl verletzt wird.

(3) Der Landesparteitag kann auf begründeten Antrag Gäste sowie Pressevertreter ausschließen.

(4) Der Landesparteitag kann auf begründeten Antrag Bild-, Tonaufnahmen sowie das Streamen der Versammlung zeitweise oder für die Dauer des Landesparteitags aussetzen.

(5) Gäste haben Rede- aber kein Stimmrecht.

(6) Der Landesparteitag kann auf begründeten Antrag einzelnen oder allen Gästen das Rederecht entziehen.

Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)

§13 – Zulassung von Gästen

(1) Gäste sind grundsätzlich zugelassen

(2) Der Landesparteitag kann Gäste ausschließen. Der Landesvorstand kann Gäste von Vorstandssitzungen ausschließen.

(3) Ein Stimmrecht haben die Gäste nicht.

Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)

§13 – Zulassung von Gästen, Presse, Bild und Tonaufnahmen

(1) Gäste, Presse, Bild- und Tonaufnahmen sowie das Streamen des Landesparteitages sind grundsätzlich zugelassen.

(2) Während Wahlvorgängen darf keine Bildaufnahme und kein Streaming erfolgen, wenn dadurch das Recht auf geheime Wahl verletzt wird.

(3) Der Landesparteitag kann auf begründeten Antrag Gäste sowie Pressevertreter ausschließen.

(4) Der Landesparteitag kann auf begründeten Antrag Bild-, Tonaufnahmen sowie das Streamen der Versammlung zeitweise oder für die Dauer des Landesparteitags aussetzen .

(5) Gäste haben Rede- aber kein Stimmrecht.

(6) Der Landesparteitag kann auf begründeten Antrag einzelnen oder allen Gästen das Rederecht entziehen.

Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Zu Beginn jedes Parteitages wird die Frage nach Zulassung von Gästen, Presse, Bild und Tonaufnahmen gestellt. Jedes mal mit dem gleichen Ergebniss.

Durch diesen Antrag sparen wir uns zum einen die immer wiederkehrenden, bisher immer positiv beschiedenen Fragen und behalten uns trotzdem die Möglichkeit vor in Begründeten Fällen einschränkungen zu machen.

Gleichzeitig schaffen wir Klarheit, was das anfertigen von Streams der Versammlung angeht.


Datum der letzten Änderung

30.07.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht