SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Programmänderung 020

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

PA-020

Einreichungsdatum

2012/7/17 04:45:20 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

UN Behindertenrechtskonvention

Antragsteller

Tbrass

Antragsart

Programmänderung


Antragsgruppe

Gesellschaft

Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei Saarland möge beschliessen und an geeigneter Stelle folgenden Text in das Programm aufzunehmen: Die Piratenpartei Saarland setzt sich für eine zeitnahe Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen ein.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beinhaltet die Inklusion von behinderten Menschen und der damit verbunden Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen und einem selbstbestimmten Leben. Umsetzungsschwierigkeiten sollen zusammen mit den Betroffenen gelöst werden.

Die Piratenpartei Saarland setzt sich dafür ein, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch ein fester Bestandteil der Politik der Piratenpartei Saarland ist und möglichst zeitnah und allumfassend umgesetzt wird.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstreicht das allgemeine Menschenrecht, an Bildung und anderen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben zu können – unabhängig von Herkunft, Nationalität, Behinderung oder anderen Besonderheiten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 ist diese zum übergeordneten deutschen Recht geworden und Bund und Länder sind damit verpflichtet, sie zu berücksichtigen und umzusetzen. In die Konvention sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern eingegangen und es gelang erstmalig, diese als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren. Nun müssen die deutschen Gesetze angepasst werden.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 gültiges Recht in Deutschland. Bis heute ist die Umsetzung nicht wirklich zu spüren weder bei der Piratenpartei noch in unserer Gesellschaft, sei es in der Arbeitswelt oder in der Bildung.

Damit die auf den Weg gebrachten Maßnahmen auch zu den erhofften Erfolgen führen, müssen von der Politik und Verwaltung landesweit in ihren Organisationseinheiten gegenüber ihren MitarbeiterInnen klarstellende Vorgaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gemacht werden.

Die nicht behinderte Welt hat häufig keine Wahrnehmung von der Welt der Menschen mit Behinderungen. Dementsprechend haben gerade einmal ca. 14 % der Bevölkerung bisher überhaupt etwas von der UN-BRK und ihren Zielsetzungen gehört.

Links zur Information:

http://www.bmas.de/DE/Gebaerdensprache/UN-Konvention/inhalt.html http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.html http://www.lebenshilfehessen.de/wDeutsch/ueber_uns/Link/Kurzfassung_UN_Konvention_in_Leichter_Sprache.pdf


Datum der letzten Änderung

19.07.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg erfolgreich eingereicht