SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag Saarland 2012.3.

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Antragstitel

Mandatsabgaben

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landesfinanzordnung an geeigneter Stelle einzufügen.

Die Änderung ist gültig ab (verschiedene konkurrierende Optionen):

  1. Beginn der aktuellen Legislaturperiode
  2. Beginn der aktuellen Legislaturperiode, wobei Spenden an Landesverband, Kreisverbände und Bundesverband bis zum Beschluß angerechnet werden
  3. Beginn der aktuellen Legislaturperiode, wobei Spenden an LV, KV und BV bis zum Tag des Beschlusses angerechnet werden; Spenden an andere LVe werden mit den Anteilen für den BV verrechnet
  4. sofort
  5. 1.1.2013
  6. Beginn der nächsten Legislaturperiode


Neue Fassung

(1) Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) sollen außer ihrem Mitgliedsbeitrag zusätzlich einen regelmäßigen Mandatsträgerbeitrag entrichten.

(2) Höhe und Einzelheiten der Entrichtung sollen die zuständigen Schatzmeister mit den Mandatsträgern bei Beginn der Amtsperiode für deren Dauer vereinbaren.

(3) Die Piratenpartei empfiehlt einen Mandatsträgerbeitrag in Höhe von 10-20% ihrer Diäten.

(4) Die Verteilung geschieht analog zu den Mitgliedsbeiträgen: 40% fließen an den Bundesverband, 30% an den Landesverband, die restlichen 30% an den zuständigen Kreisverband.

(5) Bei Landtagsabgeordneten teilen sich die beiden Kreisverbände, die zu einem Wahlkreis bei über Wahlkreislisten gewählten Mandatsträgern gehören, den Anteil für den Kreisverband. Bei über Landesliste gewählten Kandidaten fließen diese an den Landesverband.

(6) Mandatsabgaben sind Beiträge und fallen nicht unter interne Regeln bzgl. Spenden.

Antragsbegründung

Die prekäre finanzielle Lage der Piratenpartei wird auch durch Wahlkämpfe nicht besser. Aus guten Gründen hat die Partei niedrige Mitgliedsbeiträge; aus schlechten, (noch) keine Mandatsabgaben in der Finanzordnung.

Um handlungsfähig zu bleiben, sollen Mandatsabgaben in der üblichen Höhe verhandelt werden, so daß kalkulierbar Mittel an die Partei fließen.

Freiwillige Spenden der Mandatsträger sind natürlich wünschenswert und willkommen, aber Mandatsabgaben helfen bei der Finanzplanung. Des weiteren fließen Spenden, und das schließt Mandatsträger nicht aus, eher zu sichtbaren "Leuchtturmprojekten"; nach einer Statistik 85% Protestwähler im Saarland machen dagegen nötig, daß der Landesverband direkt zwischen den Wahlkämpfen politisch arbeitet, nicht nur punktuell und über Mandatsträger.

Das gleiche gilt für den Bundesverband, der - besonders durch erfolgreiche Wahlen, damit Mandatsträger - immer größere Aufgaben übernehmen muß.

Datum der letzten Änderung

22.07.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Die Rechnung 1 Wahlkreis = 2 KVs stimmt nicht.
  • Regelung für Bundetagsmandate?
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: Gerechtigkeit für KVs/OVs

  • Von welcher Liste ein Parlamentarier in den Landtag kommt, ist fast schon als erratisch zu bezeichnen. Auch ob der Fraktionsvorsitz aus dem einen oder anderen Wahlkreis kommt ist nicht dem KV zuzurechnen. Daher sollte dies in der Verteilung nicht relevant sein.
  • OVs werden nicht beteiligt.

Contra-Argument: ...

Was ist mit politischen außerparlamentarischen Funktionen (Staatsekretäre, hohe Posten beim Militär, Sparkasse, Verbände, saarl. Toto, Charitas (?) usw. ). Wenn wir dann bei 30% Stimmenanteil sind werden wir doch auch dort unser Personal unterbringen... Daher komplett gegen Zwangsabgaben - wir brauchen so viele Stimmen, dass die Parteienfinanzierung reicht. (oilborn,22.7.12)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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