SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 005
Antragstitel
Trennung von Amt und Mandat - Abgeschwächte Variante Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Folgender Satz wird an § 10 Abs. 3 der Satzung angehängt: "Höchstens ein Viertel der Mitglieder des Landesvorstandes dürfen einfache Mandatsträger einer Volksvertretung oder Regierung sein." Aktuelle Fassung
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Neue Fassung
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Höchstens ein Viertel der Mitglieder des Landesvorstandes dürfen einfache Mandatsträger einer Volksvertretung oder Regierung sein. Antragsbegründung
Um zu verhindern, dass sich zu viel Macht auf eine Person in Form von der Vereinnahmung mehrerer offizieller Funktionen wie Parteiamt, Abgeordnetenmandat oder Regierungsamt konzentriert, soll eine Trennung von Amt und Mandat in der Satzung der Piratenpartei LV Saarland verankert werden. Die strikte Trennung wird in diesem Antrag gelockert, in dem ein Viertel der Mitglieder des Vorstandes ein einfaches Mandat ausüben können. "Einfach" bedeutet in diesem Fall, dass keine Leitungs- oder Stellvertretungsfunktion im Rahmen des Mandats ausgeübt wird. Datum der letzten Änderung
22.07.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Was passiert mit einem Mitglied des Landesvorstandes, der in ein Parlament gewählt wird, wodurch die Quote überschritten wird?
- Wenn die Quote überschritten wird, wessen Amt ist dann verboten? Ist es sinnvoll, einen Landesvorsitzenden als Mandatsträger immer zu erlauben (da als erster gewählt), aber dann ggf. Beisitzer auszuschließen?
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Contra-Argument: Souveränität der Wähler
- Der Wähler (hier: das stimmberechtigte Mitglied am LPT) kann doch selbst entscheiden, ob er im konkreten Fall die Überschneidung von Amt und Mandat befürwortet. Wieso soll diese Freiheit in der Satzung eingeschränkt werden?
Contra-Argument: Verlinkte Quelle nicht stichhaltig
- Die verlinkte Quelle beschreibt lediglich eine Vermutung. Wenn man ihr folgt, hilft aber die Verteilung auf mehr Personen nicht gegen die Bildung einer oligarchischen Elite, sondern vergrößert diese lediglich. Konsequent wären Ansätze, die eine Rotation o. ä. erzwingen. (Nicht dass ich diese befürworte, aber ich halte sie unter der Annahme, dass die verlinkte Vermutung stimmt, für konsequenter, um den Regelungszweck dieses Vorschlages zu erfüllen.)
Pro-Argument: Arbeitsbelastung
- Die Arbeitsbelastung für Mandatsträger ist natürlich sehr hoch, so dass dies als Argument gesehen werden kann, dass eine Überschneidung unerwünscht ist. Das wäre ein Argument für diese Änderung, auch wenn es die Änderung ganz anders begründet. JanNiklasFingerle 00:42, 7. Jun. 2012 (CEST)
Pro/Contra-Argument: ...
- zu kompliziert und manipulierbar,dadurch, dass man den Vorstand einfach aufbläht und die bezahlten Berufspolitiker sich dann ihre Leihendarsteller hinzusetzen, damit die Quote stimmt.
Entweder wir wollen eine "Nebenberufler Partei" und die Mandatsträger als Berufspolitiker wie Kommeten in die Parlaments Laufbahn schicken oder nicht.
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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